Dr. Heinrich Goldbeck und seine Vaterstadt Werben a. d. Elbe.
Von E. Wollesen, Zeitz.
Ueber die berühmte altmärkische Patrizierfamilie Goldbeck und einzelne ihrer Glieder ist schon so viel geschrieben, daß es den Anschein hat, es könne nichts Neues mehr über sie beigebracht werden. Auch in diesen Beiträgen finden sich solche Aufsätze z. B. in Band I, S. 125 ff., Band IV, S. 221 ff., hier auf S. 225 in der Anmerkung auch Angaben über die Familien-Literatur. Sowohl in meiner Werbener Chronik wie in diesen Beiträgen habe ich mich mit Dr. Heinrich Goldbeck sowie mit Andreas Goldbeck besonders beschäftigt, in dem 1. Teil meiner „Beiträge zur Geschichte des Kreises Osterburg" auch über Heinrich Julius von Goldbeck einige Nachrichten bei der Geschichte des „Seehofes" angefügt. Wenn ich es dennoch abermals unternehme über Dr. Heinrich Goldbeck zu schreiben, so liegt mir daran, sein Charakterbild zu vervollkommnen und einen Zug seines Wesens hervorzuheben, der ihn uns ganz besonders wert schätzen lassen wird: seine Liebe zur kleinen Vaterstadt Werben a. d. Elbe. Wohl ist in dem Aufsatze „Berühmte Werbener" im I. Bande dieser Zeitschrift auf S. 127 schon von dieser Liebe Goldbecks die Rede gewesen, aber es konnte dort nur wenig darüber gesagt werden, weshalb Näheres darüber willkommen sein dürfte.
Schon als Jüngling erwies Heinrich Goldbeck seiner Vaterstadt einen wertvollen Dienst; wir können das zwar nicht mit urkundlicher Gewißheit, aber mit großer Wahrscheinlichkeit behaupten. Der Werbener Rat, an dessen Spitze Heinrichs Vater Andreas G. stand, hatte schon 1539 seinen Uebertritt zur Reformation Luthers dadurch öffentlich bekundet, daß er Augustin Brinkmann als ersten evangelischen Prediger von Königsmarck nach Werben berief. Während die Johanniter-Ordensgeistlichen in der Pfarrkirche den Heiligendienst und das Verdienst „guter Werke" rühmten, pries der neue Pfarrer, wie die Ueberlieferung berichtet, in der Kapelle des Heiligen Geistes zum ersten Male den gespannt lauschenden Bürgern die freie Gnade in Jesu Christo und erteilte das heilige Abendmahl in beiderlei Gestalt. Wohl war damit der Sieg des Evangeliums in der Stadt entschieden, doch aber waren noch viele Schwierigkeiten zu überwinden. Der Rat hatte eine sehr schwere Stellung gegenüber dem katholisch gebliebenen Johanniterkomtur Thomas Runge und den Ordenspriestern, die durch die Generalkirchenvisitation ihrer Aemter entsetzt waren. Aber das Schlimmste in der Durchführung der Reformation sollte noch kommen: Der neue Pfarrer Augustin Brinkmann geriet in allerlei Glaubensirrtümer. Das bereitete dem um die Festigung der Reformation bemühten Rate, insbesondere seinem Führer, Andreas Goldbeck, große Sorge. Der Rat mußte der gefährdeten Gemeinde Mittel und Wege schaffen, auf denen sie Wahrheit und Irrtum in der Lehre erkennen konnte. Und so entstand der Wunsch nach dem Besitz einer von Luther soeben in neuer Auflage herausgegebenen Bibel. Man beauftragte die beiden damals in Wittenberg studierenden Werbener Jünglinge Georg Belitz und Heinrich Goldbeck mit der Besorgung einer solchen Bibel. Sie erfüllten den Auftrag, aber sie taten mehr. Heinrich Goldbeck, der schon seit 1542 in Wittenberg die Rechte studierte und gerade wegen seiner Hinneigung zu Luthers Lehre nicht nach Frankfurt a. O., sondern nach Wittenberg gegangen war, war sicher mit dem Reformator bekannt geworden; er wird Luther erzählt haben, wie es um die Reformation in seiner Vaterstadt stand; ja mehr, er wird ihn gebeten haben, ein mahnendes Gotteswort in die Bibel zu schreiben; gern erfüllte Luther diesen Wunsch und schrieb den Anfang von Ps. 1 mit einer Erklärung hinein, in der er die Herrlichkeit und Ewigkeit des Gotteswortes gegenüber der Nichtigkeit und Vergänglichkeit der Menschenworte pries. Danach muß der Pfarrer Brinkmann wieder in Irrtümer der alten Kirche geraten sein. Die Werbener aber hatten nun für ihr Glaubensleben eine feste Norm gewonnen und ein teures Andenken an den Mann, dessen Name überall genannt wurde.
Nach Beendigung seiner Studien in der Heimat trat Heinrich G. nach damaliger Sitte eine größere Reise durch andere Länder zur Vermehrung seiner Kenntnisse an und kam dabei nach Bologna, wo er im Jahre 1556 in Gegenwart mehrerer adliger Landsleute die Würde eines Doktors beider Rechte erwarb. Wohl ausgerüstet für seine juristische Laufbahn kehrte er in die Heimat zurück, in der er sich 1559 mit Ursula, der Tochter des Berliner Bürgermeisters Hans Tempelhof verheiratete. Immer reicher waren die Früchte seines Fleißes. Der Kurfürst ernannte ihn in Ruppin zum Rat, dann später zum Hof- und Kammergerichts-, auch altmärkischen Quartalgerichtsrat, endlich zum Brandenburgischen Vize-Kanzler und Geheimen Rat. Aber ob er auch an Würden und Ehren immer höher stieg, seine Liebe zur Heimatstadt blieb; sie führte ihn fast jedes Jahr nach Werben, wo seine Eltern, der Bürgermeister Andreas G. und Anna geb. Engel, in hohem Ansehen standen, und seine drei Brüder Martin, Hans und Andreas in städtischen Diensten wirkten; aus Werbener Akten ergibt sich, daß er 1560, 61 und 62, ebenso 1570, 71 und 72 dort weilte. Oft verband er bei diesen Besuchen das Angenehme mit dem Nützlichen. Er wußte, daß die Stadt hohe jährliche Ausgaben hatte, Zinsen für geliehene Kapitalien, Abgaben an Urbede, Gerichtsgeld, Universitätsgeld, Besoldungen, Gelder für den städtischen Marstall, für notwendige Bauten, für Reisen in städtischem Interesse, für den Bergischen sogenannten „verlorenen" Deich und für den neuen Deich, der von der alten Fährstelle bis an die Stadt aufgeworfen war; und weil er das wußte, erfüllte er die von dem Rate an ihn ergangene Bitte und lieh ihm 1568 gern 200 Taler Kapital gegen den damals üblichen Zins.
Auf Seite 108 der Werbener Chronik ist von den wohltätigen Stiftungen des B. Andreas Goldbeck und des Stendaler B. Claus Goldbeck im Jahre 1572 die Rede; Heinrich G. wollte nicht hinter ihm zurückbleiben und stiftete noch in demselben Jahre 50 Gulden, damit sie dem Kaplan jährlich zu Michaelis mit 9 Scheffeln Roggen verzinst würden.
Fast noch wertvoller als diese Stiftung war der juristische Rat, mit dem Heinrich G. bei verschiedenen schwierigen Rechtsfällen seiner Vaterstadt beistand. Nur einige solcher Rechtsfälle seien hier angeführt. Von alters her führte der Elbdeich von der Burg Werben nach der alten Fährstelle an dem Knie der Elbe. Dieser Damm war der Weg von der Altmark nach der Prignitz; er folgte zunächst bei der Stadt der Straße nach Räbel, bog bei der sogenannten „alten Elbe" in nordöstlicher Richtung nach der alten Fährstelle ab. Dieser Erdwall führte durch die die Burg und nachherige Stadt Werben umgebenden Sümpfe hindurch und galt als eigentlicher Elbdeich. Die Stadt hatte aber, jedenfalls schon zu früher Zeit, auch noch einen Deich angelegt und zwar zwischen der alten Fährstelle und der Stadt, um die hohe Marsch vor dem Wasser zu schützen. Als nun im Jahre 1566 jener eigentliche Elbdeich bei der „alten Elbe" von dem Strome durchbrochen wurde, mußte der andere Deich, der Stadtdeich, die Aufgabe des Elbdeiches übernehmen. Dieser durchbrochene Elbdeich wurde in der Folgezeit von den Bürgern abgetragen und an sie mit der Verbindlichkeit verteilt, einen kehrbaren Zaun gegen die Märsche zu unterhalten. Die so entstandenen Feldstücke wurden „Kuhgräben" genannt. Was wurde aber nun mit dem zum Elbdeich gewordenen Stadtdeich „von der Schlagen bis an die Stadt gelegen"? Niemand wollte sich zunächst dazu bekennen; er wurde nicht beritten noch beschaut. „Da aber", heißt es in einem Aktenstück, „in den letzten 6 Jahren der Stadt Werben und den daran gesessenen vom Adel und Bauerleuten Schaden zugestanden, so wurde schon um Viti 1570 eine Inquisition angestellt, wohin der Deich gehört", durch Werner von der Schulenburg, Hauptmann der Altmark, Gerth von Lüderitz auf Walsleben und Dr. iur. Heinrich Goldbeck. Dann wurde von diesen Kommissaren für Dienstag nach Michaelis 1571 nach Werben eine große Versammlung anberaumt und abgehalten. Dazu erschienen Heinrich von Schwarzenholz, Claus von Rintorff und Balthasar von Wultzsch und Einwohner von Werben sowie die Bauerleute aus dem Gericht Behrendorf, Klinte, Wendemark. Die Verteilung des Deiches wurde, nachdem er von den Landreutern vermessen war, so vorgenommen, daß auf eine Hufe acht Ruten 3 Schuh Deich kamen. Der Rat nahm 2 Schock Ruten von seiner Stadt an zuvoraus zu halten an, daneben wegen 1½ Hufen Landes 12 Ruten und 4½ Schuh. Dann kamen die einzelnen und empfingen nach dem obigen Modus ihr Deichstück zugewiesen. Ueber diese Abmessung waren noch 146 Ruten, an welchen das nächste Brack gelegen, übrig geblieben; auch diese Deichruten wurden als sogenannte „Zugabedeiche" verteilt. Die Versammelten erklärten sich bereit, diesen neuen Deich anstatt des alten zu erhöhen und bei der ordentlichen Strafe und Wette zu bessern sowie allezeit in solchem Zustande zu halten, wie denn dieser neue Deich gleich den anderen beritten, gerichtet und bewacht werden sollte. Heinrich G. hatte mitgeholfen, seiner Vaterstadt die schwere Deichlast zu erleichtern und ihr anstatt des alten durchbrochenen Deiches einen starken neuen Deich und damit neuen Schutz vor den Ueberschwemmungen des Elbstromes zu schaffen.
Wenn in der Ratsrechnung desselben Jahres 1570 ein Posten heißt: „8 Gulden dem Herrn Kanzler durch den Herrn Dr. Heinrich Goldbeck für das Privileg der Erbfälle zugeschickt", so können wir mit Sicherheit annehmen, daß G. nicht nur der Vermittler des Geldes gewesen ist, sondern auch der Fürsprecher, der dem Kanzler über die Angelegenheit vorgetragen und besonderes Interesse an der Sache abgewonnen hat. Es wird sich bei dem Privileg der Erbfälle um jenes aus dem Jahre 1449 stammende Privileg der Stadt gehandelt haben, wonach während der Dauer der Verpfändung der landesherrlichen Gerichte der Stadt das Recht zugestanden wurde, unecht geborene Leute ihr Erbrecht gleich den echt geborenen genießen zu lassen. Sonst hatte nämlich die Gerichtsherrschaft die Befugnis, erblosen Nachlaß in Besitz zu nehmen, wobei zu bemerken ist, daß den unehelich geborenen Leuten kein Erbrecht zugestanden wurde. Jedenfalls war dieses Privileg in einem besonderen Falle angegriffen und nun durch Goldbecks Vermittlung vom Kanzler wiederhergestellt worden.
Ganz getrennt von der Stadt, jenseits der Elbe und Havel, zwischen den prignitzischen Dörfern Rodahn und Glöwen, lag ein „Prinzlow" genanntes Wiesengrundstück, welches die brandenburgischen Markgrafen im Jahre 1225 der Stadt Werben zur Tilgung von Schulden, womit die Landesherrschaft der Stadt verhaftet war, überließen. Markgraf Ludwig bestätigte der Stadt im Jahre 1335 den „Wald Colpin", die früher „Prinzlow" genannte Wiese. Von dieser „Lake", wie das Grundstück später genannt wurde, hatte ein Bürger, wenn sie alle 20 Jahre gehauen ward, 2 bis 4 Fuder Holz. Die Mithut an dieser Elslake, heißt es in einem späteren Stadtbuche, hatten die benachbarten Dörfer Rodahn, Glöwen und das Vorwerk Buchholz. Wegen des an diese Lake stoßenden Luches hatte die Stadt viel Streit mit dem Dorfe Rodahn und dem Vorwerk. Solcher Streit war auch um das Jahr 1570 ausgebrochen. Wohl hatte die Stadt zur Aufsicht und zur Wahrung ihrer Rechte einen Vogt im Kalepin eingesetzt, ihm sein Haus von neuem instand gesetzt, ihm sogar ein Pferd gegeben, aber alle diese Maßregeln und Einrichtungen konnten den drohenden Streit nicht hindern. Es ging um Besitz oder Nichtbesitz. Da wußte der Werbener Rat sich nicht anders zu helfen, als daß er nach damaliger Sitte eine Kommission bildete, die den Streit führen und, wenn irgend möglich, zu ihren Gunsten entscheiden sollte. Wer anders vor allen war der gewiesene Kommissar? Natürlich Dr. Heinrich Goldbeck; er besaß die nötigen Sach- und Rechtskenntnisse und hatte als geborener Werbener das größte Interesse an dem für seine Vaterstadt glücklichen Ausgang des Streites. Außer ihm berief man den auch in Werben geborenen Stendaler Bürgermeister Claus Goldbeck als Kommissar und den M. Arnold Baumann aus Salzwedel als Procurator. So fuhr denn der Stadtschreiber eines Tages -- es war im Jahre 1572 -- selbst nach Stendal, um den B. Claus Goldbeck um „Beistand zum Kalepin zu bitten". Die Kommissare versammelten sich mit den Prignitzer Interessenten zur verabredeten Zeit im Kalepin; damit sie nicht Not litten, sandte ihnen der Werbener Rat Wein aus Brandenburg und ruppinsches Bier vom „Thumb", d. h. vom Dom zu Havelberg. Solche Liebesmühe war nicht umsonst: Der Prozeß endete zugunsten der Stadt, sie behielt den Kalepin in der alt hergebrachten Weise. Die Kommissare, unter ihnen Dr. Heinrich Goldbeck, hatten sich ein neues Verdienst um die Stadt erworben. In diesem stolzen Bewußtsein kehrte Claus Goldbeck zu seinem Bruder Andreas nach Werben zum Besuche zurück, fuhr Dr. Heinrich Goldbeck nach dem nicht so fern vom Kalepin gelegenen Kletzke, ließ der Magister Arnold Baumann sich Gebühren in Höhe von 10 Gulden 14 Schilling 8 Pf. aus des Rates Kasse wohlgefallen und sich auf des Rates Kosten durch Bendix Bomgarten wohlbefriedigt nach Salzwedel zurückfahren. Ueber die fernere Geschichte des Kalepins berichtet die Werbener Chronik auf Seite 184.
Aus derselben Zeit hören wir noch von einem andern Streit, den die Stadt hat durchfechten müssen. Am Tage Mariae Magdalenae 1570 hatte die Stadt von Hans Schuttenkrulle, einem Magdeburger Bürger, eine Wiese gekauft; in der Ausgabe der Ratsrechnung vom Jahre 1570 heißt es: „466 Gulden, 14 Schilling 8 Pf. an 350 Thlr. Hans Schuttenkrulle auf seinen Acker und Wische gegeben". Wegen dieser Grundstücke erhob sich der heftigste Streit. Der Werbener Rat übertrug seine Interessen aber diese Mal nicht an Goldbeck, sondern dem Dr. Köppe und dem Simon Mulen. Es kam zu einem Termin in Berlin, wohin Hans Schuttenkrulle zitiert wurde, und wohin Werben Abgesandte mit dem B. Felix Belitz an der Spitze entsandt hatte. Ueber Goldbecks Beteiligung berichtet die Ratsrechnung von 1575: „4 Gulden 11 Schilling Dr. Goldbeck wiedergegeben, das er Dr. Köppen wegen des Werders verleiht hat", woraus Goldbecks Beteiligung auch hier zu entnehmen ist. Der Verlauf dieses Prozesses ist hier belanglos.
In der Werbener Chronik wurde Seite 114 und 115 nachgewiesen, wie mannigfache Verdienste sich Joachim II um Werben erworben hat. Sicherlich hatte der Kurfürst um seines Vize-Kanzlers Goldbeck willen ein besonderes Interesse an Werbens Ergehen. So hat Dr. Heinrich Goldbeck vielfach für seine Vaterstadt wirken und seine Liebe zu ihr betätigen können.
In der Wappen-Zeitschrift der „Deutsche Herold" 1892, S. 109, ist ein Stammbuch aus den Jahren 1599 bis 1602 beschrieben, das dem damals in Wittenberg studierenden Caspar Nicolaus von Goldbeck gehörte; es enthält vorn auf Pergament sehr schön gemalt das von Goldbecksche Wappen, mit dem Wahlspruch „Deo e Caesari fidelis perpetuo". Mit dem Blicke auf Dr. Heinrich Goldbeck können wir den Wahlspruch erweitern und sagen „Deo et Caesari, patriae et familiae fidelis perpetuo".
Zum Schlusse sei auf Dr. Heinrich Goldbecks Bild hingewiesen in Seidels Bildersammlung und auf das in der Werbener Kirche hängende Goldbeck-Epitaph (cf. Stendaler Beiträge Band IV, S. 221 ff.), auf dem der gleich hinter dem Vater betend kniende Sohn der Älteste, Heinrich, ist. Unter seinem Bilde aber steht die Schrift:
„Doctor Heinricus Goldbeck, Joachimi et Johann Georgii Elector. Brandenb. Consiliarius Status. Ictus Summis Principibus Suo Tempore non ingratus. Obiit Anno 1579 Aetatis 52".
Möchten alle Werbener ihre Vaterstadt auch so lieben und ihr so treu dienen, ein jeder auf seinem Posten, wie es Dr. Heinrich Goldbeck in jener fernen Zeit getan hat!