Abschriften, Regesten und Urkunden aus dem Archiv des Rittergutes Calberwisch bei Osterburg, Altmark.

Mitgeteilt von E. Wollesen, Werben (Elbe).

1) Tangermünde, 1310, d. 11. Juli.

Markgraf Waldemar vereinigt dem in der Diözes Hildesheim belegenen Cisterzienser-Kloster Amelungsborn, nachdem es auf sämtlichen ihm von der markgräflichen Seite zugefügten Kriegsschäden Verzicht geleistet und eine Summe Geldes bezahlt hat, die von den Quitzow's dem Kloster verkauften Besitzungen zu Aulosen nebst den dazu gehörigen Dörfern. Zum Einweiser wird dem Abt des Klosters der Ritter Matthias von Jagow gegeben.

(Die Urkunde ist in lateinischer Schrift und in deutscher Übersetzung; der lateinische Text befindet sich in Beckmann, Histor. Beschreibung der Chur- und Mark Brandenburg, 5. Cap. Rubr. Seehausen, und Riedel, Cod. diplom. B. I. 432/35.)

Dieser Urkundenabschrift ist die folgende Notiz beigegeben:
„Das Kloster Amelungsborn gab das Schloß zu Aulosen mit allem Zubehör an die von Plate und von Jagow zu Lehn. 1405 verglichen sich Pardum von Plate und Matthias und Henning von Jagow wegen des Schlosses zu Aulosen und der zugehörigen Dörfer und eines sicheren Burgfriedens. 1431 fand abermals ein Vergleich zwischen denen von Plate und von Jagow wegen ihrer gemeinsamen Gerechtigkeiten statt. 1438 belehnte Markgraf Friedrich d. J. nach dem Tode Gebhards von Plate die von Jagow mit dem noch übrigen Teile von Aulosen und Zubehör, insbesondere dem 6. Teil des Schlosses und dem Dorfe Pollitz".

2) Sehusen, 1498, am Tage ascensionis domini (24. Mai).

Lehnbrief für Arnd, Johann, Ludolf und Claus, Gebrüder und Vettern von Jagow, zu Aulosen und Garz erbgesessen. Es werden ihnen und ihren männlichen Leibeslehnerben geliehen das Schloß Aoloscen (Aulosen), die Höfe Gartz und Uchtenhagen mit allem Zubehör.
(Die Urkunde ist in Abschrift von der Hand des H. Landrats von Jagow; sie befindet sich auch in Riedel, Cod. dipl. A. XXV, 464 und in Lehnskop. B. XXIII fol. 17.)

3) 1518, 21. Februar.

Gesamtlehnbrief für H. Matthias von Jagow, beider Rechte Doctor, Erasmus, Gevert und Levin von Jagow, Gebrüder, „etwan Unseres Rats und Lieben Getreuen Clawes von Jagow sel. nachgelassene Söhne", für ihre Vetter Ulrich, Gevert und Curt von Jagow, auch Gebrüder, und für Dietrich, Christoph, Georg und Hans von Jagow, Gebrüder, Arnd und Ludolfs von Jagow sel. nachgelassene Söhne, über Schloß Aulosen und die Höfe zu Garz und Uchtenhagen ... Item zu Kalberwische über der Rohre Hof 1 Wispel Hafer.

(Die Urkunde ist von demselben Herrn abgeschrieben; sie findet sich in dem Staatsarchiv Lehnskopialien CM. 43 fol. 1/4.)

4) 1524, Dienstag nach Visitationis Mariae.

Lehnbrief für die von Jagow über Calberwisch.
Belehnt werden Gevert von Jagow, Matthias der Rechte Doctor, Asmus, Gebhard und Levin von Jagow, Gebrüder, Clausen von Jagow sel. Söhne, erbgesessen zu Owlosen, und ihre männlichen Leibeslehnerben.
(Die Urkunde, die gleichfalls in Abschrift ist, befindet sich auch in Riedel, Cod. dipl. Supplementband S. 410, vergl. Lehnskopiale des Königl. Geh. Staatsarchivs CM. 34 (38) fol. 8.)

5) Es folgen nun Aufzeichnungen des Herrn Landrat von Jagow betr. Übergang des Rittergutes Calberwisch von den v. Koenigsmark an die von Jagow; diese Aufzeichnungen sind auf Grund der Akten des Königl. Geh. Staatsarchivs (Rep. XXI) gemacht worden; sie sind in meinen „Beiträgen zur Geschichte des Kreises Osterburg" Teil III, S. 60 und 61 wiedergegeben.

6) 1561, Sonntag Trinitatis oder des Sonntags nach Pfingsten.
Claus und Heinrich von Jagow, Geverde's sel. Söhne, zu Aulosen gesessen, verkaufen den Croger und Henning Französer, den Vorstehern des Gotteshauses S. Marien-Magdalenen zu „kaluerwisck" für 50 Gulden (22 Schill. auf den Gulden) eine jährliche Rente von 3 Gulden; diese Rente ruht auf Jakob Tornow's sel. Hof zu Uchtenhagen, den damals Heyne Tornow mit seiner Stiefmutter betreibt und bewohnt.
(Die Urkunde im Original trägt die eigenhändige Unterschrift Heinrichs von Jagow; das Siegel ist nicht mehr daran. cf. „Beiträge zur Geschichte d. Kr. O." Teil III, S. 61.)

7) 1571, 22. Oktober.
a) Hauptlehnbrief für die von Jagow.
b) Lehnbrief über Calberwisch.
(Vergl. zu beiden Briefen Königl. Geh. Staatsarchiv Nr. 64 fol. 60 ff. und Nr. 68 fol. 58 ff.)

8) Cöln a. d. Spree, 1597, Dienstags nach Matthaei apostoli.
Leibgedingverschreibung des brandenburg. Kurfürsten Johann Georg für Katharina von Klitzing, Ehefrau des Achaz von Jagow zu Aulosen.
(Der Inhalt dieser Verschreibung ist in meinen oben genannten „Beiträgen" Teil III, S. 62 wiedergegeben. An der im Original vorhandenen Urkunde hängt das rote kurfürstliche Wachssiegel.)

9) Uchtenhagen, 1605, Mittwochs nach Simonis und Judae.
Achaz von Jagow zu Aulosen leiht dem Zacharias Tornow zu Werben und Christian und Jacob, seinen Vettern, den Tornowen, nach des älteren Claus von Jagowen sel. Absterben, das Schulzengericht zu „Niedernwendtmarck" und acht Stücke Landes, belegen auf der „Nesse", neben der Wendemarker Kirche, die da angehen von dem Aland bis in den Heerweg, und eine Wische, gelegen unter dem Deiche, und das „Wordeken", gelegen neben der Wische, zu einem rechten Mannlehen ... Die Lehnware soll 25 Schill. Stend. betragen.
(Das Siegel des Achaz von Jagow ist von der Originalurkunde abgerissen.)

10) Cölln a. d. Spree, 1606, 30. September.
Lehnbrief des Kurfürsten Joachim Friedrich für die von Jagow über Calberwisch.

Der Kurfürst belehnt nach dem ohne Hinterlassung männlicher Leibeslehnerben erfolgten Tode des Claus von Jagow den Achatius v. J., Matthiasen S. Sohn, auf Aulosen und seine männlichen Leibeslehnerben auf seine Bitte und wegen der getreuen und willigen Dienste, die er und seine Voreltern der Herrschaft getan haben und ferner tun sollen und wollen, auch aus besonderen Gnaden mit Calberwisch und Zubehör. (Der Inhalt dieser Urkunde ist in den „Beiträgen" Teil III, S. 63 im Wesentlichen angegeben; nur muß es heißen statt „eine wüste Kossaten „Erbe", „eine wüßte Kloster „Erbe".) Der ganze Besitz setzt sich zusammen:

  1. aus dem, was Achaz' † Vetter Claus von Jagow und seine Vorfahren in Lehen und Besitzung hergebracht,
  2. aus dem, was vor Jahren Ermgard von Alvensleben, Claus von Jagow's sel. nachgelassene Witwe, ihren Söhnen zugute von Hans Buchholtz sel. den Braschen, Werner Hardeskop und den Ebelingen gekauft hat,
  3. aus dem, was Achaz' Eltern und Vettern von Dietrich von Rochau sel. gekauft haben, und
  4. aus einem Hof in Schwarzholz mit vier Hufen Landes und allem Zubehör, welchen einst Johann Cicero denen von Jagow aus Gnaden gegeben hatte.

(Der Original-Lehnbrief trägt die Unterschriften J. Löben und R. v. Kötterizsch, sowie das rote etwas lädierte Kurfürstliche Siegel.)

11) Cölln a. d. Spree, 1909, den 21. Nov.
Lehnbrief des Kurfürst Johann Sigismund für denselben Achatius von Jagow zu Aulosen über Calbermisch und Zubehör.
(Dieser Lehnbrief stimmt mit dem vorigen fast wörtlich überein; die Abweichungen in der Schreibweise einiger Namen sind ganz unwesentlich. Das Siegel hängt nicht mehr an dieser Urkunde; unterschrieben ist sie von Friedrich Pruckmann und N. v. Kötterizsch.)

12) Aulosen, 1628, am Tage Jacobi.
Erb- und Teilungsrezeß über Sel. Achaz' von Jagow Lehengüter Alt- und Neu-Aulosen, Pollitz, Scharpenhufe, Uchtenhagen und Calberwisch.
(Der Inhalt dieses Originalrezesses ist in meinen „Beiträgen" Teil III, S. 64 näher mitgeteilt; es kann also hier dahin verwiesen werden.)

13) Scharpenhufe, 1634, Mittwochs nach Johannis Baptistae.
Andreas von Jagow, Achaz' Sel. Sohn, bekennt, daß er für sich, auch als der älteste, mit Zustimmung seiner Brüder, Achaz', Asmus Dietriches, Gebhardts und Günthers, dem Christian Tornowen, Zacharias sel. Sohne, und Jakob, Gevettern, den Tornowen, und ihren männlichen Leibeslehnerben auf Ableben seines sel. Vaters geliehen hat und leiht das Schulzengericht zu Niedern-Wendtmarck und acht Stücke Landes, belegen auf der Nesse, neben der Kirche zu Wendtmarke, die da angehen von dem Aland bis in den Heerweg...
(Die Urkunde lautet weiter wörtlich so, wie die oben unter 9 mitgeteilte. Das Siegel ist hier nicht mehr an der Urkunde, wohl aber befindet sich darunter die eigenhändige Unterschrift des Andreas von Jagow.)

14) 1649, an Tage Simonis und Judae.
Erbkaufverschreibung eines Stückes Land in Gr.-Schwechten an den Müller Jakob Bülstorff.
Jacob Bölstorffs Mühle in Gr.-Schwechten ist 1642 von Soldaten angezündet und in Asche gelegt. Als nun 1649 es endlich scheint, Friede zu werden, will der genannte Müller durch die Hilfe guter Leute, insonderheit seines Schwiegervaters Stephan Hildebrand, eine neue Mühle aufbauen. Da aber die alte Stelle, auf der die Mühle gestanden, dem Dorfe gar zu nahe und daher nicht wohl zum Winde gelegen ist, bittet er seinen Guts- und Gerichtsjunker Achaz von Jagow, zu gestatten, daß er die Mühle auf einer günstigeren Stelle wieder aufbauen dürfe; eine solche Stelle sei so Höhe, die zu dem Hofe des Stephan Schorstedt, eines Untertanen Gebhards von Jagow, gehöre. Um nun dem Müller seine Bitte zu erfüllen und ihn doch in seiner Jurisdiction und auf seinem Territorium zu behalten, hat Achaz von Jagow mit seinem Bruder Gebhard die folgende Permutation aufgestellt:
Gebhard von Jagow hat ein zum Mühlenbau wohlgeeignetes Stück Acker aus seines Untertanen Steffen Schorstedt Hof und Hufen herausgenommen und es an seines Bruders Achazen von Jagow Unterthanen Claus Jenrichs Hof und Hufen gelegt, und dagegen hat Achaz von Jagow aus seines Untertanen Clausen Jenrichs Hof und Hufe eben ein solches, in dem Felde und Schlage belegenes, ebenso gutes und großes Stück Acker genommen und solches anstatt dessen, darauf die neue Mühle gebaut, in seines Bruders Gebhard von Jagow Untertanen Steffen Schorstedt's Hof und Hufen gelegt. Dieses Stück Acker hat nun Achaz von Jagow mit Consens seiner Brüder Andreas, Asmus Dietrich, Gebhard und Günther, auf Scharpenhufe, Aulosen und Uchtenhagen erbsessen, jenem Müller, dessen Kind und Kindeskindern durch einen ewigen Erbkauf für 60 Gulden Lüb. erb- und eigentümlich verkauft. Außerdem ist der Müller und seine Erben schuldig, dem Achaz von Jagow jährlich 4 Scheffel Wallpacht zu entrichten und den Wall, darauf die Mühle zuvor gestanden, niederzunehmen und dem ganzen Stücke gleich zum tragenden Lande zu machen, womit dann die vorher davon ergangene Wallpacht gänzlich erloschen ist.
(Von den ursprünglich an der Urkunde befindlich gewesenen fünf Siegeln derer von Jagow sind noch die Siegel des Asmus Dietrich und Günther daran.)

15) Frankfurt a. Main, 1658, den 5. August.
Der Kaiser Leopold bestätigt den alten Adelstand und Adelsbrief der Brüder Johann Heinrich und Karl von Schwarzwaldt.
Der Adelsbrief, der hier bestätigt wird, ist von dem Kaiser Karl V. zu Brüssel in Brabant am 20. März 1556 dem Heinrich Schwarzwaldt ausgefertigt worden. Das Wappen ist darin folgendermaßen beschrieben: „Schild, in mitte über Zwerch abgetheilt, das Untere schwarz, darin für sich gekehret eines gelben oder goldfarben Löwen Kopf mit roter ausgeschlagener Zunge, und das Vorderteil des Schildes, gelb oder goldfarben, darin aus der Abteilung erscheinend, ein schwarzer eichener Ast mit 3 Eicheln, deren die zwei unten, von beiden Seiten des Asts, auseinander zweiend, gegen die unteren Ecken des Schilds hangend, und die 3. Eichel an den äußeren Zinken des Asts, oben in die Mitte des Schilds gehend, und von der Mitte des Asts jederseits ein Blatt, in beide oberen Ecken sich gekehred; auf dem Schild ein offener adliger Turnierhelm mit gelben oder goldfarbenen und schwarzen Helmdecken und einer gelben oder goldfarben Krone geziert, darauf ein Löwenkopf mit roter ausgeschlagener Zunge und auf demselben erscheinend ein schwarzer eichener Ast, von Eichelblättern und sonst allermaßen Gestalt, wie unten im Schild."
(Die ganze Urkunde der Konfirmation ist unterzeichnet: „Georg Ulrich Graf zu Wolkenstein" und „Ad mandatum Sacrae Caesareae Maiestatis proprium Wilhelm Schröder"; daß sie dem Original entspricht, bezeuget neben dem angehängten Kaiserlichen Sekret-Insiegel die Unterschrift: Wien, den 20. Nov. anno 1659 Leonhardt Pipius, Reichs-Hofkanzlei-Registrator.)

16) Warschau, 1658, den 31. August.
Johannes Casimir, König von Polen, nimmt die Gebrüder Johann Heinrich und Karl Schwarzwaldt in den polnischen Adelstand auf. Es heißt darin, daß das Geschlecht schon in der Zeit der Kreuzträger, 300 Jahre zurück, in den preußischen Landen geblüht, daß es dem Lande viele in Krieg und Frieden ausgezeichnete Männer gegeben, viel Landbesitz auch in Pommern gehabt und mit dem alten Adel jener Provinz in Verbindung gestanden habe.
(Die von Johann Casimir eigenhändig unterschriebene, in lateinischer Sprache abgefaßte interessante Adelsurkunde zeigt in der Mitte das Schwarzwald'sche farbige Wappen. Abbildungen des Wappens finden sich über dem Altarsaufsatz der Kirche zu Ferchlipp und auf einem Epitaph in der Stendaler Marienkirche. Rudolph Gebhard von Jagow war vermählt mit Cordula Luise von Schwarzwald.)

17) Seehausen, 1671, den 10. Februar.
Siegfried von Jagow, Jakobs sel. Sohn, auf Garz und Gehrhof Erbsessen, bekennt als Geschlechtsältester das Folgende:
Die von Jagow haben von dem Kurfürsten Lehnstücke empfangen; diese haben sie an die von Kratke „in subfeudum recognosciret". Nach dem Tode des Gabriel von Kratke und seiner Söhne leiht Siegfried von Jagow mit Zustimmung seiner Vettern Andreas, Achatz, Gebhard, Günther, Achatii sel. Sohne, Caspar Daniel, Dietrichs sel. Sohnes, Adam, Andreas und Güntzel, Güntzels sel. Söhne, dann des Matthias, Caspar Jacob und Hempo, Almus Dietrichs sel. Söhne, und deren Vormünder die wieder anheim gefallenen Lehnstücke dem Johannes Berndis, dem Gesamtrichter des von Jagow'schen Geschlechts, und dessen männlichen Lehnserben wegen seiner dem Geschlechte so viele Jahre her erwiesenen nützlichen und getreuen Dienste zu einem freien Erblehn. Es handelt sich um Pächte und Hebungen in Priedal, Kämeritz, Sieden-Dohlschleben, Sieden-Tramm, Horst bei Dobbrun in der Barsewische und Wendhorst.
(Die Urkunde trägt die eigenhändige Unterschrift Siegfrieds von Jagow; sein Siegel ist nicht mehr daran. Über die von Kratke oder Kratecke cf. Altmärk. Jahresbericht 26, S. 117.)

18) Scharpenhufe, 1694, d. 9. Juli.
Thomas von Jagow, der Sohn des Andreas, bekennt als der Älteste, zugleich im Namen seiner Vettern Achaz Hinrich, Matthias, Caspar Jakob, Erasmus, Gebhard Friedrich und Levin Jakob, aller von Jagow, daß er dem Herrn Daniel Matthaei, Pfarrern zu Wendemark, und dessen männlichen Leibeslehnserben das Schulzengericht zu Nieder-Wendemark mit den dazu gehörigen, oben in den Urkunden unter 9, 13 genannten Ländereien geliehen habe und leihe, wie es vorher die Tornauen besessen. Die Lehnware ist auf 25 Schill. Stend. angegeben.
(Thomas' von Jagow Unterschrift befindet sich unter dem Lehnbrief; die Siegelkapsel hängt daran, das Siegel selbst ist herausgefallen.)

19) Pollitz, 1695, den 20. Juli.
Erbkaufverschreibung des Gutes Uchtenhagen.
Als Gebhard von Jagow am 1. April 1684 zu Uchtenhagen gestorben war, hatten seine Lehnsfolger Uchtenhagen gemeinsam behalten; das hatte ihnen aber nichts als Schaden gebracht, darum überlassen nun drei von den Interessenten, nämlich Thomas, Matthias und Erasmus von Jagow ihre $\frac{3}{7}$ Anteile an Uchtenhagen dem Caspar Jacob von Jagow, Kurf. Brandenburg. Quartalgerichtsrat, Hof- und Landrichter, sowie Kriegskommissar der Altmark. Diese drei Interessenten wollen alles tun, daß die anderen drei Vettern Achatz, Heinrich und Levin Jakob wegen ihrer kompetierenden $\frac{3}{7}$ Anteile auch dahin disponiert werden mögen, dieselben dem Hof- und Landrichter zu überlassen.
(Der nähere Inhalt dieser Verschreibung ist in den oben genannten „Beiträgen" Teil III, Seite 65 mitgetheilt.)

20) Cölln a. d. Spree, 1696, d. 29. August.
Der Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg konfirmiert auf 20 Jahre die folgende Schuldverschreibung vom 25. Dezember 1695:
Thomas von Jagow und Stephan Berndis sind die Vormünder der von Jacob Wilhelm, weil. auf Natewisch, nachgelassenen Söhne. Als solche wollen sie die Schwester ihrer Pflegebefohlenen, eine von Möllendorf, aussteuern, wollen ferner die von deren sel. Vater an Johann Geren, Henning Lübbrechten und Hans Krüger versetzten Dienste und andere von ihren Höfen gehende Prästationen reluieren. Um das tun zu können, entlehnen sie von den Exekutoren der Schönebeck'schen alten und neuen Fundation in Stendal 1100 Tlr., solche jährlich mit 55 Tlr. landüblich zu verzinsen. Als Unterpfand dafür verschreiben sie der Verpflegeten Habe und Güter, Lehn und Erbe nicht nur, sondern auch deren Prästationen aus den Dörfern Höwisch und Behren, auch über Jürgen Schultz in Gartz.
(Das Kurfürstl. Lehnsiegel hängt in blecherner Kapsel daran. Unterschrieben haben Paul von Fuchs und der Lehnssekretarius Daniel Stephani.)

21) Osterburg, 1708, den 1. November.
Erasmus von Jagow, Königl. Preuß. Landrat und Deichhauptmann der Altmark auf Calberwisch und Scharpenhufe, bekennt, daß er nach Absterben des Herrn Thomas von Jagauen für sich und mit Zustimmung seiner Vettern Levin Jacob, Otto Christoph, Sigfrid Werner, Friderich Ludewig und Thomas dem H. Daniel Matthaei, Pfarrern zu Wendemark, und dessen männlichen Leibeslehnserben das Schulzengericht zu Nieder-Wendemark geliehen habe.
(cf. die Urkunden unter 9, 13 und 18, mit denen diese Urkunde genau übereinstimmt, Erasmus von Jagow hat die Urkunde selbst unterschrieben; sein schwarzes Siegel hängt in einer kleinen Blechkapsel daran. Über die Flurbezeichnung „Nesse, Esse, Esche", die in allen diesen Urkunden vorkommt, cf. Altmärkischer Jahresbericht 34, S. 121.)

22) Salberwisch, 1709, den 12. September.
„Inventarium über des Wohlgeborenen Herrn Erasmi von Jagowen, Königl. Preuß. Hochansehnlichen Landrats und Teichhauptmanns in der Altmarck, auf Calberwische, Scharpenhufe pp. Verlassenschaft."
Dieses Inventar-Verzeichnis ist konfirmiert, untersiegelt und unterschrieben von Christoph Schulz, Notarius Publ. Caes. et Reg. Boruss. immatric. legitime ad haec omnia requisitus et debite rogatus, ferner von den beiden Zeugen Heinrich Cunow, Krüger, und Franz Lüssow, Ackermann, beide wohnhaft in Calberwisch.
Wir erfahren aus der Einleitung das Folgende: Der Notar Christoph Schulz wird am 11. September 1709 von Stendal nach Calberwisch per Chaise geholt, wo er um 7 Uhr abends anlangt. Am 12. Sept. bittet ihn Herr Johann Hermes, Königl. Preuß. Altmärk. Quartalgerichts-Advocatus Tutorio et Curatorio nomine der von Erasmus von Jagow hinterlassenen Kinder und Wittwe, über des Heimgegangenen Verlassenschaft ein ordentliches Inventarium zu konskribieren. Erasmus hatte am 30. August 1709 dieses Zeitliche gesegnet; seine Söhne hießen Rudolph Gebhard, George Diderich, Johann Heinrich; seine Töchter waren Eleonora Maria und Emerenz Loysa.
Der Inhalt des ausführlichen Verzeichnisses ist hochinteressant, kann aber hier natürlich nicht wiedergegeben werden; nur einiges sei kurz hervorgehoben:
Vor dem Hochadeligen Hofe ist eine Brücke, und gehet umb denselben eine Wellerwand von 15 Verbind mit gemauerten Fächern; zur rechten Hand, wen man über die Brücken kombt, ist ein Gebäude, wo man durchfähret, von 11 Verbind, mit Ziegeln gedecket, wobey ein Anhang von 4 Verbind, gleich dem vorigen gedecket; unter den ersten Gebäude ist ein Pferdestall, neben diesen Gebäude ein Taubenhauß, stehet auf 4 Pfähle, mit Steinen gedecket, unten ist ein Hundestall; ferner findet sich das Brauhaus von 9 Verbind, so gleichfalß ein Ziegeldach hat, an denselben ist eine Plancke vor den Garten an den Wohnhause schliesend, die Fächer seind mit Steinen gemauret. Das rechte Wohnhaus von 17 Verbind ist mit Ziegeln gedecket und im guthen Stande.
Das neue daran stehende Gebäude von 11 Verbind ist gleichfalß im guthen Stande und das Dach mit Ziegelsteinen gedeckt; ferner findet sich auf diesem Hofe ein Stall von 9 Verbind, ist alt und im schlechten Stande, das Dach ist sehr schadhaft. Zur linken Hand der Auffarth ist daselbst befindlich eine Scheune von 15 Verbind, der Giebel nach dem Hofe werths ist oben mit Mauersteinen ausgemauert, das Dach ist mit Stroh gedeckt und sonsten im guthen Stande, hierbey noch ein Anhang nach dem Thorhause von 4 Gebind, mit einem Ziegeldach und guth.
Auf dem andern Hofe hinter dem Wohnhause und Rittersitz ist das Viehhaus von 12 Verbind, so mit Stroh gedecket, und in guthen Stande. Die daselbst befindliche Scheune ist von 17 Verbind, das Dach von Stroh und guth, hierbey ein kleiner Anhang, wird zum Schweinstall gebraucht. Noch ein Gebäude von 8 Verbind, ist fachloß, das Dach aber in ziemlichen Stande."
Aus der Aufzählung der Barschaft an Golde lernen wir:
1 Rosenobel = 4 Tlr., 1 Doppelrosenobel = 11 Tlr. 14 gr., ein Portugalöser mit einer Öse = 27 Tlr., 1 Goldmedaille = 6 Dukaten = 12 Tlr., 3 spanische Severinen = 18 Tlr., 1 dreifacher Dukaten = 6 Tlr., ein doppelter Louisd'or = 7 Tlr. 8 gr., ein einfacher = 3 Tlr. 16 gr., 2 doppelte Dukaten = 8 Tlr., 5 einzelne Dukaten = 10 Tlr.
Unter den Silberstücken befand sich ein Schaustück vom Herzog zu Braunschweig und Lüneburg vom 17. Sept. 1666; 2 italienische Testons, ein alt bischöfliches Stück und außer anderem 1 Reichstaler, so aufgeschroben werden kann, worin 10 Figuren.
Unter dem Hausgerät befanden sich zwei große gemalte Koffer mit Wappen, unter den Gewehren u. a. eine gezogene Flinte, eine schlechte Flinte, ein Paar Pistolen mit Silber ausgelegt, drei ganz alte Degen, ein Gefäß mit vergoldetem Knopf, zwei Paar alte Sporen, darunter ein Paar vergoldet. Unter dem Wagen war eine Kutsche mit rotem Plüsch und weißen Schnüren, zwei Chaisen mit rotem Tuch ausgeschlagen. Unter den Büchern waren zwei Krovolute mit Leichenpredigten und zwei mit Manuskripten sowie ein Stammbuch. Unter den vorhandenen 91 Briefschaften ist für die Geschichte der Familie von besonderer Bedeutung die Erasmus von Jagow Ehestiftung, welche er am 8. Mai 1688 mit Dorothea Christina Gansin, Edlen von Putlitz errichtet, nebst Punktation vom 11. Februar 1686. Es folgen dann Verzeichnisse der Acta, die zum Gute Scharpenhufe und die zum Gute Calberwisch gehören. Unter jenen Akten nennen wir die Copia des Kaufkontrakts wegen des Gutes Crüden vom 4. August 1708, Ehestiftung des Achaz Friedrich von Jagow sowie den Kaufbrief, worin Erasmus und Levin Jacob von Jagow ihre beiden in Crüden belegenen Höfe nebst Zubehör an Andreas Christian und Jacob von Jagow erblich veräußert, Calberwisch, den 4. August 1708. Unter diesen Akten befinden sich die Jagow'schen Stammlinien, item Frau Annen Elisabeth von Winterfeld, des Achaz von Jagow Ehefrau, 16 Ahnen, item Frau Dorotheen Christinen von Jagow, geb. Gansin, Edlen zu Putlitz, 16 Ahnen, ferner des Erasmus Bestallung zum Deichhauptmann vom 26. Januar 1695 sowie desselben Bestallung als Kriegskommissarius vom 26. April 1696, ferner Ehestiftung zwischen dem Oberforstmeister von Mörner und Adelheid Sophie, Achaz' von Jagowen sel. Tochter, Nigrip, d. 7. Juni 1659, und endlich Copia des Konsistorial-Abscheides, daß die drei Pfarren und Dörfer Gartz, Lindenberg und Jeggel beisammen bleiben sollen. Es folgen Verzeichnisse von Landschafts- und Landrathsachen, von Deich- und Kommissionsakten. Schade ist's, daß die Akten in dieser Vollzähligkeit nicht mehr vorhanden oder doch wenigstens nicht mehr beisammen sind!

23) Aulosen, 1710, d. 2. April.
Levin Jacob von Jagow auf Aulosen und Stresow bekennt, daß er nach Absterben des Erasmus von Jagow und des Wendemarker Pfarrers Daniel Matthäi des verstorbenen Pfarrers Söhnen, Thomas Christoph, Johann und Erdmann Friedrich, Matthäei, u. zw. dem letzteren durch seine Vormünder, Johann Heinrich Rudolphi, Pfarrern in Sanne, und Johann Christian Roloff, um die Lehen bis zu seiner künftigen Majorennität demselben vorzutragen, wie auch ihren männlichen Leibeslehenerben das Schulzengericht zu Nieder-Wendemark nebst den oben genannten Ländereien leiht.
(Der Brief ist von Levin Jakob von Jagow unterschrieben; sein Siegel hängt in großer Holzkapsel daran. Der Schreiber der Urkunde ist S. Bernis.)

24) Cölln a. d. Spree, 1710, den 13. Nov.
Friedrich, König von Preußen, erteilt auf 20 Jahre der folgenden Schuldverschreibungen Konsens nachträglich:
Der gewesene Landrath und Deichhauptmann der Altmark Erasmus von Jagow auf Calberwisch hat teils zur Abführung der auf seinen Lehngütern haftenden Schulden, teils zur Reluierung etlicher dazu gehöriger Prätensionen 1700 Tlr. (jährlich mit 5 % zu verzinsen) von Ilsabe Helene Gansin, geb. Edlen Freiin zu Putlitz, verwittweten Obristin Brandt von Lindow, entlehnt und dafür alle seine Güter, insonderheit die durch dieses Anlehn reluierten Prätensionen in Wasmerslage und „Coßebuh", auch cedierte Jura und Actiones zur Versicherung und Unterpfand eingesetzt.
(Unterschrift: M. L. von Printzen. Johann Bergius, Lehnssekretarius. Das Lehnssiegel hängt in großer Blechkapsel daran.)

25) Calberwisch, Lehnsteilungs-Rezeß, errichtet 1713, d. 25. Sept., vollzogen 1715, d. 24. Januar.
In dem Rezeß, dessen Inhalt in den oben genannten „Beiträgen" Teil III, S. 66 mitgeteilt ist, vergleichen sich nach dem Tode ihres Vaters Erasmus und ihres jüngsten Bruders Johann Heinrich die drei Brüder, der Preuß. Hofrat Rudolph Gebhard, Georg Friedrich und August Dietrich.

26) Seehausen, 1719, den 7. Maerz.
Lehnbrief des Rudolph Gebhard von Jagow, Königl. Preuß. Hofraths, auf Calberwisch Erbgesessen, für H. Thomas Christoph, Johann und Erdmann Friedrich Matthaei, u. zw. für letzteren durch seinen Vormund H. Joh. Christian Roloff (cf. oben unter 23). Als Mitbelehnende werden genannt: Otto Christoph von Jagow, Königl. Preuß. Altmärk. Ober-Gerichtsrat, Georg Friedrich, Sigfrid Werner, Königl. Rittmeister, August Dietrich, Thomas Günther und Friedrich Christoph, alle von Jagow.
(Darunter: Eigenhändige Unterschrift des Rudolph Gebhard von Jagow nebst seinem Siegel in kleiner Blechkapsel; auch S. Bernis Name befindet sich wieder darunter.)

27) Haus Schoeneberg, 1739, den 12. Mai.
Lehnbrief über einen Hufenzehnt für die Schartau.
Johanna Augusta von Arnim, verwittwete Freiin von Bülow, bekennt für sich und in Vormundschaft ihrer Söhne Friedrich Ulrich Arvechs, August Christians und Friedrich Wilhelms, Gebrüder, Freiherren von Bülow, Erbherren auf Schöneberg und Falkenberg, daß sie nach Absterben ihres Gemahls, des weil. Königl. Preuß. Geh. Etats- und Kriegsministers Friedrichs, Freiherrn von Bülow, auf Ansuchen Johann Heinrichs, Samuels, Andreas, Joachims, Johann Gottfrieds, Hans Jürgens, Samuels jun., Joachims jun., Erdmanns, Hansens, Joachims, Augusts und Dietrichs, allerseits Gebrüdern und Vettern, denen Schartauen, so dermalen am Leben und ihren männlichen Leibeslehnserben geliehen habe und leihe zu einem rechten Mannlehn den Zehnt über 1½ Hufe Landes nebst dem schmalen Zehnt über den Hof und Hufen zu Schöneberg auf dem Schüring, darauf Peter Wille wohnt, und dann ½ Hufe Landes belegen vor Seehausen in Mittelfelde. Die Gebrüder und Gevetter, die Schartauen, sollen aber verbunden sein, so oft solches Lehen und Zehnt durch Absterben des Ältesten der beiden „Parthen" oder der Gerichtsherrschaft erledigt ist, dasselbe zu suchen und davon alljährlich, so lange S. Königl. Majestät mit den Immediatlehen seine Änderung werden gemacht haben, an das Haus Schoeneberg 5 Tlr. zu entrichten; widrigenfalls aber sie nur, wie Lehns Recht und Gewohnheit ist, die Lehnware mit 7 Mark Stend. bei ereignenden Fällen zu lösen und ein mehreres nicht zu geben schuldig sein sollen.
(Die Unterschrift der Johanna Augusta von Bülow ist darunter; das Siegel ist entfernt.)

28) Seehausen, 1739, den 16. April.
Otto Christoph von Jagow, Königl. Preuß. Hof- und Obergerichtsrat der Altmark, auch Hauptmann des Königlichen Amtes Tangermünde, auf Kalenberge, Uchtenhagen, Pollitz und Garz Erbherr, damals Senior der Familie, insonderheit Ältester des Geschlechts aulosischer Linie, belehnt Herrn Daniel Bartholomäus Matthaei, ingleichen seine beiden Gevettern Johann und Erdmann Friedrich Matthaei wie auch ihre männlichen Leibeslehnserben mit dem Schulzengericht in Nieder-Wendemark nebst Zubehör (cf. die oben angeführten Urkunden 9, 13, 18, 21, 23, 26), wie es hierbevor sein Vater Herr Thomas Christoph Matthaei und vorher die Tornauen besessen und zu Lehn getragen.
(Unterschriften des Otto Christoph von Jagow und des Rektors Johann Gottfried Paalzow. Das Siegel hängt noch daran. Die Mitbelehnenden waren übrigens: Rudolph Gebhard, Sigfrid Werner, August Diederich, Georg Friedrichs unmündige Söhne, Thomas Günther und Levin Christoph, alle von Jagow.)

29) Calberwisch, 1759, den 16. Februar.
Lehnbrief für Johann Heinrich Brandt zu Groß-Schwechten.
Johann Ludwig von Jagow, Königl. Preuß. Leutenant, auf Calberwisch Erbherr, bekennt für sich, seine Brüder und Vettern, auch namens des Königl. Preuß. Leutenants Sigfrid-Ludewig von Jagow auf Calenberge als Besitzers des Gutes Uchtenhagen, daß er als der Älteste nach tödtlichem Hintritt seines Bruders sel. H. Leutenants Joachim Rudolph Christoph von Jagow und nächst dem erfolgten Absterben des Schultzen Peter Brandts hinwiederum geliehen habe und leihe des Letztgenannten Sohne Johann Heinrich Brandten zu Groß-Schwechten, weil er ein Bewohner des Hofes und Betreiber der Hufen des hinter dem Kirchhofe belegenen Schulzenhofes ist, ... Mark Pfennige Stend. Währung in und über denselben Hof. Er soll bei jedem Fall 1 Rtlr. zur Lehnware geben.
(Daran Siegel und Unterschrift Johann Ludwigs von Jagow.)

30) Stresow, 1768, den 30. Mai.
Lehnbrief für Joachim Schartau, Schultze und Krüger in Blankensee.
Thomas Günther von Jagow auf Stresow, Althaus, Aulosen, Fachenfelde, Tralau Erbherr, Senior der Hoch-Adligen von Jagow'schen Familie, bekennt für sich und seine Lehnsfolger, daß nach Absterben des letzteren Seniors der von Jagow'schen Familie, Sigfrid Werners, weil Königl. Landesdirektors und Landrats der Altmark, er mit Einwilligung seiner sämtlichen Vettern aulosischer und gartz'scher Linie, H. Adam Andreas, Georg Christoph, Matthias Friedrich, Johann Ludwig, Sigfried Ludwig, Leopold Siegfried Daniel Adam Friedrich, Adolph Friedrich, Achatz Burchardt, Friedrich, Otto Georg Friedrich, Friedrich August und Philipp Wilhelm Bernd, aller von Jagow, dem erbfsamen Joachim Schartau, Schultzen und Krügern in Blankensee, als einem Nachfolger des Samuel Schartau vermöge Donation und Cession vom 15. Juli 1748 mit Zustimmung Senioris Familiae zu einem rechten freien Lehen geliehen und verleiht für sich und seine Lehnsnachfolger das besagte vormals von Samuel Schartauen besessene Afterlehen, bestehend in dem Kornzehnt über ¼ Landes in Thies Rauen, vordem Jacob Betken, jetzt Claus Willen Hof in Blankensee, u. zw. namentlich über 14 Stücke hinter der Hofstätte, bis an den Scheid, eine Wendeland bis an den ... graben bis an Rauen Busch über sechs Stücke, an Joachim Schartauen in Blankensee und seine männlichen ehelichen Leibeserben nach rechter Afterlehnsart und Gewohnheit.
(Unter dem Original-Lehnbrief befinden sich Siegel und Unterschrift des Thomas Günther von Jagow.)

31) Stresow, 1768, den 30. Mai.
Lehnbrief für Christoph Müller, Ackersmann in Graevenitz.
Thomas Günther von Jagow belehnt für sich und im Namen seiner Vettern, nämlich des Georg Christoph, Matthias Friedrich und Friedrich, sel. Siegfried Wernern von Jagow hinterlassenen Söhnen, des Johann Ludwig und Adam Friedrich, sel. Georg Friedrich hinterlassenen Söhnen, und Siegfried Ludwig, sel. Otto Christoph hinterlassenen Sohn, aller von Jagow, nach der von der Familie ausgestellten Versicherung d. d. Disterburg, den 6. April 1769, den ehrbaren Christoph Müller, Ackersmann in Graevenitz, und dessen männliche Leibes-Lehnserben mit 1 Wispel 18 Schfl. Roggen und 1 Wispel 18 Scheffel Gerste Pacht jährlicher Hebung in und über Hof, Hufen, Wiesen und anderen des Hofes Pertinentien in Graevenitz, welchen vormals Claus Borchert, nun aber Christoph Müller selbst inne hat und bewohnt... Dagegen soll Christoph Müller verpflichtet sein, dem Lehnsherrn anstatt der Lehnware jährlich ein Pfund Pfeffer zu entrichten und selbiges in seiner Gewahrsam zu schicken, auch sonsten auf alle Fälle der Lehn überall gebührende Folge leisten.
(Darunter ist die Unterschrift des Thomas Günther von Jagow mit seinem Siegel.)
Ich kann diese Mittheilungen nicht schließen, ohne auch an dieser Stelle dem Herrn Major a. D. von Jagow, Rittergutsbesitzer auf Calberwisch, auf das verbindlichste dafür zu danken, daß er mir wiederholt die Urkunden und Akten seines Archivs in der vertrauensvollsten und liebenswürdigsten Weise zur Verfügung gestellt hat.