Das Werbener Kurrendebuch von 1655 bis 1697.
Ein Spiegelbild der Zeit- und Kulturgeschichte in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts.
Von R. Rudolff, Pfarrer an St. Johannes in Werben/Elbe.
Im Kirchen- und Pfarrarchiv unserer St. Johanneskirche fiel mir seinerzeit unter den mancherlei Schätzen, die es birgt, ein alter in Leder gebundener Band mit 230 handbeschriebenen Blättern auf. Bei näherer Untersuchung stellte sich heraus, daß es ein sogen. „Kurrendebuch" war, in welches der jeweilige „Inspektor Werbensis" von 1655 bis 1697 kurfürstliche Erlasse und Verfügungen des hochwürdigen brandenburgischen Konsistoriums eingetragen hat, um sie unter den Pfarrern seiner Inspektion zirkulieren zu lassen. Daneben hat er dann noch allerlei anderes ihm Beachtenswertes für sich selber und für die Nachwelt notiert. Und in dem allen ist doch neben allerlei Spreu manch gutes Korn, das wert ist, herausgeholt zu werden. Zwar gehen eine ganze Reihe Nachrichten und Mitteilungen über unsere Altmark hinaus; auch sie wären wert, wiedergegeben zu werden, da sie ein anschauliches Bild der damaligen Zeit geben, manches Licht werfen auf geschichtliche Ereignisse, auf kulturelle, wirtschaftliche, kirchliche und persönliche Verhältnisse jener Tage und von Nöten, Sorgen, Wünschen und Hoffnungen unserer Vorfahren zeugen, kurzum einen Blick tun lassen in den schon zur Zeit des Großen Kurfürsten viel verzweigten Strom des öffentlichen Lebens. Daneben aber werden auch eine ganze Reihe Nachrichten über Ereignisse in der Altmark mitgeteilt, so daß es sich schon aus diesem Grunde lohnt, auf das alte Buch einmal genauer einzugehen, zumal man auch hineinschaut in den Interessenkreis der gebildeten Stände in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts. Schließlich ist das Buch auch dadurch von Wert, daß mehrere Exemplare verschiedener Zeitungen eingeheftet sind; wir beobachten etwas von dem Entstehen der öffentlichen Meinung und der Presse vor 250 bis 300 Jahren, von ihrem Inhalt und den Aufgaben, die sie sich stellte. So tun wir einen Blick in die geistige Welt des damaligen lesenden Publikums und in seinen Interessenkreis.
Einen breiten Raum nehmen Verfügungen ein, die Sammlungen und Kollekten, seien es kirchliche oder weltliche, betreffen anläßlich irgend welcher Notstände. Es ist die Zeit nach dem Dreißigjährigen Kriege, die uns aus dem alten Buche anschaut. Kirchen, Pfarren und Schulen waren baufällig geworden oder überhaupt in Asche gesunken; der Wiederaufbau ging über die Kraft der Einzelgemeinde. Es ist die Zeit der Raubkriege Frankreichs, rheinisches und pfälzer Volk wird vertrieben; französische Hugenotten müssen die Heimat verlassen und ziehen durch die Altmark. Die märkischen Gemeinden werden zur Hilfe und Opferwilligkeit aufgerufen. Das alles findet seinen Niederschlag in den 230 Seiten. Besondere Unglücksfälle, traurige und frohe Ereignisse in der kurfürstlichen Familie, religiös-kirchliche Angelegenheiten wie Verordnungen über Bußtage, Sonntagsheiligung und Eheschließung, die Kriege, in die die Mark verwickelt wurde, Türkengefahr und Raubkriege: alles findet Erwähnung. Daneben werden überaus interessante politische Prophezeiungen mit teilweise stark religiösem Einschlag betreffend die kommenden Weltereignisse mitgeteilt; also eine Art politisch-historisches Horoskop Europas. Nebenbei fällt ein Licht auf die damaligen Wegeverhältnisse in der altmärkischen Wische; Brände und Unglücksfälle, Notstände und Krankheiten in Stendal, Gardelegen, Salzwedel, Seehausen, Osterburg, Werben usw., persönliche Streitfälle und ähnliches kommen zur Sprache und werden z. T. ausführlich behandelt. Ein Aufsehen erregender Übertritt zur katholischen Kirche wird ganz eingehend erörtert. Kurzum das ganze vielgestaltige Leben einer überaus unruhigen Zeit, die gerade in der Mark an einem Neubau unter Trümmern arbeitete, zieht an unserem Auge vorüber. Und von dem allen und aus der Fülle des Materials sei hier auszugsweise das Wichtigste, Beachtens- und Aufbewahrenswerteste mitgeteilt zu Nutz und Frommen derer, die sich gern in die Heimat- und Kirchengeschichte vertiefen.
Ich beginne mit dem, was über Kriege, politische Verwicklungen, Kämpfe und Friedensschlüsse damaliger Zeit berichtet und mit dem kirchlichen Leben in Verbindung gebracht wird. Ein Historiker sagt in seiner „Geschichte des deutschen Volkes" „... auch das 17. Jahrhundert brachte fortwährende Kriege an der Südostgrenze des Reiches". Die Belege dafür bringen uns die Verfügungen des kurfürstlichen Konsistoriums zwischen 1655 und 1697. Entsprechend dem Zweck der Verfügungen, die von einer kirchlichen Behörde ausgehen, werden in Erwartung bevorstehender Kämpfe Bittgottesdienste, Bet- und Bußtage, nach Siegen und Friedensschlüssen Dankgottesdienste angeordnet. Nur ein Beispiel. Nach dem Siege Montecuculi's über die Türken bei St. Gotthardt an der Raab 1664 heißt es in einer Verfügung „gegeben Cölln a. d. Spree am 20. Sept. 1664 „... --- so ist von Churfürstlicher Durchlaucht aus christlicher schuldigkeit entschlossen, dem höchsten Gott für solchen, der Christenheit wiederumb verliehenen Frieden und daß er diesen grausamen Krieg so bald gestillt in allen dero Landen von Hertzen Lob und Dank sagen zu lassen ... demnach so thun wir Euch hiemit solches zu wissen an Stad höchst vermelter Sr. Churfürstl. Durchl. Unsers Gnäd. Herrn befehlend, daß ihr eures Orts zu Werben auf selbigen Tag in öffentlicher Predigt zum text den 125. Psalm erkläret und den grundgütigen Gott für diesen gnädigst bescherten Frieden hertzlich mit euren Zuhörern danksaget.\" ---
Entsprechend der Ansicht damaliger Zeit vom nahe bevorstehenden Weltuntergange bezog man Stellen der Bibel wie Ezech. Kap. 38 und 39, Offenbarung 20, 7---9, Daniel 2, 34, 7, 21---26 auf die Türkengefahr. Ein Magister Stephan Fuhrmann schrieb darüber ein umfangreiches Buch; der Verfasser des Kurrendebuches gibt mancherlei interessante Proben aus dem Werke, die uns zeigen, wie man damals exegisierte und die Zeitereignisse aus der Bibel herauszulesen verstand. Die kurzen Inhaltsangaben des Buches, das seinerzeit gewiß Aufsehen erregt hat, sind überaus lesenswert, und der Verfasser unseres Buches sagt selbst „... daß nunmehr solche letzte Zeit, davon des Herrn Geist saget, fast außer allen Zweifel eingebrochen und der untergang der Welt negst vor der Thür ist. Es müssen wohl jetzt die letzten Zeiten seyn, weil Zeichen vielfältig geschehen Luc. 21, 25, 28\". Das wird dann im einzelnen mit regster Phantasie sehr ausführlich ausgeführt. So wird z. B. auch das tausendjährige Reich, von dem Offenbarung 20, 7---9 die Rede ist, auf die türkische Herrschaft bezogen „... drümb weiln das Türckische Reich ümbs Jahr Christi 623 angefangen, würde nicht viel Zeyt mehr übrig seyn, sondern der Untergang türkischer Regierung negst für der Thür seyn ...\" Es ist heute in der Rückschau auf jene Zeit leicht, über die Phantasie der damaligen Bibelausleger, die uns aus jeder Zeile entgegentritt, zu lächeln. Wir hätten genau so im Bann der Zeitanschauungen gestanden. Es ist aber jedenfalls kirchengeschichtlich betrachtet nicht uninteressant zu sehen, welche Wege damals die Exegese ging und welche Erwartungen man hegte. Wie ganz anders, als Fuhrmann es sich dachte, ist der Verlauf der Welt- Kirchen- und Reichsgottesgeschichte geworden. Hierher gehört auch eine überaus eigenartige in Versen gehaltene Weissagung eines englischen Pfarrers von 1679, die das Weltende für 1693 voraussagt und die der Verfasser des alten Buches in deutscher Übersetzung der Aufzeichnung mit Recht für wert hält.
Eine kurfürstliche Verfügung von 1683 erinnert an Karamustaphas Einfall in Ungarn 1683 und befiehlt „... daß in allen Kirchen der höchste Gott in den ordentlichen Kirchengebäthen auch ümb abwendung dieser großen Türkengefahr undt glücklichen Sieg der Christenheit wider diesen Erbfeind des Christlichen Nahmens eiffrig auffgeruffen werde\". 1686 beteiligt sich Brandenburg mit 8000 Mann an dem Kampf gegen die Türken. Eine kurfürstliche Verordnung befiehlt „daß nicht allein der bißherige monatliche Buß- und Bettagk bei währenden solchen Türkenkriege continuieret, sondern auch sowohl an demselben als bey den Sonntags- und anderen Predigten in den Kirchengebäthen der höchste Gott ümb Glück, Segen und Sieg ... angeruffen werde\". Der Sieg wird errungen, und das Kurfürstliche Konsistorium befiehlt „... auf den negst folgenden Sonntag dem großen Gott dafür hertzlich Lob und Dank zu sagen und das „te deum laudamus" zu singen".
Wie gefährlich der türkische Erbfeind war, geht daraus hervor, daß wiederum 5 Jahre später, 1692, neue Kämpfe bevorstanden. In dieser Gefahr wird dann ein Landesbußtag angeordnet, der in der ganzen Altmark ganz besonders feierlich begangen wird.
Es war eine unruhige Zeit. Zu gleicher Zeit hatte die Mark auch durch Jahre ihren Mann gegen Schweden zu stehen. An den Westgrenzen des Reiches raubte und brandschatzte Ludwig XIV., und in seiner ferndeutschen Gesinnung fühlte sich der Große Kurfürst verpflichtet, auch hier einzuspringen. Dabei stand er im inneren Wiederaufbau seiner durch den Dreißigjährigen Krieg an den Rand des Unterganges gebrachten Mark. Ende 1674 waren die Schweden ohne Grund von Vorpommern aus in die Mark eingefallen. Auch die Altmark stand in größter Gefahr; so fanden kurfürstliche Verordnungen auch bei uns nachhaltigen Widerhall. Der Kurfürst weilte am Rhein; Fürst Johann Georg zu Anhalt war sein Vertreter. In einer Verfügung vom 20. Mai 1675, die im alten Original vor mir liegt, und zugleich Zeugnis gibt von dem schlechten Verhältnis des Kurfürsten zum Reich, werden „alle getreuen Stände von Prälaten, Grafen, Herren, Ritterschaft und Städten dies- und jenseit der Oder und Elbe" auf das schändliche Verhalten der Schweden in der Mark hingewiesen: „... so wollen wir denn unterdessen mit rechtschaffener Buße dem Allerhöchsten in die Rute fallen und durch wahre Reue die gnädige Erlösung befördern helfen". Während diese Kundgebung die Sorge des Landesherrn verrät, wird in einer 8 Tage vor Fehrbellin verfaßten Verfügung des Seehausener Inspektors Andreas Prätorius, der die Inspektion Werben zeitweilig verwaltet hat, die Hoffnung auf die Befreiung des bedrängten Landes zum Ausdruck gebracht. Ein Bußtag, an dem über Jeremias 20, 11---12 gepredigt werden soll, wird angeordnet, außerdem noch eine tägliche Betstunde für die ganze Altmark, die, um die Tagesarbeit nicht zu stören, morgens von 4 bis 5 gehalten werden soll! Einige Wochen darauf, im Juli, wird sie auf die Zeit von 12 bis 1 Uhr mittags verlegt, da die frühe Morgenstunde doch zu unglücklich lag. An dem Bußtage selbst aber sollen in allen Dörfern und Städten „alle Bier- und Weinkeller wie auch Branntweinhäuser zugehalten und niemand bei Vermeidung ernstlicher Straffe dieselbige eröffnet oder Bier-, Wein- und Branntweingäste gesetzet werden". Nach dem Siege von Fehrbellin fand ein Dankgottesdienst am 21. Juli statt, bei dem vormittags über Jeremias 20, 13, nachmittags über Psalm 31, 8---9 gepredigt werden sollte. Andreas Prätorius schreibt bezüglich des Sieges „... daß ein Wunder ist für unsere und aller Welt Augen. Der Danktag und Danktext ist benennet, wünschte des Heiligen Geistes Assistenz zur Heiligen Arbeit und empfehl sie sämptlich der hohen Obhut Gottes". Auch die Altmark hatte Grund zum Dank, waren doch die Schweden, bereit zum Einfall in die Altmark, bis an ihre Grenze bei Havelberg vorgedrungen.
Daß die Not mit dem Siege von Fehrbellin nicht völlig beseitigt war, beweist eine auch im Original vorliegende Verordnung vom 16. Dezember 1675, in der die Ausfuhr jeglichen Getreides infolge des großen Mangels, hervorgerufen durch den feindlichen Einfall, verboten wurde. Als dann ein Jahr vergangen ist, wird auf kurfürstlichen Befehl zur Erinnerung am 18. Juni 1676 ein Dankgottesdienst in unsern altmärkischen Landen gehalten. Die ziemlich lange Verfügung zeugt von dem demütigen und Gott dankbaren Herzen des Großen Kurfürsten und ist darum auch kirchengeschichtlich beachtenswert.
Am 31. Oktober 1675 ging „das feste Schloß und Pommersche Residenzstadt Wollgast an Sr. Churfürstl. Durchlaucht unsern Gnädigen Herrn mit accord über"; am 19. Juli 1676 mußte die Festung Anklam sich ergeben. Eine Verordnung vom 1. Juni 1676 berichtet von einem Seesieg, in dem „von höchstvermeldeter Sr. Churfürstl. Durchlaucht Seiten einige importante Schiffe dem Feind abgenommen wurden", anscheinend in der Wesermündung, denn die Waffen seien „in Bremen und sonst gnädig gesegnet". Auch die Eroberungen von Stade und der Festung Landskron werden erwähnt; Stade gehörte damals zum Herzogtum Bremen, das seit 1648 schwedisch war. Alle diese Erfolge sind in den Seehausenschen und Werbener Kircheninspektionen dankbar gefeiert worden. Der Krieg mit Schweden zog sich dann noch bis 1679 hin. Auf die unheilvollen Folgen des schwedischen Einfalls in die Mark wirft eine Verordnung vom 12. Juli 1678 helles Licht, durch die zur Wiederaufrichtung der Pfarrgebäude in Rheinsberg eine Kollekte bewilligt wird. 1679 werden die Schweden aus Ostpreußen verjagt; der Dankgottesdienst dafür wird in der Altmark ganz besonders feierlich begangen, indem auch das „te deum laudamus" gesungen wird. Endlich ist auch der Friede geschlossen und ein Dankfest wird angeordnet „... so haben höchstgedachte Sr. Churf. Durchlaucht Unser Gn. Herr gnädigst angeordnet und befohlen auf den 31. Marti ein allgemeines Dankfest in alle dero Landen zu halten ... und für getroffenen Frieden dem höchsten Gott hertzlich zu danken".
Auch unsere Altmark hat diese Zeitereignisse nicht gleichgültig gegenüber gestanden; denn aus den Anschriften des Kircheninspektors an seine Pfarrer gelegentlich der Weitergabe der Verordnungen klingt die regste Anteilnahme heraus. Man wußte wohl, um was es sich handelte; und daß die eigene Heimat bedroht war. Zudem begann sich gerade in dieser Zeit ein brandenburgisch-preußisches Staatsbewußtsein zu bilden; das Gefühl der Zusammengehörigkeit und der Zugehörigkeit zu einem großen Ganzen bildete sich; es bleibt des Großen Kurfürsten Verdienst, daß er es zu wecken und zu fördern verstanden hat.
Zu der gleichen Zeit, in der die Türken von Osten, die Schweden von Norden deutsches Reichsgebiet bedrohten, wurde auch im Westen, wie bereits angedeutet, deutsches Land verwüstet. In drei Raubkriegen häufte Frankreich unvergängliche Schande auf sein Haupt. So wird unter dem 13. Januar 1676 ein Dankgottesdienst in der Altmark angeordnet, weil „gewisse Nachricht eingetroffen, daß Ihre Kaiserliche Majestät eine nicht geringe victoire erhalten". 1678 wird in der ganzen Altmark „für die Stadt Hagenau im Unterelsaß eine Kollekte gnädig concedieret und veranstaltet". Die bereits erwähnte 1679 erschienene Prophezeiung des englischen Predigers Tylath beschäftigt sich auch mit diesen Ereignissen und sagt für die kommenden Jahre mancherlei voraus, das im ganzen auch so eingetroffen ist. 1693 wird auf kurfürstliche Verordnung hin für die aus der Pfalz von den Franzosen Vertriebenen eine Kollekte gesammelt. Inspektor Johannes Pitzschky in Werben, derselbe, der einmal einen gehörigen Rüffel vom Konsistorium einstecken muß, weil er am Bußtage Heu eingefahren hat (von Bonin: Entscheidungen Seite 521), schickt jedem Pfarrer seiner Inspektion ein gedrucktes Exemplar der Verfügung, in der die unerhörten Greuel der Franzosen am Rhein eingehend geschildert werden --- das alte Buch enthält ein solches Exemplar --- und fügt hinzu: „dieses ist den 31. Juli 1693 mir insinuieret und denen Herren Confratribus derer Werben'schen uten Inspektion des folgenden Tages zugesandt mit freundlichem Gesuch, förderlichst ostiatim (d. h. von Haus zu Haus) sammeln zu lassen undt sambt und sonders ungesäumet das Geld Herrn Johanni Schultzen Diacono hieselbst versiegelt zu senden, wobey eine richtige specification, wer etwas und wieviel zugetragen, desiderieret wirdt, damit solches in ein Buch eingeschrieben werden könne. Von denen übrigen exemplarien können denen von Adel einige abgegeben werden". Eine Verfügung aus den Kinderjahren der kirchlichen Statistik!
Es bliebe noch allerlei zu erwähnen von Kriegen und Kämpfen, in die die Mark hineingezogen ward. Wir übergehen es, und es sei nur darauf hingewiesen, daß mir die Abschrift eines überaus interessanten 33 Strophen langen Liedes genannt: „Das neue Politische Kartenspiel gedruckt zu Kopenhagen 1683" vorliegt, das die ganze europäische Geschichte durchgeht, sonst wohl kaum zu finden sein wird und des Abdrucks wohl wert wäre.
Viele Verordnungen haben Bezug auf Kirchen- und Hauskollekten, die für irgend welche Notstände eingesammelt werden sollen. Es wurde damals viel gesammelt in unserer Altmark, war doch die Not nach dem Dreißigjährigen Kriege und durch den Schwedenfall groß. Dazu kamen Notstände anderer und verschiedenster Art, die durch den langen Krieg hervorgerufene Baufälligkeit der kirchlichen Gebäude war schon erwähnt. Eine ganze Reihe märkischer Orte wird genannt, für die gesammelt wird, --- wir vergessen dabei nicht, daß die Altmark bis nach den Befreiungskriegen zu Brandenburg gehörte --- Brüssow, Göritz Dramburg, jetzt zu Pommern, damals noch zur Neumark gehörig, Templin, Potsdam, Belitz, Stettin, Malchow u. a. Auch für sehr fern liegende Orte wurden Gaben erbeten: Schwäbisch Hall, Bonndorf in Franken, Gladbach am Rhein, Worms u. a. Das Bewußtsein, zu einer großen „Gemeinschaft der Heiligen" zu gehören, war lebendig. Kirchgeschichtlich recht interessant ist die Mitteilung über Bonndorf bei Schmalkalden. Dort waren Kirche, Pfarre und Schulgebäude durch Feuer zerstört, und die Kollekte wird mit folgender Begründung empfohlen: „... es wolle dieses christliebende Hertzen zur milden Beysteuer bewegen, weil am selbigen Orth der Landesfürst, nemlich der Fürst zu Maintz (also der Erzbischof!), das jus präsentandi über unsere Kirche hat, und daferne wir dieselbe inner Jahresfrist nicht wieder anbauen könnten, ist zu befahren (befürchten), daß die Jesuiten, vermöge ihres vermeinten habenden Rechts, möchten zutreten und also wir Evangelische ins äußerste Elend gesetzet werden." 1669 wird in der Altmark sogar für die Errichtung eines evangelischen Gymnasiums in der ungarischen Stadt Eperies an den Karpaten eine Beisteuer gesammelt. Für die Erziehung des dortigen evangelischen Nachwuchses fühlte sich auch die evangelische Altmark mit verantwortlich.
Mehr interessiert es uns, daß auch für Orte der Altmark gesammelt wurde; neben Magdeburg für Stendal, Salzwedel, Osterburg, Seehausen. Sehr bemerkenswert ist ein Schreiben des Superintendenten M. Bugäus in Stendal an den Inspektor in Seehausen vom 7. September 1668, in dem er für den Stendaler Dom bittet. Ich kann den Inhalt dieses Schreibens nur kurz wiedergeben. Einige Jahre zuvor hatte der Blitz die Kirche getroffen, beide Türme und der Dachstuhl waren ein Raub der Flammen geworden; das Gewölbe war durchschlagen und das Innere der Kirche völlig verwüstet. Der äußere Bau war bereits wieder aufgeführt; die innere Wiederherstellung stockte aus Mangel an Mitteln und kam nicht vorwärts. 500 Taler, die bereits 1660 der Große Kurfürst bewilligt hatte, waren nicht zur Auszahlung gekommen, weil der Fiskus behauptete, die Auszahlung wäre nicht rechtzeitig beantragt worden! So hatte der Dom das Nachsehen, und auch das Lectorium, in welchem der Superintendens wöchentlich „Theologiam zu lesen" pflegte, konnte nicht wieder hergestellt werden. Bugäus schließt dann mit folgenden Worten: „Weil aber gleichwohl für Gott und seiner Kirchen nicht zu verantworten, wenn ein so herrlich Gebäude ... an seinen fürnembsten inwendigsten Theilen in abgangk geraten sollte ... als gelanget an Euer Wollehrwürdigen mein dienstfreundliches Bitten, Er wolle ihm diese Nothurfft als ein christlicher Theologus bester maßen recommandieret seyn laßen ... wollten Euer Wollehrwürden dieses petiti auf der Cantzel gedenken ..., würden sie desto mehr ihre christliche Condolentz damit bezeugen und sich ümb die abgebrannte Thumb-Kirche hoch meritieren." Magdeburg bekam ebenfalls eine Kollekte zur Renovierung der St. Petrikirche bewilligt. In Salzwedel ist das Schulgebäude, das „Collegium", infolge des Krieges in traurigstem Zustande, die „Gewölber geborsten, teils Pfeiler gewichen" ... „und wo demselben nicht balde mit gutem beystande begegnet wird, solches herrliche Gebäude zu grunde gehen müsse". Die 1665 zu diesem Zwecke bewilligte Kollekte hat die Wiederherstellung ermöglicht. 1679 wird noch einmal in der ganzen Mark für Salzwedel gesammelt. 1677 wird für die Kirche zu Seehausen gesammelt; der Inspektor Johann Samuel Stralius daselbst klagt aber beweglich, daß die Herrn Pastores und Gemeinden recht säumig seien und erst wenig eingekommen sei"; man solle doch „recht dienstwillig die gesammelten Gelder ehestens Tages bei ihm einbringen". 1680 wird der Stadt Osterburg „zu reparierung der Kirchen und Erbauung des Pfarrhauses auch Schulen und Hospitals daselbst eine christliche Beysteuer mit Vorsetzung der Becken" bewilligt. Stralius empfiehlt diese Kollekte mit folgenden Worten „... weil denn Osterburgk uns gutes getan und beigesprungen alß werden meine Herrn confratres die Zuhörer wißen zubewegen, daß sie sich angreiffen undt also wir aus dieser Inspection ein ansehnliches können überschicken".
Man nahm sich aber auch des einzelnen an. So ordnet der Kurfürst 1678 eine Sammlung an für 5 Prediger in der Gegend von Stettin, die bei den Einfällen der Schweden zu drei malen all ihr Hab und Gut verloren hatten. So bittet Inspektor Stralius 1680 für einen Seehäuser „... so bittet auch ein armer Knecht, dem allhie das Bein abgenommen und keine Zehrung und Arztlohn hat ..." 1667 wird einem Zimmermann Joachim Hindenburg aus Kyritz gestattet, in der Prignitz und Altmark „seines in der Türkei gefangenen Sohnes halber zu dessen liberierung eine Beysteuer zu suchen". Sogar für den Erzbischof Arsenius von Tiberias aus Macedonien wird in der Altmark eine Kollekte gesammelt. Er war von einem türkischen Pascha wiederholt aller seiner Habe beraubt und samt seiner Mutter gefangen genommen und verschleppt. Die Kollekte sollte das Lösegeld für ihn werden. Alles in allem: wir gewinnen den Eindruck, daß unsere Altmark damals das ihrige zur Linderung von allerlei Notständen und ihr z. T. sehr fernliegenden getan hat; die Sammlungen sind zeitgeschichtlich bemerkenswert als Äußerungen des religiös-sittlichen Lebens der Altmark und als Erinnerungen an den großen deutschen Krieg und sollten darum hier nicht übergangen werden.
Auch Familienereignisse im kurfürstlichen Hause spielten in den Verfügungen und kirchlichen Abkündigungen eine große Rolle. Freud und Leid wechseln im Hause des Landesherrn in reichem Maße, und Volk und Kirche nehmen an allem regsten Anteil. Wohl ist dem Kurfürsten in zwei Ehen reicher Kindersegen beschieden; es werden 9 Geburten erwähnt, auch aus dem Hause des Kurprinzen mehrere. Aber das Leid fehlt erst recht nicht. Mehrere Kinder muß der Kurfürst ins Grab legen: 1674 stirbt in Straßburg der Kurprinz fern der Heimat, als er mit dem Vater gegen Ludwig XIV. im Felde stand; 1687 stirbt „in der besten Blüte als im 21. Lebensjahre" des Kurfürsten Sohn, Markgraf Ludwig. Das alles wird zum Teil recht eingehend geschildert, und anschließend daran werden Dank-, Bitt- und Trauergottesdienste angeordnet. Auch eine „Relation dessen, was sich bey Sr. Churfürstlichen Durchlaucht zu Brandenburg Friderici Wilhelmi Schwachheit in Gegenwart des Herrn Hofpredigers Cochius vom 26 biß 29 Aprilis 1688 zugetragen" birgt das alte Buch. Der Bericht, während der letzten Leidenstage sofort niedergeschrieben, bis ins einzelne gehend, überaus interessant und packend, in solcher Ausführlichkeit wohl sonst kaum vorhanden, zeigt uns das letzte tapfere Kämpfen und selige Sterben eines frommen Landesherrn im Kreise der nächsten Angehörigen.
Kultur- und kirchengeschichtlich bemerkenswert sind auch die Mitteilungen über die Seehausener Leichenfeier beim Tode der 1. Gemahlin des Großen Kurfürsten. Inspektor Andreas Prätorius schreibt über Form der Leichenfeier u. a. folgendes: „... den genannten Tag wird eine Leichenprocession gehalten, so kan (?) ein lehres Sargk oder die Bahre mit Sprögeln und bedecket getragen und in der Kirchen für der Cantzel niedergelassen werden. So wird eine Leichpredigt gehalten, der Text ist arbitrarius. Pitte die Herrn Confratres wollen nach Vorlesung also forth dieses nach memorial fortschicken, damit nicht eine inquisition, so etwa was unterlassen und versäumet würde, verursacht werde". --- Die Leichenfeier des Großen Kurfürsten am 12. September 1688 schildert der Inspektor später sehr eingehend „... mit den letzten Vers ging der Herr Magister zur Cantzel und erklärte aus dem 78. Psalm den letzten Versikel „und er weidete sie mit aller Treue und regierte sie mit allem Fleiß. Das Opfer, so 31 Groschen, ist Jakob Voßen, einem Armen gegeben, damit nicht die Nachrede, die Prediger als hätten sie's genommen"".
Wiederholt werden auch die persönlichen und amtlichen Verhältnisse in den Pfarrhäusern gestreift. Der Pfarrer hatte kein festes Gehalt; er war angewiesen auf Accidentien, Stolgebühren und die festgesetzten Naturallieferungen aus der Gemeinde. Es ist verständlich, wenn der Pfarrer darauf hielt, daß er das wenige ihm Zustehende nun auch wenigstens erhielt. Da hieß es denn manchmal darum kämpfen. So klagt einmal ein Pfarrer dem Inspektor in Seehausen sein Leid „... muß ich auch erinnern und den Herrn Gevatter berichten und klagen, was mir unschuldiger und unverdienter Weise begegnet, daß mir wird vorenthalten, da es doch in der taxa verfaßet, die 10 Scheffel Roggen ... ob sie gleich promittiert, kann ich sie doch nicht habhaftig werden. Sind mir ausgeblieben die beiden Fuder Heu, ad vitam versprochen. Ist ausgeblieben der Fisch, so oft geprediget wird, wofür mir das Land beim Fischteich eingetan und nun auch genommen. Bleibt außen der Vierzeitenspfennig und zu warten nun ins dritte Jahr. Ist's unleidlich, daß hiesige Küstersfrau müssen in der Pfarr kommen und sagen es hätte des Herrn B. Sohn Joachim gedrohet ... den Pfaffen mit den seinigen zu prügeln in der Pfarr. Nun weiß mein Herr B. daß ... ich hie Pfarr vocieret, confirmieret, introducieret kein Hundjunge bin, kein Pfaff, welches mir kein Mensch weder im Leben noch im Tode soll beweisen, hoffe auch, so lange ich lebe, den meinigen diesen nahmen nicht schimpflich anzuerben oder zu lassen ..." Ein anderer ärgerlicher Vorfall ereignet sich 1677. Auf dem Hofe Peter Michelsen's in Schönberg ereignet sich ein Fall von Cholera. Der Pfarrer wird gebeten, einer Sterbenden das Abendmahl zu geben, weigert sich aber zuerst zu kommen, um nicht „diese ansteckende Seuche auszutragen". Hernach läßt er sagen, er sei bereit zu kommen, wenn es unbedingt begehrt werde. Inzwischen hat man ihm aber die erste verständliche Weigerung übelgenommen und läßt ihn nicht kommen. Der Kranke stirbt, die sich beleidigt fühlenden Angehörigen machen dem Pfarrer keine Anzeige vom Tode, und zufällig kommt er dazu, wie man den Toten „me inscio et insalutato", schreibt er, „ohne alle ceremonien" auf dem Kirchhofe begräbt.
Beim Studium des Kurrendebuches gewinnt man den Eindruck, daß das Verhältnis der Pfarrer untereinander gut war. Nur einmal in langen Jahren scheint eine wohl vorübergehende Trübung zwischen Inspektor und Diakonus in Werben eingetreten zu sein. 1692 beschwert sich Diakonus Johannes Schultze, derselbe, dessen lebensgroßes Bild in der Sakristei hängt, über seinen Inspektor J. Pitzschky. Der Vorfall charakterisiert beide und sei darum nicht übergangen. Am Montag nach dem 7. nach Trin. ward die Frau des Pastors Krüger aus Schönberg bei einem Besuch auf der Komturei in Werben entbunden. Krüger fährt bald danach nach Hause. Am Nachmittag schickt man zum Diakonus Schultze, er möge das Kind auf der Komturei taufen, wobei nur die Frau des Komturs Pate stehen soll. Schultze weigert sich. Darauf tauft Inspektor Pitzschky das Kind, und Schultze schließt seinen langen Bericht darüber mit den Worten: „ich habe nicht mich unternehmen dürfen den numerum patrinorum bei der Taufe zu ändern auch locum ubi baptizandi. Das heißt Taufceremonien und alte christliche Kirchenordnungen übern Haufen geworfen und Ärgerniß geben. Ich klage darüber und protestiere."
Aus der Fülle des vorliegenden Materials teile ich nun noch eine Reihe allgemein interessierender und zeit- wie kultur- und kirchengeschichtlich bemerkenswerte Verordnungen, Erlasse und Ereignisse wenigstens auszugsweise mit. --- Verlöbnisse hatten bereits eine gewisse rechtsverbindliche Kraft und konnten nicht ohne weiteres gelöst werden. Trauungen durften nur nach dreimaligem Aufgebot stattfinden. Auswärtige zu trauen war untersagt; Brautleute sollten nur an ihrem Wohnorte getraut werden. Strenge Vorschriften bestanden auch hinsichtlich Scheidung und Wiederverehelichung. Mit dem allen scheint es aber da und dort wenig genau genommen worden zu sein. Es ergingen deswegen 1686 und 1687 zwei energische Verordnungen gegen jegliche Willkür dabei. So heißt es in der einen Verordnung: „... nach dem wir in Erfahrung kommen, daß einige Prediger Leute ohn vorhergegangener dreimaligen proclamation zu copulieren unternommen, auch wenn Anverwandte sich heiraten wollen ... dieselbe ohne erhaltene Dispensation vertrauet ... einige sich auch unterstanden, Leute so von anderen Orthen gelaufen kommen, zu trauen, da sich begeben, daß diejenigen so wegen naher Blutverwandtschaft nicht haben Dispensation erhalten können, oder ihres Orts, weil sie sich anderwerts verlobet, nicht können kopulieret werden, da einige sogar zuweilen ihre Ehegatten noch am Leben gehabt von solchen losen Pfaffen kopulieret worden, als befehlen wir..."
Eine eigenartige Unsitte hatte sich an einigen Orten auch in der Altmark bei dem Abendmahl herausgebildet. Es gab Pfarrer, die die Abendmahlsgäste nicht aus dem Kelch trinken ließen, sondern den Wein aus Sparsamkeitsgründen durch eine kleine Röhre aus dem Kelche saugen ließen. In einer Verfügung von 1696 wendet sich das kurfürstliche Konsistorium gegen diese offenbare Unsitte, bei der es wiederholt vorgekommen sei, daß Kommunikanten keinen Wein bekommen hätten und dadurch in Gefahr stünden „wieder gar ins Papstthum zu verfallen".
Wiederholt wird auch auf Heilighaltung der Sonntage energisch hingewiesen. Unter den mancherlei Verfügungen sei aus der bemerkenswertesten nur einiges mitgeteilt. Der Seehäuser Inspektor schreibt „... nemblich daß sich niemand unterstehen solle, an diesem von Gott selbsten geheiligten Tage Hochzeiten, Kindtauffen, Gastereien oder Festinen zu halten, keine Handgewerbe zu treiben, auch keine Krahmbuden oder Gewölbe, Brot- und Fleischscharren zu öffnen und keine Fischmärkte vor abends 5 Uhren zu halten; auch niemand spazieren gehen, reiten oder fahren, deswegen die Thore zugeschlossen bleiben sollen, vielweniger die Bier- und Weinschänken einige Gäste haben ... und sollen die Magistrate gehalten seyn, in allen Zünften, Brandtwein-, Bier- und Weinhäusern visitieren zu lassen." Beachtenswert ist auch eine Verfügung vom 13. März 1696; sie erhebt den Karfreitag zur Höhe der übrigen christlichen Hauptfeste. Im Gegensatz zur Bedeutung dieses Tages seien „nachgesetzte Feste als Johannes den 24. Juni, Mariä Kirchgang auf den 2. Februar und dann Mariä Heimsuchung an Elisabeth den 2. Juli bisher solleniter gefeiert worden", da sei es doch der Karfreitag erst recht wert, gefeiert zu werden.
Auch für die märkische Kirchengeschichte ist das Kurrendebuch von Wert. Der überaus lesenswerte ausführliche Bericht vom Übertritt des Berliner Superintendenten und Konsistorialrat Andreas Fromme zum Katholicismus 1666 wird im „Jahrbuch für brandenburgische Kirchengeschichte" veröffentlicht werden. Sehr wichtig sind für den Forscher die Mitteilungen über die Kämpfe zwischen Reformierten und Lutheranern in Berlin zwischen 1660 und 1670, in deren Verlauf ja auch Paul Gerhard aus Berlin weichen mußte; wichtig ferner die authentische Form des Reverses, den der Große Kurfürst von den evangelischen Pfarrern vor der Ordination forderte; ferner die „Declaration aus was Ursachen im Churfürstlichen Geistlichen Consistorio allhie zween Prediger (L. Reinhardt und G. Lilius) der Berlinischen Kirchen zu St. Nicolai am vergangenen 28. Aprilis dieses 1665 Jahres ihres Dienstes entlassen worden". Dann finden wir genaue Auszüge aus theologischen Streitschriften, die heute irgendwo in Bibliotheken vergraben ruhen. Davon erwähnen wir nur „des Herrn Matthäi Bugäi Generalsuperintendent zu Stendal in der Alten Mark Explication wegen des Religionsvergleichs zwischen den Reformierten und Lutheranern 1665". Es folgen mehrere Gegenschriften darauf, in denen sich Bugäus scharfe Zurückweisung gefallen lassen muß. Auch eine Rechtfertigungsschrift des vorhin erwähnten, seines Amtes entsetzten Pfarrers G. Lilius wird erwähnt und genau besprochen. Alle diese Schriften und Auszüge sind darum von besonderem Werte, weil sie außergewöhnlich helles Licht auf die von theologischem und religiösem, z. T. recht kleinlichem und spitzfindigem Streit zerrissenen Tage jener Zeit werfen und uns zeigen, wie wichtig man diese Dinge nahm in einer Zeit, die noch nicht um die höchsten und letzten Güter zu kämpfen hatte wie die heutige, die darum auch noch nicht reif war für eine im Glauben einige „Union". --- Später, im Jahre 1690, verbot der Kurfürst sogar den Theologen das Studium in Wittenberg, wie eine scharfe Verfügung an die „Ehrwürdigen, Wollgelahrten, auch Ehrenvesten, Weisen Unsern Guten Gönnern und Freunden, Herrn Pfarrern und Inspectoren wie auch Bürgermeistern und Rathmannen in Werben" zeigt. Aus „einigen zu Wittenberg durch den Druck publicierten Schriften" ersehe er, „daß man allda denen principiis Calovianis und der Bitterkeit wider die Reformierten inhärieret." Daher solle niemand „so zu Wittenberg studieret zu einigem Predigtampte noch Schuldienste in Dero Landen zuzulassen sein". Vier Jahre vorher hatte der Große Kurfürst ebenfalls das Studium im Auslande verboten, freilich aus anderen Gründen. Es heißt in einer Verordnung, er habe in Erfahrung gebracht, daß „viel von unsern Vasallen und Lehnleuten ... ihre Söhne in fremde und auswertige Länder und Königreiche unterm Vorwande, daß sie daselbst die Sprachen und allerhand exercitia lernen sollen, reisen lassen". Sie würden daselbst nur „ein groß Geld in der Fremde unnützlich verzehren", kämen auch in Gefahr „der Evangelischen Religion abzuschwören". „Als haben wir solchem Unheil nicht länger nachsehen wollen, zumahlen auf denen Gymnasiis und Academien in Teutschland es nunmehr auch an guten, bequemen und tüchtigen Sprach- und Exercitienmeistern nicht ermangelt und absonderlich unsere Universität zu Frankfurt (a. O.) damit gebührend und wohlversehen ist." Nicht lange vor diesem Erlaß hatte ein Quitzow aus der Priegnitz seinen Sohn mit 24 Pferden zu längerem Aufenthalt nach Paris geschickt! ---
Erwähnenswert ist noch eine Verordnung von 1690, in welcher der Kurfürst auf „Pflanzung allerhand fruchttragender Obstbäume" dringt; es solle auch „ein Eichelkamp und Zeugung masttragender Eichelbäume" nicht vergessen werden; „kein Pfarrer solle ein paar Eheleute vertrauen, es habe denn der Bräutigamb, er sei ein junger Geselle oder Witwer wenigstens 6 Obstbäume und 6 junge Eichen gepflanzet". Die Pfarrer aber waren verpflichtet, diese Verfügungen mindestens zweimal jährlich von den Kanzeln zu verlesen. So hatte er auch die Salzverordnungen bekanntzugeben und hier in Werben besonders, denn hier war eine besonders bedeutende kurfürstliche „Salzfaktorei", wo nach der Verordnung das Hallische Salz „so auf Lüneburgische Art in bleyernen Pfannen gesotten", für 4 Thaler und 2 Groschen Faktorgebühr je Tonne und 4½ Pfennig je Pfund verkauft würde. Unter der Originalverfügung steht von des Pfarrers Hand: „von mir publicieret 1. Trin. in der letzten Predigt." Wozu die Kanzel nicht alles diente in der Zeit engster Verflochtenheit von Staat und Kirche! Sie gab ja in jener Zeit der ersten schüchternen Zeitungsversuche die einzige Möglichkeit, Verordnungen bekanntzugeben und unter die Leute zu bringen. Einige solche Zeitungsexemplare, z. T. kleinsten Formates, sind in dem Kurrendebuch eingeheftet, offenbar ein Beweis, wie wertvoll sie dem Werbener Inspektor erscheinen; dazu sind sie unschätzbar für uns zur Kenntnis der Jugendzeit der heutigen Großmacht: Presse. Da ist No. 85 des „Relationskuriers" vom 1683; eine Nummer der „Ordinari Diengstags-Zeitung" von 1684; No. 16 des „Journal" vom 24. Februar 1694; ferner No. 44 von „Relation von dem Parnasso" vom 2. Juni 1693. Die Blätter geben ein anschauliches Bild von dem, was damals im Vordergrund des Interesses der gebildeten Welt stand.
Zum Schluß sei der Bericht wiedergegeben, wenigstens kurz und auszugsweise, den 1689 der Werbener Inspektor von einem Gewitter gibt. Er gibt uns den Eindruck wieder, den damals ein solches Naturereignis auf ein Kind jener Zeit machte. Das Ereignis selbst wird auch in Wollesens „Chronik der Stadt Werben" Seite 175 erwähnt. Der Berichterstatter schreibt: „Anno 1689 den 2. July vor Tage und schlug also forth ein Uhr war ein starkes Donner Wetter mit großen Schlägen, also daß ich davon erwachte und anfing zu beten, es war auch ein solcher starker Donnerschlag fast der letzte, daß ich darüber erschreckte und zitterte und sprach (folgen Worte der Litanei). Nachdem das Gewitter vorbey schlugs ein Uhr und legte mich wieder und schlief. Es folgte aber bald wieder ein anderes gegen 2 Uhr mit starkem Donner und Regen und ein starker Schlag, daß ich mit der Frauen im Bette erschrak, die Magd rief, die auch mußte ein Licht anschlagen und hinsetzen in der Stuben auf der Erden, betete wieder mit der Frauen und Magd ... Seufzete und sagte: ach lieber barmherziger Vater bewahre uns und das unser und alle Menschen in Gnaden ümb Jesu Christi willen ... Ward also forth wieder ein starker Donner gehöret mit großem Knallen und bald folgendes ein starker Schlagk, so im Thurm geschlagen. Ein ander gegen Osten fast mitten im Dach und den einen Ständer, worinnen eine welle und Zapfen von der also genannten kleinen oder Apostelklocke gehet und sich hält, an der ander Seiten aber der Zapfe und welle von der großen und Bethklocke gehet; gantz abgespalten und nur dran hangen geblieben." Es folgt dann weiter eine genaue Schilderung des großen angerichteten Schadens. Als der Berichterstatter aber von der Wiederherstellung berichten kann, wird ihm das Herz weit und fröhlich: „... den 5. July ward ein neuer Stender unter den Glocken wieder eingebracht. Den 8. July ein eichen Spann von 34 Schuh eingebracht. O selige Zeit und gesegnete Arbeit! Hierzu bey der Bürgerschaft collectieret. Den 12. July ward der Knopf vom Thurm gegen Süden herabgenommen ... wiederaufgerichtet am 20. Octobris" ...
Es ließe sich noch manches mitteilen: von schlechten Wegeverhältnissen in der Wische, von Unglücksfällen, Cholera, Pest und Dyssenterie, von Betrachtungen über Meteore, Wunderquellen und Geldknappheit nach dem großen deutschen Kriege, von Bruderhilfe und Witwenfürsorge unter den Pfarrern, von einer eroberten Türkenfahne, dem Weltende und vielem anderen. Aber schon das Mitgeteilte zeigt uns, daß wir in dem alten Kurrendebuche von Werben unschätzbares Material zur Kenntnis unserer engeren und weiteren Heimat, der Kirchen-, Orts- und Zeitgeschichte haben; ein Buch jedenfalls, wie es selten zu finden ist, das Beachtung verdient. Wohl scheinen die Mitteilungen zum Teil recht peripherisch zur Kirchengeschichte jener Tage zu liegen. Und doch scheint mir dem nicht ganz so zu sein. All die Mitteilungen geben Einblick in den Geist einer Zeit, in die die evangelische Kirche mitten hineingestellt war als ein wichtiger Lebensfaktor. All das weltliche Geschehen jener Tage, das an uns vorübergezogen ist --- und leider mußte vieles übergangen werden ---, wirkte auf das kirchliche Leben gestaltend ein, wie umgekehrt die Kirche jener Zeit die Zeitereignisse nicht unbeeinflußt ließ. So geschaut haben auch politische Ereignisse eine Beziehung zur Kirche jener Tage; Verbindungslinien führen immer wieder hinüber und herüber. Dafür liefert das Kurrendebuch von Werben den Beweis.