1. Das Ende des Bot- und Loddingsgerichtes in Werben.
„Der Rat berichtet, daß gestern als am 5. h. m. (5. Oktober 1746) von dem Herrn Hof- und Obergerichtsrat Hermes das sogen. Botdingsgericht allhier gehalten worden. Es fand sich derselbe mit den zwei Advocatis Melchior und Andreae nebst zwei Landreutern schon am 4. abends ein und waren wie die Apostel ohne Beutel und Geld auf gute Hoffnung ausgereiset. Die Ausbeute ist aber schlecht ausgefallen, indem nicht mehr als 1 Taler 4 Groschen überhaupt an Sporteln eingenommen, da nicht mehr als 8 Einschuldigungen vorgefallen. Indessen haben an 300 Hauswirte vergeblich aufwarten und sich von ihrer Arbeit versäumen müssen. In dem Speisequartier waren 4 Taler 6 Groschen verzehrt, welche Kosten sonst der Botdingspräsident bezahlet hat. Der Herr Hofrat versicherte den beiden Advokaten, wie er solche Defraierungs-Kosten berichtiget hätte, und machte sich mit den eingehobenen Sporteln schon am 6. huius nachmittags wieder auf den Weg. Wie nun des anderen Tages die beiden Herren Advokaten nachreisen wollten, forderte der Wirt die Bezahlung, und wie diese solche denegierten und den Wirt an den Herrn Hofrat Hermes verweisen wollten, schloß der Wirt den Torweg zu und behielt der Advokaten Wagen in Arrest und mußten bis den Mittag Quarantaine halten. Wie sie nun endlich drei Taler aufgetrieben, so sind sie noch auf vieles Bitten von dem Wirt dimittiert, da sie sub fide juramenti versprochen, den Nachstand bei künftigem Gericht zu berichtigen, worauf sie denn mit einem zerbrochenen Wagen und hungrigen Magen wieder abgereiset. Es rühmet sonst dieses Gericht die prompte Justiz, und wie jedermann zur prompten Bezahlung bei diesem Gericht gelangen könne. Indessen kümmern sie sich nicht, wie der Wirt bezahlet wird, wie sie denn noch 6 Taler Defrauierungs-Kosten von den vorigen Jahren in Rest geblieben sind."
(Ratsprotokoll vom 6. Okt. 1746.)