Zur Geschichte des Wöllmerschen Gutes in Wendemark.

Von E. Wollesen, Werben (Elbe).

Bei der Veröffentlichung des 1. Teiles der „Beiträge zur Geschichte des Kreises Osterburg" waren leider noch keine Urkunden über den jetzigen Wöllmerschen Hof in Wendemark bekannt. So gern der Herausgeber schon damals näheres aus der früheren Geschichte des Hofes beigebracht hätte, so unmöglich war es ihm; es blieb ihm nichts anderes übrig, als nur den allerdings recht wichtigen Bericht über den „Besuch König Wilhelms IV. im Jahre 1841" zu bringen. Inzwischen sind auch auf diesem Hofe fünf Urkunden an das Licht gekommen, welche sich auf die Geschichte des Hofes beziehen. Es sei gestattet, den Inhalt dieser fünf Urkunden kurz anzugeben und dann einige Bemerkungen über den Hof anzufügen.

1. Johann Georg, Kurfürst von Brandenburg, willigt in einer zu Rathenow, Freitags nach St. Gregorii 1590, ausgestellten Urkunde darein, daß Hans Schorstedt, Bürger zu Arendsee, welcher die Witwe des ehemaligen Arendseeer Amtsschreibers Lorenz Breder geehelicht hat, die beiden unter der Lehnshoheit des Arendseeer Jungfrauenklosters stehenden Wendermarker Meyerhöfe zu seinem und jener Witwe Nutz und Frommen verkaufen möge, „doch daß von den Käufern und Besitzern der beiden Meyerhöfe der Herrschaft und Kapitelspersonen dasjenige jederzeit geleistet werde, was von Alters her geleistet ist, und daß sie auch ihren Anteil Elbdeiche in Würden erhalten und machen helfen."

2. Joachim von Rindtorff, Jakobs sel. Sohn, zu Wendemark und Gethlingen Erbseffen, bekennt, daß er wegen beider erfaufter Meyerhöfe zu Wendemark der Domina Adelheid von Eichstedt und dem ganzen Konvent des Jungfrauenklosters Arendsee 600 Reichstaler schuldig geworden sei; er verpflichtet sich, solche 600 Taler jedes Jahr zu Pfingsten vom Jahre 1597 an mit 36 Reichstalern zu verzinsen und diesen Zins jedes Jahr nach Arendsee in das Kloster auf seine Kosten zu senden. Als „erbliche, sachweldige, selbstschuldige und zahlende" Bürgen werden gesetzt: Daniel Schilling zu Falkenberg, der Schwiegervater des Schuldners, Claus und Peter von Rindtorff zu Iden und Michael von Lindstedt zu Lindstedt. Falls die Zinsen nicht pünktlich gezahlt oder die Hauptsumme samt Zins und Schäden nach geschehener Loskündigung nicht erlegt würde, verpflichten sich Schuldner und Bürgen, auf Erfordern der Gläubigerinnen von Stund an in eine von letzteren bezeichnete ehrliche Herberge zu Salzwedel oder zu Seehausen, „jeder mit seinem selbst eigenen Leibe, einem Knechte und 2 Pferden, einzureiten, daselbst ein recht rittermäßiges Einlager zu leisten und zu halten, daraus weder tages noch nachts zu ziehen," bis die gedachten Klosterjungfrauen bis auf den letzten Heller zufriedengestellt sein werden. Die Urkunde ist gegeben 1596, Dienstags in den heiligen Pfingsten.

Das Siegel Joachims von Rindtorff fehlt, dagegen sind die Siegel Daniels Schilling von Landstein, Clausens und Peters von Rindtorff und Michaels von Lindstedt vorhanden.

3. Johann Roloff jun. schuldet den Söhnen seiner Schwester, Peter, Kurt, Heinrich, Jakob und Michel, Gebrüdern den Barfelsen, 600 Taler, welche sie ex dote materna zu fordern gehabt. In Ermangelung barer Mittel hat er denselben, mit Kurfürstlichem Konsens vom 2. März 1686, einen vor der Stadt Werben belegenen Ort Landes, die sogenannte Esse, welchen sein Vater sel. Johann Roloff sen. unter anderen Pertinentien zu Jochim von Rindtorffs Gute Parishof erhandelt hatte, erb- und eigentümlich übergeben. Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg, bekennt nun unter dem 16. Juni 1688, daß er diese Esse den genannten Brüdern zu rechtem Mannlehn und gesamter Hand geliehen habe.

Das Schriftstück, an welchem in einer Blechkapsel das Kurfürstliche Siegel hängt, trägt die Unterschriften des Paul von Fuchs und des Daniel Stephani, Lehnsekretarius.

4. Peter und Michel, wie auch Peter, Heinrich und Johann Friedrich, Kurts sel. Söhne, und Johann Heinrich, Heinrichs sel. Sohn, Gebrüder und Gevettern, die Barfelse, haben den Ort Ritterlandes, die sogenannte Esse, vor der Stadt Werben belegen, für 600 Taler Kaufsumme an Jakob Barfels, ihren Bruder und ihres Vaters Bruder, erb- und eigentümlich mit Reservierung der gesamten Hand verkauft. Der Kaufkontrakt datiert vom 18. Januar 1713. Friedrich Wilhelm, König von Preußen, bestätigt nun diesen Verkauf in dem vorliegenden „offenen Brief" unter dem Datum des 15. August 1713.

Unterzeichnet ist der mit dem anhangenden Lehnsiegel versehene „Brief" von M. L. von Print und Johann Bergius, Lehnssekretarius.

5. Erneuter Lehnbrief über die Esse an dieselben Barfelse vom 18. August 1713.

Auf Grund dieser Urkunden können wir über die Geschichte des Hofes und seiner Besitzer das Folgende ausführen:

An Stelle des einen Hofes gab es in der früheren Zeit zwei dicht nebeneinander belegene sogenannte Wendemarker Meyerhöfe, die ursprünglich dem Jungfrauenkloster zu Arendsee gehörten. Wegen der vielen Elbdeiche hatte das Kloster diese Höfe dem ... Kampiel und Joachim Baumgart und deren Ehefrauen für die Zeit ihres Lebens verschrieben, dann aber dem Amtsschreiber zu Arendsee Lorenz Breder wegen seiner langjährigen treuen, dem Kloster geleisteten Dienste erblich und eigentümlich unter der Bedingung ausgetan, daß er und seine Erben als Inhaber der beiden Höfe, laut Verschreibung vom 18. Mai 1562, der Probstin jährlich auf Martini oder Weihnachten ½ Wispel Weizen, 1 Wispel Gerste, 5 Gulden 11 Schill. lübeckischer Währ. und der Domina 7 Gulden 6 Schill. Pacht geben und die dazu gehörenden Elbdeiche erhalten und machen sollten. Unter dem 20. Juni 1589 willigte die Kurfürstin Elisabeth, geborene Fürstin zu Anhalt, welcher das Kloster Arendsee mit allem Zubehör zum besseren Unterhalt übergeben war, darin, daß die Witwe des Lorenz Breder und deren Erben die beiden Meyerhöfe verkaufen könnten, doch „unbegeben der Gerechtigkeit und Gebühr, so die vorigen Besitzer davon geleistet haben." Dieselbe Erlaubnis erteilte dann, wie wir oben gesehen haben, der Kurfürst Johann Georg im Jahre 1590 dem Hans Schorstedt, der die Witwe des Lorenz Breder geheiratet hatte.

Der Käufer beider Höfe war Joachim von Rindtorff, Jakobs sel. Sohn, der außer dem Wendemarker Parishof noch Gethlingen besaß. Zu dem Kaufe hatte er sich im Jahre 1597 von dem Konvent des Arendseeer Klosters 600 Reichstaler geliehen, die er mit 36 Talern jährlich verzinsen mußte. Joachim von R. starb 1617; wenigstens wurde unter dem 10. April dieses Jahres für ihn eine Grabstelle in der Werbener Kirche, vor der Kanzel, gekauft. Seine Witwe, Ilsa Schilling von Landstein, stammte aus Falkenberg bei Seehausen i. d. A. Ein Töchterlein, namens Richel Hedwig, war schon, wie der noch in der Wendemarker Kirche befindliche Grabstein besagt, im Alter von 7 Jahren im Jahre 1605 dem Vater im Tode vorangegangen. Eine Tochter war an Claus von Rohr auf Schönberg, eine andere an Otto von Vinzelberg auf Rochow und Hohenwulsch verheiratet; wenigstens werden beide als Schwiegersöhne der Witwe von Rindtorff in dem zwischen ihr und dem Werbener Rate wegen der Grabstelle geschlossenen Vertrage genannt. Eine vierte Tochter war an den Kriegsobristen Hildebrandt von Kracht, Gouverneur der Festung Küstrin, vermählt; sie hieß Anna Maria; von ihr wissen wir näheres aus der ihr in Küstrin gehaltenen, gedruckten Leichenpredigt. Von den Söhnen kennen wir Joachim Friedrich und Christian Ehrenreich; ersterer übernahm die Bewirtschaftung der väterlichen Güter, wie er denn z. B. 1622 unsere beiden Meyerhöfe auf 12 Jahre an Jakob Muhl austat; letzterer widmete sich der kriegerischen Laufbahn, in der er am 14. April 1645 in dem frühen Alter von 34 Jahren weniger 6 Tagen als Obristwachtmeister im Trottschen Regiment an der Schwindsucht starb. Auch über ihn gibt uns die gedruckte Leichenrede nähere Nachricht.

Inzwischen kamen die Schrecken des dreißigjährigen Krieges besonders furchtbar über Werben und seine Umgebung. Auch die von Rindtorffschen[1] Güter in Wendemark mögen schwer unter denselben gelitten haben. Vielleicht konnte die Familie sie nicht länger halten. Jedenfalls sehen wir sie von 1650 an in anderen Händen. Der Parishof in Wendemark ging am 13. Februar des genannten Jahres in den Besitz des Johann Roloff[2] des Älteren über und die beiden Meyerhöfe in den des Peter Barfels. Die Gemahlin des letzteren war Adelheid, eine Tochter jenes Johann Roloff. Laut Werbener Kirchenbuch läßt Peter Barfels, Landsaß auf Rundtorffens Meyerhof zu Wendemark, am 25. April 1651 sein Söhnlein Heinrich taufen. Während Peter Barfels noch am 8. Oktober 1660 Taufzeuge in Werben ist, wird seine Gattin schon am 11. März 1661 als Witwe genannt; Peter B. muß also in der Zwischenzeit gestorben sein. gestorben sein. Daß bei der Minderjährigkeit der zahlreichen Kinder seine Witwe zunächst die Wirtschaft selbst weiter geführt hat, bezeugt u. a. auch das Werbener Kirchenbuch dadurch, daß es von dem Großknecht und von der Magd der „Peter Barfelsken" redet. Als 1679 auch die Witwe starb, war eine Einigung der inzwischen herangewachsenen Söhne Peter, Kurt, Heinrich, Michel und Jakob nötig. Diese Einigung kam dahin zustande, daß die Brüder den Hof nebst allen Pertinenzien für den niedrigen Preis von 2000 Taler ihrem Bruder Jacob überließen. Jakob, der 1653 geboren war, vermählte sich mit Adelheid Reder, die 1684 in dem Kirchenbuch genannt wird. Einige Zeit, um 1697, hatte Jakob Barfels den Hof an Catharina Dames, die Witwe Jochim Beckers, verpachtet, während er selbst mit unbekanntem Aufenthalt abwesend war. Dann aber hatte er ihn bis etwa 1728 inne. In seine Zeit fallen nun die Ereignisse, von denen uns die Urkunden 3 bis 5 berichten. In allen diesen Urkunden handelt es sich um einen Ort Landes mit Namen „Esse". Wir finden eben solche „Esse" auch in Lichterfelde, Falkenberg und Seehausen am Aland, aber auch in Neukirchen an dem Augraben. Überall sind damit Acker bezeichnet, welche sich durch besondere Fruchtbarkeit auszeichnen. Der Name selbst stammt ebenso wie der Name „Kamp" von den Kolonisten aus der Zeit Albrechts des Bären. In Maurers Geschichte der Markenverfassung (1856) heißt es darüber Seite 48: „Unter einer Esche (in Westfalen) verstand man ein aus der Mark ausgeschiedenes Ackerfeld, welches Mehreren zugehört hat und unter diese verteilt war, aber nicht mit Aufwürfen oder Zäunen durchschnitten werden durfte, indem allen Genossen des Esches das Recht zustand, nach der Ernte ihr Vieh hineintreiben zu dürfen." Darnach war ursprünglich „die Esse", oder richtiger die „Esche", im Gegensatze zum Kamp, das nicht eingezäunte Saatland, auf welchem die Genossen nach der Ernte ihr Vieh weiden durften. Über die Wendemarker „Esse" erfahren wir nur das Folgende:

Johann Roloff der Jüngere, Erbsaß auf dem Parishof, schuldet den Söhnen seiner Schwester Adelheid, den Brüdern Barfels, 600 Taler, welche sie ex dote materna zu fordern haben. In Ermangelung baren Geldes cediert er ihnen mit kurfürstlichen Konsensen vom 2. März 1686 und vom 16. Juni 1688 jenen Ort Ritterlandes, die Esse. Aus den weiteren Urkunden ersehen wir, daß die Gebrüder Barfels die Esse, mit Reservierung der gesamten Hand, an Jacob Barfels verkaufen und dazu die behördliche Genehmigung und den zugehörigen Lehnbrief 1713 erhalten.

Damit sind die Nachrichten, die wir in den fünf genannten Urkunden finden, erschöpft. Höchstens können wir noch die folgende genealogische Tafel aus ihnen aufstellen:

Seiten aus 00-magazine-0002a

+-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------+ | Peter Barfels, Besitzer des von Rindtorff'schen Meyerhofes\ | | in Wendemark,\ | | vermählt mit Adelheid, der Schwester Johann Roloffs des Jüngeren,\ | | Erbsaßen auf dem Parishof. | +:============:+:============:+: | | +-----------------------------+-----------------------------+-----------------------------+--------------+--------------+ | 1. Peter | 2. Kurt | 3. Heinrich | 4. Jakob | 5. Michel | +-----------------------------+-----------------------------+-----------------------------+--------------+--------------+ | | | | | | +--------------+--------------+--------------+--------------+--------------+--------------+--------------+--------------+ | 1. Peter | 2. Heinrich | 3.Johann\ | Johann Heinrich. | | | | Friedrich | | +--------------+-----------------------------+-----------------------------+--------------------------------------------+

Wir können aus dem Werbener Kirchenbuch noch die folgenden Kinder der obigen Eheleute hinzufügen: Joachim (1659), Johann (1662) und Adelheid (1662 ff).

Außer den fünf genannten Urkunden befindet sich noch ein sehr großes Aktenmaterial auf dem Wöllmerschen Hofe; es sei gestattet, auf Grund desselben die Geschichte des Hofes in wenigen Zügen bis auf die Gegenwart fortzuführen.

Nach einem Auszuge aus dem Landbuche des Jahres 1427 heißt der Hof „Kemerik" und besteht aus 3 Hufen; er hat zu geben an das Kloster Arendsee 6 Mark und einen Wispel Gerste, an das Kloster Heiligengrabe den Zehnten von sechs Stücken, an das Schloß Arneburg 3 Vierdinge und 2½ Schill. stend. und 5 Scheffel Roggen und Gerste und 6 Scheffel Hafer-Beede. Das letztgenannte Kloster hat das höchste und niederste Gericht über das Vorwerk Wendemark, zu dem auch unser Hof gehört.

Über die Verpflichtungen des Hofes dem Kloster Heiligengrabe gegenüber erfahren wir näheres durch einen Extrakt aus dem Original-Erb-Register des Stiftes vom 1. Juli 1723:

„Peter Barfels gibt wegen des Kornzehnts aus seinem Hofe 32 Taler jährlich. Noch gibt derselbe wegen des Fleischzehnts 2 Taler 6 Gr., welche er in das Kapitul-Gericht bei Brendal Becker oder Claus Falcke einliefert."

Nicht uninteressant heißt es dort über die Verpflichtungen der beiden letzteren, daß das Stift Heiligengrabe die Jurisdiktion über sie und die Jagdgerechtigkeit auf ihrer Feldmark habe, daß die Kapitulbedienten von ihnen mit Futter und Mahl defieriert werden, und daß die beiden gehalten sind, ein Jahr ums andere drei Windhunde aufzuziehen.

Nachdem von 1729 an Peter Barfels II. als Besitzer genannt worden ist, geht der Hof 1732 an den Grenadier des Königlichen Leibregiments in Potsdam Johann Andreas Engel über, der auch 1738 noch als Besitzer auftritt. Nach ihm muß der Hof einige Zeit in dem Besitz eines Löwe, vielleicht eines Sohnes des damaligen Wendemarker Pfarrers, gewesen sein; wenigstens ist im Jahre 1800 eine Schuld an Katharina Margarete Löwe, die Ehefrau des vorigen Besitzers, auf den Hof eingetragen.

Um das Jahr 1750 kauft Nicolaus Falcke, ein Bruder des Johann Falcke auf dem Einhof, den ehemaligen Rindtorffschen Meyerhof. Im Jahre 1754 kauft er die 12 Stücke Neumanns Acker, die er so lange gepachtet hatte, dazu für 950 Taler, vorbehaltlich der Zustimmung der Witwe des Regierungsrates Neumann und ihrer Kinder. Dieser Acker lag zwischen seinem Hof und dem Einhof. Aus dem von Jagowschen Haus- und Hauptbuch de anno 1522, Seite 38, hören wir über diesen Acker das Folgende:

„By den beyden Höven, de tho Ahrendsee horen, liggen 12 Stücke Landes, geheten Steders Acker, daröver hebben de von Jagow Gerichte, Dienste und 18 Scheffel Hafer. We die 12 Stücke begaden will, modt de annehmen mit miener Söhne Willen und Fullbordt. Peter Bumann tho Werben VI Stücken davon und de andern VI Stücken hefft Witfot tho Werben."

Aus dem Jahre 1790 liegt ein Ehevertrag vor zwischen Johann Dietrich Falcke, angehendem Freisassen in Wendemark, in Beistand seines Vaters Nicolaus und seiner Stiefmutter Anna Luise geb. Haverlandt einerseits und Jgfr. Catharina Elisabeth Schulze aus Behrendorf in Beistand ihres Vaters Nicolaus und ihrer Vormünder andererseits. Die Ehe wird also bald darauf geschlossen sein. Johann Dietrich vergrößert im Jahre 1800 den Besitz durch Ankauf der Güter Wilhelminensau und Clausius Hof; er nimmt mit seiner Frau dazu eine Schuld von 1500 Reichstalern bei dem Wasmerslager Ackermann Joachim Christian Cunow auf. Der Wert des Wendemarker Hofes wird in dem gleichen Jahre einschließlich des Inventars, nach Abzug der auf ihm ruhenden Lasten, auf 16402 Taler 17 Gr. 7 Pfg. taxiert.

Johann Dietrich der Ältere tritt den Hof 1825 an seinen älteren Sohn Nicolaus Friedrich ab, aber schon am 11. April 1827 erklärt Johann Dietrich Falcke der Jüngere, daß er den Hof von dem Freisassen und Ackermann Nicolaus Friedrich Falcke, seinem Bruder, und von dessen Ehefrau Engel Marie Caroline, geb. Schulz, für den Preis von 1435 Taler Geld und 5565 Taler Courant gegen Übernahme der Altenteile sowie gegen Verpflichtung der unentgeltlichen Erziehung der beiden minorennen Söhne des Verkäufers, Friedrich Wilhelm Theodor und Adolph Friedrich, gekauft habe.

Johann Dietrich der Ältere, der 1760 geboren war, starb 1835; sein Grabstein liegt, anstatt auf seiner Grabstätte, noch heute leider vor der Tür des Wohnhauses.

Johann Dietrich der Jüngere hatte die hohe Ehre, den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. am 26. Mai 1841 als Gast in seinem Hause begrüßen zu dürfen (cf. Beiträge zur Geschichte des Kreises Osterburg, 1. Teil, S. 20). Derselbe Johann Dietrich erwarb den ehemaligen Zernitzer Hof von Johann Friedrich Bielefeldt hinzu. Nach seinem Tode verwaltete seine Witwe längere Zeit beide Höfe allein, bis dann der Stammhof in den Besitz des Friedrich Wöllmer, jener Bielefeldtsche Hof aber in den Besitz des Theodor Falcke des Älteren überging. Es ist bekannt, welches tragische Ende der letzte Besitzer des Hofes, Friedrich Wöllmer, ein allgemein beliebter, hochgeachteter Mann, am Anfang Oktober des Jahres 1901 fand. Er hat seine fromme Gesinnung noch zuletzt dadurch betätigt, daß er testamentarisch festsetzte, sein Erbe sollte hinfort dem humanen Zweck der Krankenpflege dienen.

Zum Schluß bemerken wir noch, daß der Hof im Auszuge aus dem Handbuche des Jahres 1427 „Kämerich" genannt wird. Da zwischen Werben und Wendemark früher ein Dorf gleichen Namens gelegen hat, das nach einer Urkunde vom Jahre 1208 zum Kloster Arendsee gehörte, so liegt die Vermutung nahe, daß unser Hof der Rest des wüsten Dorfes Kämerich ist. Näheres über das letztere Dorf findet sich in dem 1. Teil der „Beiträge zur Geschichte des Kr. Osterburg" S. 99 ff.

Fußnoten

[1]Der Name lautet sehr verschieden, Rindtorff, Rintorff, Rundtorff; er bedeutet „Rundes Dorf".
[2]Vgl. Altmärk. Jahresbericht XXI, 2. Heft, S. 61.