Beiträge zur Geschichte der Johanniter-Ordens-Comthurei zu Werben an der Elbe aus den Jahren 1545---1563.
Vom Oberprediger Müller zu Kalbe (Milde.)
Kaufleute aus Amalfi in Italien hatten um die Mitte des elften Jahrhunderts in Jerusalem unweit des heiligen Grabes für die abendländischen Christen, welche nach dem gelobten Lande wallfahrteten, um an den heiligen Stätten ihre Andacht zu verrichten, zwei Herbergen gebaut, in welche Gesunde und Kranke verpflegt werden sollten. Jedes dieser Gebäude, von denen eins für die Frauen, das andere für die Männer bestimmt war, bekam in der Folge seine eigene Kapelle; die eine derselben wurde der h. Magdalena, die andere dem h. Johannes dem Täufer geweiht, und von diesem ihrem Schutzpatron nannte man die Inhaber derselben späterhin Johanniter; den Namen der Hospitalbrüder oder Hospitaliter verdankten sie ihrer der Pflege der Pilgrime und Kranken gewidmeten menschenfreundlichen Thätigkeit. Diese Thätigkeit zu üben fand sich um so mehr Gelegenheit, als die seldschukischen Türken im Jahre 1073 Palästina erobert hatten und die abendländischen Wallfahrer auf das grausamste mißhandelten und die heiligen Stätten entweihten und beschimpften. Dies wurde der Anlaß zu den Kreuzzügen, deren erster unter Führung des tapfern und edlen Gottfried von Bouillon, des Herzogs von Nieder-Lothringen und Brabant, im Jahre 1099 Jerusalem in den Besitz der Christen brachte. Viele von den bei der Erstürmung der Stadt verwundeten Kriegern hatten bei den Hospitalbrüdern Aufnahme, Pflege und Heilung gefunden, und eine Menge junge Edelleute aus dem Heere der Kreuzfahrer entschloß sich, nicht wieder in ihr Vaterland zurückzukehren, sondern sich zu Gottes Ehre dem Dienst der Kranken zu widmen. So wurden sie von dem Vorsteher des Hospitals in die Brüderschaft aufgenommen, welche bald zu dem ursprünglichen Zweck der Pflege der Kranken und Pilgrime noch den weiteren Zweck der Vertheidigung des heiligen Landes übernahm. Die Ordensmitglieder zerfielen in drei Hauptklassen: die Ritter, welche, ohne die bisherige Bestimmung --- die Pflege der Kranken und Pilgrime --- zu versäumen, sich stets bereit halten sollten, das Reich gegen die Ungläubigen zu schirmen; die Priester, welche in Kriege und Frieden des geistlichen Amtes zu warten hatten, und die dienenden Brüder, welche ausschließlich die Geschäfte des Hauses und die niedrigeren Dienste zu verrichten hatten. Das Ordensgewand war ein schwarzer Mantel, der an das schlichte Gewand von Kameelhaaren erinnern sollte, welches Johannes der Täufer in der Wüste trug. Auf der linken Seite dieses Mantels, gerade über dem Herzen, trug man das weißleinene achtspitzige Kreuz. Im Kriege trugen die Ritter über der Rüstung ein rothes Oberkleid mit dem weißen Kreuz.
In demselben Maße nun, wie die christlichen Völker Europas sich an der Behauptung des heiligen Landes betheiligten, traten auch die edelsten Männer des Abendlandes in das Hospital des h. Johannes zu Jerusalem. Immer mehr wuchs die Zahl der nach Zungen, d. h. nach Sprachen eingetheilten Ordensmitglieder, immer größer wurde ihre Besitzthümer. An der Spitze des ganzen Ordens stand der Großmeister, an der Spitze der deutschen Zunge der Groß-Prior; an der Spitze der Niederlassungen des Ordens in der Mark, Sachsen, Pommern und Wendland der Herrenmeister, unter diesem die Commenden oder Commthureien seines Gebietes.[1])
Es kann nun nicht unsere Aufgabe sein, die Geschichte des Johanniter-Ordens weiter zu verfolgen, und es mag daher nur daran erinnert werden, wie der Orden, nachdem das h. Land an die Ungläubigen wieder verloren gegangen war, zuerst (1291) auf Cypern, dann auf Rhodus (1309) und endlich auf Malta (1528) eine Zuflucht fand, bis ihm auch diese durch Napoleon I. (1798) genommen wurde. Die Erneuerung des preußischen Johanniter-Ordens ist durch König Friedrich Wilhelm III. am 23. Mai 1812 erfolgt und durch Cabinetsordre des Königs Friedrich Wilhelm IV. vom 15. October 1852 erhielt dieser preußische Johanniterorden eine der ursprünglichen Stiftung entsprechende Bestimmung, die ihn zur Gründung von Anstalten der Kranken- und Armenpflege verpflichtete und besonders in den Kriegen von 1864, 1866 und 1870/71 ihm eine reich gesegnete Thätigkeit entwickeln ließ.
Nach diesen Vorbemerkungen wenden wir uns nun der Johanniter-Ordens-Comthurei in Werben zu, welche schon um deswillen unsere besondere Beachtung in Anspruch nimmt, weil sie, wenn nicht in ganz Deutschland, so doch sicherlich in Nord-Deutschland die älteste Besitzung des Johanniter-Ordens ist.
In den Jahren 1158 und 1159 hatte der erste brandenburgische Markgraf aus dem anhaltinischen Hause, Albrecht der Bär, mit seiner Gemahlin Sophia eine Pilgerfahrt nach dem heiligen Lande gemacht. Unzweifelhaft war es die eigene Erfahrung von der wohlthätigen Wirksamkeit des Johanniter-Ordens im h. Lande gewesen, welche den Markgrafen im Jahre 1160 veranlaßte, dem Orden in der Kirche in Werben mit allem Zubehör und allen Nutzungen, den Zehnten ausgenommen, und 6 holländische Hufen zu schenken.[2])
Da dies die erste Schenkung war, welche der Johanniter-Orden in Nord-Deutschland erhielt, so mußte zu Werben eine eigene Comthurei errichtet werden. Der Comthur (von dem lateinischen commendator) hatte die Güter zu verwalten und anfänglich den Ueberschuß, später eine bestimmte Summe an die Ordenskasse abzuführen. Die erste Erwähnung eines Comthurs von Werben findet sich in einer Urkunde vom Jahre 1217,[3]) in welcher ein Heinricus als procurator curiae in Werben genannt wird. Mit dem erwähnten Umstande, daß Werben die älteste Besitzung des Johanniter-Ordens in diesen Gegenden war, hängt es zusammen, daß zunächst auch solche Güter, welche später Sitze eigener Niederlassungen des Ordens oder eigene Comthureien geworden sind, von Werben aus in Besitz genommen und verwaltet wurden, und daß der Comthur von Werben in der Regel das Ordensoberhaupt für Sachsen, Mark, Pommern und Wendland war; was seit dem Jahre 1426 Sonnenburg für den Orden wurde, das war in den frühesten Zeiten Werben.
Es liegt der Gedanke nahe, daß Albrecht der Bär bei der Gründung der ersten Johanniter-Ordens-Comthurei gerade in Werben auch von dem Gedanken geleitet ist, für diese wichtige Grenzfeste, welche in den Kriegen zwischen den Deutschen und Wenden oft eine hervorragende Rolle gespielt hatte, an den Johannitern tapfere Vertheidiger zu gewinnen, wenn gar etwa die seit kurzem erst wieder unterworfenen Wenden das deutsche Joch abzuschütteln versuchen sollten, und in der That ist dieser Gedanke ausgesprochen worden.[4]) Indessen bieten die vorhandenen Urkunden für diese Annahme keinen Anhalt. Sollte ja dem Markgrafen Albrecht der Bär ein derartiger Gedanke vorgeschwebt haben, so erwies sich die Realisirung desselben sehr bald als überflüssig, da nach wenigen Jahrzehnten die deutsche Herrschaft in dem Lande jenseits der Elbe eine völlig unbestrittene war, und mithin Werben aufhörte, überhaupt eine Grenzfeste zu sein, welche der Vertheidigung bedurft hätte. Die Urkunden gewähren uns von der Comthurei Werben vielmehr das Bild, daß wir neben dem Comthur, der wohl ohne Zweifel immer dem Stande der Ordensritter angehörte, nur einen Convent von 6 bis 7 Ordensbrüdern erblicken, welche Priester waren, deren einzige Obliegenheit in der Abwartung der Gottesdienste bestand. Es trägt daher die Comthurei Werben vielmehr einen mönchischen, als einen ritterlichen Charakter.[5]) Aber auch diesen geistlichen Charakter verlor sie, als in Folge der ersten Kirchen-Visitation in der Kurmark Brandenburg die Pfarrkirche zu Werben mit allem Zubehör im Jahre 1542 an den Rath der Stadt Werben abgetreten wurde. Zwar weigerte sich der Herrenmeister zu Sonnenburg zunächst, diesen Vergleich anzuerkennen, und der damalige Comthur von Werben Thomas Runge bestellte trotz des Vergleiches noch einen Pfarrer und einen Caplan; aber auch der darüber entstandene Streit wurde im Jahre 1544 durch die Visitatoren beigelegt und der Vergleich von 1542 zur Geltung gebracht.[6])
So weit reichen die von Riedel Bd. VI beigebrachten Urkunden über die Ordens-Comthurei zu Werben, und es soll nun die Aufgabe der nachfolgenden Mittheilungen sein, die weitere Geschichte der Comthurei Werben zu behandeln. Für dieselbe hat dem Verfasser zunächst nur erst das Staats-Archiv zu Magdeburg Material dargeboten; die Akten dieses Archivs sind ihm in liberalster Weise zugänglich gemacht. Anderweitiges, etwa in Werben selbst noch vorhandenes Material herbeizuschaffen war dem Verfasser für jetzt nicht möglich; doch wird es, falls es sich findet, bei der Fortsetzung dieses Aufsatzes seine Verwendung finden.
Im Jahre 1545 hatte der erst im Jahre 1544 zum Herrenmeister erwählte Joachim von Arnim auf Amt und Würde resignirt[7]) und an seine Stelle trat Thomas Runge, der bisherige Comthur von Werben.[8]) Es ist das letzte Mal, daß ein Comthur von Werben zu dem hochangesehenen Amt des Herrenmeisters in der Mark, Sachsen, Pommern und Wendland aufsteigt, zu einer Würde, welche seit dem Jahre 1569 nur noch Grafen, Prinzen und Fürsten, zumeist aus dem brandenburgisch-preußischen Herrscherhause erlangt haben. Dem Thomas Runge aber wird die Beförderung von der Comthurei Werben in die Herrenmeister-Würde zu Sonnenburg um so erwünschter gekommen sein, als jene durch den erwähnten Vergleich von 1542 an Bedeutung und Einfluß eine überaus große Einbuße erlitten hatte.
Wenn ein Comthur seine Comthurei verließ, so wurde ein Inventarium des nicht ihm persönlich, sondern der Comthurei gehörenden und seinem Nachfolger zu überliefernden Hausgeräthes, Getreides und Viehes aufgenommen. Auch das nach dem Abzuge von Thomas Runge durch dessen Bruder Heinrich Runge und Antonius Goldstein Sonnabends nach Cantate Anno 1545 aufgenommene Inventar der Comthurei Werben ist noch vorhanden.[9]) Das Haus- und Küchengeräth war sehr geringfügig; an Getreide waren ungefähr 10 Wispel Roggen und 6 Wispel Gerste vorhanden; der werthvollste Theil des Inventars bestand in dem Vieh; an Rindvieh fanden sich 43 Stück Jungvieh, 12 Milchkühe, ohne die, welche der Meier hatte, 9 ein Jahr alte Kälber, 17 große Schweine, 7 Winterferken, 17 Saugferken, 18 alte und 37 junge Gänse.
Der Umstand, daß Thomas Runge ein Jahr vor seinem Abzuge die Bewirthschaftung der zur Comthurei gehörigen Ländereien einem Meier übertragen hatte, die demselben überlassenen Pferde aber nicht mit in das Inventar aufgenommen waren, (man vergleiche auch die obige unbestimmte Bezeichnung der Milchkühe), gab später, wie wir sehen werden, zu langwierigen Streitigkeiten über den Nachlaß des folgenden Comthurs Anlaß.
Der Nachfolger des zum Herrenmeister aufgerückten Thomas Runge in der Comthurei Werben wurde im Jahre 1545 Balthasar von der Marwitz, bis dahin Comthur zu Wildenbruch.[10]) Während so lange die Ordensritter in unverehelichtem Stande gelebt hatten, so trat mit der Reformation auch hierin eine Aenderung ein. Wie es den Priestern nicht länger verwehrt wurde, in den ehelichen Stand zu treten, so machten auch die evangelischen Mitglieder des St. Johanniter-Ordens von ihrer christlichen Freiheit in diesem Stücke Gebrauch. Aber ähnlich, wie noch im Jahre 1546 der Priester Lorenz Rotidicke zu Werben, der sich verehelicht hatte, von dem Kurfürsten Joachim II. sich die urkundliche Zusicherung geben ließ, daß er sein Eigenthum seinen Kindern vererben sollte, wie andere Eheleute ihre Güter vererben,[11]) so ließ sich auch der Comthur Balthasar von der Marwitz die gleiche kurfürstliche Zusicherung ertheilen, als er sich mit Margarete Morner [12]) verehelichte. Es war das um so mehr nöthig, als sonst die Hinterlassenschaft eines Ordensritters an den Orden fiel; deshalb berief sich auch Margarete Morner, als sie 1560 Wittwe geworden war, für ihre Ansprüche an den Nachlaß ihres verstorbenen Mannes stets auf die Genehmigung des Kurfürsten zu ihrer Verehelichung und seine Zusage betreffs ihrer Erbberechtigung.[13])
Es ist schon oben erwähnt worden, daß jede Comthurei jährlich eine bestimmte Summe an die Ordenskasse abzuführen hatte; diese Abgabe hieß das Respons. Dasselbe betrug für die Comthurei Werben 30 rheinische Goldgulden, welche jährlich auf Johannis zu erlegen waren. Im Jahre 1550 aber schloß der Herrenmeister Thomas Runge mit Balthasar von der Marwitz dahin einen Vertrag,[14]) daß dieser für fünf Jahre (1550---1554) von dem Respons gänzlich frei sein, dann aber für seine Lebenszeit jährlich nur 10 vollwichtige rheinische Goldgulden zahlen sollte. Dagegen verpflichtete sich Balthasar von der Marwitz, zwei Verschreibungen herauszugeben, deren eine Joachim von Arnim über Grünenberg und die andere Thomas Runge ihm über Rempitz ausgestellt hatte, und ferner einen Revers zu ertheilen, daß seine Nachfolger in der Comthurei Werben auf die ihm gewährte Erleichterung keinen Anspruch haben, sondern verpflichtet sein sollten, das volle Respons von 30 Goldgulden zu zahlen. Die Urkunde ist ausgestellt in Küstrin, Dienstags nach Corporis Christi Anno 1550, unter demselben Datum auch der Revers Balthasars von der Marwitz.
In den letzten Tagen des Jahres 1559 war Balthasar von der Marwitz gestorben und am Neujahrstage 1560 bestattet. Dies meldete Hans Rohr, auf Holzhausen erbgesessen, dem Herrenmeister Thomas Runge am Dienstag nach Neujahr 1560[15]) und wurde bereits unter dem Datum Sonntags nach Trium Regum von dem Herrenmeister mit der Aufsicht über das Haus zu Werben betraut, damit dem Orden kein Nachtheil geschähe. Unter demselben Datum bezeichnete der Herrenmeister der hinterlassenen Wittwe, die er als liebe Schwägerin anredete, seine Theilnahme und gab ihr auf, seinem abgeschickten Diener Valentin Paulin und Hans Rohr alles, was zur Comthurei gehörte, zu überantworten. Dies geschah am 11. Januar in dem an diesem Tage von Hans Rohr und Valentin Paulin aufgenommenen Inventar.[16]) Ein Vergleich dieses Inventars mit dem im Jahre 1545 aufgenommenen ergiebt eine bedeutende Vermehrung des Hausgeräths, jedenfalls dadurch mit herbeigeführt, daß der verstorbene Comthur in Folge seiner Verheirathung einen größeren Hausstand führte. Das vorhandene Vieh bestand in 38 Kühen und 4 Ochsen, 16 jährigen und 9 ganz jungen Kälbern, 20 großen und 11 kleinen Schweinen, 128 Schafen und 5 Lämmern, 2 Schock Hühnern, 11 ziehenden Pferden und 2 Füllen, also auch hier ist eine Vergrößerung des lebenden Inventars ersichtlich. Trotzdem wurde das Inventar die Ursache eines langwierigen Streites zwischen dem Herrenmeister Thomas Runge und Margarete Morner, der hinterlassenen Wittwe Balthasars von der Marwitz. Auf ein von derselben an den Kurfürsten gesandtes Bittschreiben, ihr zu ihrem Rechte zu verhelfen, ergeht schon im Januar 1560 (Dienstags nach Fabian und Sebastian) der kurfürstliche Befehl an den Herrenmeister, der Wittwe die Hinterlassenschaft ihres Mannes zu überlassen und für den Orden nur das übergebene Inventar zu beanspruchen.[17]) In seiner Erwiderung macht Thomas Runge geltend, daß zwar im Inventar von 1545 keine Pferde verzeichnet ständen, daß aber Balthasar von der Marwitz von dem Orden 200 Thaler erhalten habe, um Pferde zu kaufen, und daß diese mithin der Comthurei gehörten; es müsse daher die Wittwe 20 gute Pferde zurücklassen. Da indessen eine gütliche Einigung nicht erzielt wurde, so wurde auf Mittwoch nach Judica 1560 ein Termin vor den kurfürstlichen Räthen zur Verhandlung eingesetzt, zu welchem die Vertreter der beiden streitenden Theile erschienen. Das Resultat der Verhandlung war, daß die kurfürstlichen Räthe den Vergleich vorschlugen, daß die Wittwe mit 10 Wispeln Weizen abgefunden werden sollte, worauf jedoch die Gesandten des Herrenmeisters erklärten, daß sie diesen Vergleich nicht zugestehen könnten, aber darüber an ihren Auftraggeber berichten wollten. Nun wendete sich Thomas Runge an den Markgrafen Johann von Küstrin, um durch seine Vermittlung von dem Kurfürsten eine andere Entscheidung zu erlangen. Ihm antwortete der Kurfürst ziemlich scharf, er hätte gemeint, der vorgeschlagene Vergleich entspräche dem Stande des Herrenmeisters, da die Wittwe viel mehr an Getreide und Vieh zurückgelassen, als ihr Gatte einbekommen hätte; es sollte dem Herrenmeister wohlgethan sein, wenn er die Wittwe mit etlichen Wispeln Weizen los werden könnte. Ob Margarete Morner mit ihren Ansprüchen durchgedrungen ist, ist aus den Acten nicht ersichtlich. Im Juli 1562, also nach Verlauf von mehr als 2 Jahren, war sie noch nicht im Besitz der 10 Wispel Weizen, und auf den gemessenen Befehl des Kurfürsten, die Wittwe zu befriedigen, antwortet der Herrenmeister unter dem 7. September 1562, daß er den von den kurfürstlichen Räthen vorgeschlagenen Vergleich nicht gebilligt habe, daß vielmehr die Wittwe anzuhalten sei, die fehlenden Pferde zu ersetzen. So stand nach 2½ jährigen Verhandlungen die Streitfrage noch auf demselben Punkte.
Es ist bereits erwähnt, daß nach dem Tode Balthasars von der Marwitz Hans Rohr, der ein Mitglied des St. Johanniter-Ordens war, von Thomas Runge mit der Verwaltung der Comthurei beauftragt wurde. Mit ihm schloß der Herrenmeister am Sonnabend nach Oculi 1560 einen Vertrag, worin er ihm die Benutzung der Comthurei Werben auf ein Jahr von Ostern 1560 bis dahin 1561 gegen Erlegung von 200 Gulden überließ. Es war nämlich als neuer Comthur von Werben Peter Runge, der Brüdersohn des Herrenmeisters, in Aussicht genommen, von welchem Markgraf Johann in einem Schreiben an den Kurfürsten d. d. Küstrin, Montags nach Palmarum Anno 1560 sagt, daß er ein feiner junger Geselle sei, der sich im Studiren dermaßen anlasse, daß die Herrschaft und der Orden sich sein zu getrösten habe; weil er aber noch gern etliche Jahre auf Universitäten sein, auch vielleicht in Welschland ziehen wollte, seine Studia zu continuiren, so hätte der Herrenmeister Hans Rohr an seiner Statt dahin verordnet und ihm die Verwaltung so lange befohlen.[18]) In seiner vom heil. Osterabend Anno 1560 datirten Antwort schreibt der Kurfürst ziemlich kühl, was den Vetter des Herren Meisters betreffe, so wolle er, der Kurfürst, der Sache nachdenken, und was in dem seine Gelegenheit sei, dem Meister selbst wiederum zuschreiben. Indessen muß die kurfürstliche Bestätigung des Peter Runge als Comthurs von Werben wohl längere Zeit noch zweifelhaft gewesen sein, so daß der Herrenmeister zur Erreichung seines Zieles noch einen andern Weg einschlug, der kaum als ein gerader bezeichnet werden dürfte. Dies geht daraus hervor, daß ein D. Adrianus im Jahre 1561 von Naumburg aus an Thomas Runge schreibt, daß er, weil der Kurfürst nicht persönlich dort anwesend sei, es bei dem Kanzler ausgerichtet und ihm einen vergoldeten Kredenzbecher von 39 Thalern von Seiner Gnaden wegen verehrt habe; derselbe habe sich gegen Seiner Gnaden Vetter zu allem Guten erboten, und es werde nun wohl dabei bleiben, obgleich fast die vornehmsten Landräthe den Kurfürsten gern dahin bewegen wollten, einen andern der Comthurei halben vorzunehmen. Es hat denn in der That auch Peter Runge die Comthurei Werben erhalten.
Inzwischen hatte der Herrenmeister mit Hans Rohr üble Erfahrungen gemacht, insofern letzterer unter allerlei Vorwänden die Zahlung der für die Nutzung der Comthurei Werben festgesetzten 200 Gulden verzögerte. Als auch wiederholte Erinnerungen an seine Verpflichtungen sich umsonst erwiesen, sah sich Thomas Runge genöthigt, die einstweilige Verwaltung der Comthurei Werben in andere Hände zu legen, und seine Wahl fiel auf Andreas Goldbeck, den Bürgermeister von Werben.[19]) Dieser war dem Herrenmeister wohl längst als ein zuverlässiger Mann bekannt und hatte sich ihm auch sonst gefällig erwiesen. So hatte z. B. Thomas Runge ihn gebeten, ihm zwei Fässer Mumme zu besorgen und dieselben in die Behausung seines Sohnes, des D. Heinrich Goldbeck in Berlin schaffen zu lassen, von wo er sie abholen lassen würde; er möchte dafür sorgen, daß ihm was Gutes zukäme, ob noch schmeckte, wenn es auch nicht so gar stark wäre.[20]) Als darauf D. Heinrich Goldbeck dem Herrenmeister die Ankunft der beiden Fässer Mumme meldete, welche in diesem Jahre (1561) 16 Thaler kosteten, während sie das Jahr zuvor nur 10 Thaler gekostet hatten, benutzte er dies, um seines Vaters Angelegenheit dem Herrenmeister in empfehlende Erinnerung zu bringen. So wurde denn Andreas Goldbeck mit der Verwaltung der Comthurei Werben betraut, welche von Hans Rohr widerwillig geräumt wurde. Wohl wandte sich dieser klagend an den Kurfürsten, daß er gegen alles Verdienst und die Zusage des Herrenmeisters aus der Comthurei zu Werben verdrängt wäre, und diese dem Andreas Goldbeck, der dem Orden nicht verwandt wäre, zur Verwaltung übergeben werden sollte, (worüber D. Heinrich Goldbeck Dienstags nach Martini 1561 an den Herrenmeister berichtet),[21]) wohl schrieb er auch noch Freitag nach Trinitatis Anno 1562 an den Herrenmeister selber,[22]) indem er sich bitter darüber beklagte, daß er, nachdem er an die Comthurei viel gewandt, daraus verjagt wäre, daß er zu Fuße davon laufen müßte, er bäte daher, ihn wieder zu der Comthurei kommen zu lassen und dem Goldbeck zu befehlen, sie ihm wieder einzuräumen; aber sein Klagen und Bitten war umsonst. Unter dem Datum Sonnenburg, den 4. Juni 1562 antwortete Thomas Runge, daß Rohr seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen und daher mit Andreas Goldbeck ein Vertrag auf etliche Jahre aufgerichtet wäre, so daß der Bitte Hans Rohrs nicht stattgegeben werden könnte.
Mit diesen Mißhelligkeiten zwischen dem Herrenmeister und Hans Rohr scheint der Streit in Zusammenhang zu stehen, welcher sich zwischen den auf Dreetz und Luhme erbgesessenen Herren von Kröchern und dem Comthur von Werben wegen eines mit Holz bestandenen Werders erhob.[23]) In einem undatirten Schreiben an den Kurfürsten (Ende des Jahres 1561) überreichen dieselben die Abschrift eines Wiederkaufsbriefes vom 16. Februar 1427,[24]) worin der Comthur von Werben, Heinrich von Ratzburg bekennt, den Werder, den er von Jacob und Claus Pluchusworn[25]) und deren Mutter für 15 Mark Stendalscher Währung gekauft habe, für den Fall des Absterbens der Verkäufer oder ihrer Lehenserben auf Verlangen derer von Kröchern an diese als an die Lehnsherren gegen Wiedererlegung der 15 Mark zurückgeben zu wollen. Da nun die genannten Verkäufer des Werdes verstorben seinen und keine Lehnserben hinterlassen hätten, so sei der Werder als ihr Lehen heimgefallen, und sie seien berechtigt ihn zu lösen. Den Brief hätten sie erst vor etwa einem Jahre nach dem Tode ihres Seniors, des Jacob von Kröchern, unter andern Briefen gefunden. Nun sei der Werder mit altem und hartem Nutzholz bestanden, und da sie in Erfahrung gebracht, daß der Bürgermeister Andreas Goldbeck auf der Comthurei eine Scheune bauen und dazu das Holz auf dem Werder hauen lassen wolle, wodurch derselbe ganz verwüstet werden würde, so gehe ihre Bitte dahin, der Kurfürst wolle den Bürgermeister Andreas Goldbeck anhalten, mit Abhauung des Holzes auf solchem Werder inne zu halten und von ihnen, den Kröchern, den Pfandschilling anzunehmen. Wolle er das nicht ohne Vorwissen des Herrenmeisters zu Sonnenburg thun, so solle er doch nicht Holz schlagen lassen, sondern sich von dem Herrenmeister Bescheides erholen. Dieser Bitte der Herren von Kröchern entsprechend ergeht unter dem Datum Sonnabends nach den h. 3 Königen Anno 1562 kurfürstlicher Befehl an Andreas Goldbeck, mit Abhauung des Nutzholzes inne zu halten, damit der Werder nicht gar verwüstet werde. Nun berichtet Andreas Goldbeck an den Herrenmeister Thomas Runge am Montag nach Antonii 1562 in ziemlich entrüsteter Weise; so heißt es in seinem Schreiben: „So kan ich mich nicht genochsam verwundern, dat sie die von Krochern mytt der Copie 135 Jar styll holden" und nun spricht er seinen Argwohn aus: „Aber Ewr gnaden konnen wol gedenken, war die Copie hergekommen iß, wie trwelich dat gehandelt, lath ich an synem ortt sthaen. Her Hans Roer iß in die 4 Wecken tho Berlin gewest, hat allerley lyst und prachtiken gebrukett, edt hefft eme awerst nycht gehulpen, wie mich myn leuer Sohn thogeschreuen hat." Was aber das Holzbauen zur neuen Scheune belange, so habe er zur Zeit noch nicht einen Schwanzstock eines Hellers werth gehauen, ja nicht so viel, als er in einem Auge leiden könnte; er wolle überhaupt nicht, um unnützer Leute willen, mehr als 3 oder 4 Bäume hauen lassen und habe schon zum Behuf der Scheune 4 Eichbäume vom Domkapitel zu Havelberg bekommen. Uebrigenß habe vor 51 Jahren Herr Joachim Kleist zu einem Hausbau Holtz auf dem Werder schlagen lassen, ebenso Balthasar von der Marwitz, und Herr Hans Rohr selber habe aus dem Werder Eichbäume verkauft und vergeben. Und nun wieder seine Verwunderung, „datt do die vom Krochern die brieffe nicht finden kunden. Aber Her Hans Roer hat Eme gewisse die brieffe thogeschickt. Mich dunket und bins ock gewisse, dat noch ander brieffe vorhanden sindt, dat die Orden den benanten werder van den van Krochern Erfflich gekaufft, und mich dunket gantz und gar, dat ich die brieffe by Ewer gnadenn tiden hir gelesen. --- Dat wil ich wol sweren, dat der Erffkauffbrieff vor ein jaer noch hir waß, ich vorhape mich, ehr wert noch hir syn, wo dar nicht untrewlich by gehandelt iß." Schließlich bittet er den Herrenmeister, seinen Secretair zu senden, der seinen Weg über Berlin nehmen und Goldbecks Sohn dort ansprechen könne, um einen kurfürstlichen Befehl an die von Kröchern zu erwirken, daß sie den Herrenmeister an der Ausübung seines Rechtes nicht hindern sollten. --- Nachdem die Herrn von Kröchern sich noch wiederholentlich klagend an den Kurfürsten gewandt hatten, erging im November des Jahres 1562 der Vorbescheid der kurfürstlichen Räthe, daß der bet. Werder gegen Empfang der Wiederkaufssumme denen v. Kröchern abgetreten werden solle; für den Weigerungsfall wurde auf Montag nach den h. 3 Königen 1563 Termin zur Verhandlung angesetzt. War der Vorbescheid für die Herren von Kröchern günstig ausgefallen, so ergab die Kammergerichts-Entscheidung vom Montag nach Trinum Regum 1563 für sie ein ungünstiges Resultat: der Comthur sollte bei dem streitigen Werder bleiben und denselben, wie zuvor, ungehindert gebrauchen. Wollten aber die von Kröchern den Comthur desselben Werders unbesprochen nicht lassen, so sollten sie solches durch den Weg des ordentlichen Rechtes angeben und nach des Kammergerichts-Reformation darinnen gerichtlich verfahren. Mit dieser Entscheidung des Kammergerichts scheint die Streitsache ihre Erledigung gefunden zu haben.
In das Jahr 1563 fällt noch eine Verhandlung betreffend die Pfarre zu Hindenburg mit dem Filial Gethlingen, von welcher die Comthurei Werben das Patronatsrecht besaß.[26])
Unter dem Datum Tangerhütte, Donnerstag nach Reminiscere schrieb Petrus Gung Castner, an Andreas Goldbeck in Werben, daß er vernommen, der Pfarrer zu Hindenburg könnte Alters und Schwachheit halben seines Amtes nicht mehr ordentlich warten. Wenn derselbe daher mit Tode abgehen sollte, so könnte er zum Nachfolger den Pfarrer von Polkritz, Gregorius Betke, empfehlen, der sich gut dazu eignete. Nachdem Andreas Goldbeck geantwortet hatte, daß die Pfarre zu Hindenburg bis zur Besetzung des zeitigen Pfarrers von zwei anderen gelehrten Pfarrherren versorgt würde, erwiderte ihm Petrus Gung Freitag nach Oculi, daß er solches gern vernommen hätte, ihm aber nicht verhehlen könnte, daß, wenn weitere Klagen einliefen, er an den Kurfürsten zu Brandenburg berichten müßte.
Die Kunde von der Schwachheit des Pfarrers Arndt Weling zu Hindenburg hatte sich inzwischen wohl weiter verbreitet, und als Bewerber um die voraussichtlich bald zur Erledigung kommende Pfarre trat Nicolaus Krüger aus Gardelegen auf, der sich am Tage Georgii (23. April) 1563 an den Kurfürsten mit der Bitte um seine Fürsprache bei dem Herrenmeister zu Sonnenburg wandte, daß bei der Besetzung der Pfarre zu Hindenburg ihm kein anderer vorgezogen werden möchte. Zur Begründung seiner Bitte berief sich Nicolaus Krüger darauf, daß sein seliger Vater des Kurfürsten Schmied gewesen sei, auch sonst ihm mit allem Fleiß gedienet habe, und daß des Kurfürsten Arbeit noch zur Zeit durch seine Mutter treulich und nicht unbillig gefördert würde. Diese Bitte hatte Erfolg; denn der Marktgraf Johann Georg, ohne Zweifel durch den Kurfürsten veranlaßt, empfahl Nicolaus Krüger dem Herrenmeister für den Fall des Absterbens des Pfarrers von Hindenburg zum Nachfolger desselben und erhielt auch die Zusage. Um auch noch von anderer Seite auf den Herrenmeister einzuwirken, schrieb Nicolaus Krüger von Berlin aus Mittwoch nach Exaudi an Andreas Goldbeck und bat ihn, dem Herrenmeister die nöthigen Mittheilungen in Betreff des Herrn Arndt Weling zu machen; er würde sich ihm auch, wenn ihm die Pfarre verschrieben würde, mit einem halben Wispel Weizen erkenntlich erweisen. Auf Andreas Goldbeck hat dieser Bestechungsvorsuch keinen Eindruck gemacht; in seinem Sonnabends in den h. Pfingsten abgelassenen Schreiben an den Herrenmeister Thomas Runge tritt er in keiner Weise für Nikolaus Krüger ein. Er berichtet über Arndt Weling, daß Gott ihn an Händen und Füßen gekränkt, so daß er seines Amtes nicht mehr habe warten können; sechs Wochen lang habe der Küster in Hindenburg und Gethlingen das Amt mit Verlesung des Evangelii bestellt, so daß in dieser Zeit weder Messe gehalten, noch das Sacrament gereicht sei. Darauf sei er (Andreas Goldbeck) nach Hindenburg gezogen und habe Herrn Arndt Weling seines Amtes halben vermahnt, er sei schuldig vor Gott, die Pfarrkinder auf seine Unkosten mit Gottes Wort und Sacrament zu versehen. Er habe aber geantwortet, er vermöchte es nicht, einen Capellan zu halten; so habe er dem Pfarrherrn vorgeschlagen, er wolle mit seinen Nachbarn, den Pfarrhern zu Iden, Rengerslage, Krusemark oder Goldbeck, dem es gelegen wäre, handeln, daß deren einer die Aemter bestellte ein halbes Jahr, --- das könnte er mit 4 Gulden ausrichten --- damit keine Klage durch seine Versäumniß an die Herrschaft gelangete. Er habe ihn erinnert: „Her Arndt, myn gnediger Herr hat im die pfarre ut gnaden vorschreuen, und syn gnade werdens im ock wol holden, auerst syn gnade wil darum nicht, dat gy die pfarrkinder vorsumen schollen, und offt gy wol so unursendich sint und wolden im umme die pfarre selbest bringen, so wil doch mir nicht geboren, dat ich dartho stilleswige und bringe mynen gnedigen Hern und mynen gunstigen Hern umme dat jus paterpatus, den so Slagenn ahn den Castner qwemen, so worde der Castnehr sollichs an kurf. gnaden gelangen lassen, und der Castner worde ut befelich kurf. gnaden ehnen Pfarrer darhen setten, so quemen gy umme die pfarr, und myn gnediger Herr umme dat jus paterpatus, dem will ich alles vorkamen und heb also ut vorgetelter ursake E. g. und mynen Hern Comtor thom besten, dem Pfarrner tho Goldbeck 4 fl. und 1 sack rogken gelauet, dat der die Pfarre tho Hindenborch und Giedtlinge gewartett bet up vorgangen Misericordia Domini. Auerst ehr weigert sich die besoldinge tho geuen, derwegen der Man nicht mehr gewartten wil, und Her Arndt understeit sich sampt den Coster die Empter selbest tho gewartten, so ist ehr krank, moth sich in die kercke lygen lassen, und die Memorie is gar weg, dat ehm also die lüde mitt nicht horen willen. Dartho hebben die Runtorpen Ihm die pfarre tho gydtlinge vorbaden, der orsacken halben: Ehr krank wardt, und dat ehr tho giedtling Communicanten hatte, und weren wol 5 personen mehr gewesen, den er oftien gehatt, spricht thom vollke, kamet men her, it iß doch gliek viel, ihm kelcke is doch glich viel, dar ist blut und fleisch gleichwohl ihn, so sind die von Runtorp thogetreden und die lude affgewesen, und hebben den kelck allein nicht nemen moten. Dennoch hebben es die von Runtorpe umme myn bidt geschien lassen und nicht geklaget." Andreas Goldbeck kommt dann wieder, weil es groß von nöthen sei, Änderung zu schaffen, auf seinen Vorschlag zurück, einen der genannten 4 benachbarten Pfarrer, welche alle gute gelehrte Leute seien, und zwar dem, der den Pfarrkindern gefällig und von dem Superattendenten tüchtig erfunden sei, die Besorgung der Pfarre zu übertragen, für einen Wispel Roggen und 6 Gulden jährlich; freilich wollten sie dann auch versichert sein, nach Arndt Weling's Absterben die Pfarre zu erhalten. Er bitte daher um schleunige Bescheidung.
In seiner vom Sonnabend nach Viti Anno 1563 datirten Antwort theilt Thomas Runge Andreas Goldbeck mit, daß er allerdings dem Nicolaus Krüger die Primarie auf die Pfarre zu Hindenburg, aber nur für den Fall des Todes des zeitigen Inhabers, verliehen habe. Weil aber die Gemeinde Hindenburg nebst Filial mit Gottes Wort und Sacrament versorgt werden müßte, aber niemand ohne die Anwartschaft auf die Nachfolge sich dazu finde, so solle Andreas Goldbeck Nikolaus Krüger vor sich fordern und ihm veranlassen, die Stelle bis zu Ern Arndts Tode zu verwalten; wolle er das nicht, so werde auch der Herrenmeister sich an die gegebene Zusage nicht gebunden achten.
Wie diese Angelegenheit weiter verlaufen ist, ist aus den vorliegenden Akten nicht ersichtlich.