Der Crossener Ablaßbrief vom Jahre 1347
Ins Deusche übersetzt von Pfarrer D. Wollesen
Das lateinische Original, das leider am Anfang erheblich beschädigt ist, befindet sich in der Leipziger Stadtbibliothek. Zu deutsch lautet dieser Ablaßbrief folgendermaßen:
(Damit) die in Crossen zu Ehren des heiligen Michael gegründete Kirche mit größeren Ehren bedacht und von den Christgläubigen gemeinsam verehrt werde, (erlassen wir folgenden Ablaßbrief): Allen wahrhaft Bußfertigen und Gläubigen, welche (an den Weihetagen) ihrer Schutzpatrone und an ihrem Kirchweihtage und an den anderen unten beschriebenen Festen, nämlich an Weihnachten, Beschneidung, Erscheinung, Karfreitag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, Auffindung und Erhöhung des heiligen Kreuzes, an allen Festen der Heiligen Jungfrau Maria, des Heiligen Johannes des Täufers und des Evangelisten Johannes, der Heiligen Apostel Petrus und Paulus und aller Apostel, Evangelisten und Heiligen, des Stephanus, Laurentius, Martinus, Nikolaus, Gregorius, Augustinus, Ambrosius, Hieronymus, Benedikt, der Heiligen, Maria-Magdalena, Katharina, Margarete, Cäcilia, Agathe, Agnes, Anna und Martha, am Feste Aller Heiligen und Aller Seelen und die Oktaven der genannten Feste hindurch, welche Oktaven haben, und an den einzelnen Tagen des Herrn und Samstagen wegen der Andacht, der Predigt oder der Prozession hinzugekommen sind, oder welche an den Messen, den Morgen- und Abendandachten oder anderen gottesdienstlichen Handlungen ebendort teilgenommen haben oder der Hostie oder dem heiligen Oel, wenn sie zu den Kranken getragen werden, gefolgt sind, oder welche beim Abendgeläut nach der Weise der römischen Kurie mit gebeugten Knien das Ave-Maria gebetet haben, ferner denen, welche zum Bau, zur Beleuchtung, zum Schmuck oder irgend etwas anderem, was der genannten Kirche not tut, die hilfreichen Hände ausgestreckt haben, oder welche in ihren Testamenten Gold, Silber, Bekleidung, ein Buch, einen Kelch oder irgend eine andere Liebesgabe der genannten Kirche besonders geschenkt, vermacht oder dargereicht haben, oder denen, welche für das Heil der Gegenwärtigen, des Ablaßempfängers, so lange er lebt, und für seine Seele, wenn er dieses Erdenlicht verlassen hat, und für die Seelen aller gläubig Verstorbenen andächtig zu Gott gebetet oder durch andere haben beten lassen, --- erteilen wir, ein jeder einzelne von uns, wieoft, wann und wo auch immer sie das oben Aufgezählte oder etwas von dem Aufgezählten ehrfürchtig erfüllt haben, aus der Barmherzigkeit Gottes des Allmächtigen und der Heiligen Apostel Petrus und Paulus, in seinem Namen 40 Tage Ablaß von den ihnen auferlegten Bußstrafen, barmherzig in dem Herrn, sofern der Wille und die Zustimmung des Diözesenbischofs dazu erteilt ist. Zum Zeugnis dessen haben wir die gegenwärtigen Zeilen durch Anhängen unserer Siegel bekräftigen lassen.
Gegeben zu Avignon am 3. Tage des Monats Januar im Jahre des Herrn 1347 und im 5. Jahre des Pontifikates Papst Clemens VI.
Und wir, Wedego, von Gottes Gnaden Bischof der Naumburgischen Kirche billigen und bestätigen in dem Namen Gottes den obigen Ablaß, soweit es uns von rechtswegen zusteht, und erteilen ebenso allen wahrhaft Bußfertigen und Gläubigen, welche irgend etwas von dem oben Angeführten fromm erfüllt haben, aus der Barmherzigkeit Gottes und der Heiligen Apostel Petrus und Paulus in Gottes Namen 40 Tage Ablaß von den ihnen auferlegten Bußstrafen, barmherzig in Gott.
Gegeben zu Zeitz im Jahre des Herrn 1347 am 4. Tage in der Pfingstoktave.