Von Deichhauptmann von Lucke.

Von Deichhauptmann von Lucke.

Obwohl frühere Deichordnungen für die Elbdeiche von Altenzaun über Werben bis hinter Wahrenberg zur Garbe schon bestanden haben, sind die ersten bekannten und jetzt noch gültigen Deichordnungen folgende:

Die Deichordnung vom 20. Dezember 1695 vom Kurfürsten Friedrich III. von Brandenburg, späteren König Friedrich I. von Preußen, das Reglement dazu vom 3. September 1776 von Friedrich dem Großen, die Novelle vom 1. Juli 1859 vom Prinzregenten von Preußen, nachmaligem Deutschen Kaiser; alle drei eigenhändig unterschrieben.

Wir haben somit in unserem Deichwesen einen Abschnitt der preußischen Geschichte vor uns. Zuerst der Kurfürst, späterer König Friedrich I., der den Anstoß zur Großmachtstellung Preußens gab, dann Friedrich der Große, der sie begründete, und zuletzt der greise Heldenkaiser, der Deutschlands Einigkeit und Größe herbeiführte im harmonischen Zusammenwirken mit dem größten Sohne unserer Altmark, dem Fürsten Bismarck, dem früheren Deichhauptmann.

Die Deichordnungen sind, wenn auch in nicht mehr gebräuchlichem Stile gehalten, auch jetzt noch mustergültig und zeugen von tiefer praktischer Erfahrung des Deichwesens, verbunden mit dem Behagen und etwas Humor unserer Vorfahren. Früher war die Altmark eine Provinz für sich und stand unter einem Landeshauptmann, später Landesdirektor, der wohl zuerst die Deichschauen leitete; denn es heißt in der Deichordnung vom 20. Dezember 1695, daß sich „Richter und Heimreiter dem bisherigen Gebrauch gemäß allemal des Morgens früh gegen Sonnenaufgang vor Unseres Landeshauptmanns der Altmark Logiment zu gestellen haben, ferner, demnach auch die Erfahrung oftmals gegeben, daß, wenn Hengste und Stuten durcheinander geritten werden, sich darüber Unglück zutragen, so wollen und befehlen wir, daß keiner von denen, welche bei der Deichschau sind und dieselbe mitbereiten helfen müssen, sich einige Stuten dabei gebrauchen, sondern lauter Wallachen oder, frommer und nicht ungetreuer Hengste sich dabei bedienen sollen, damit Niemand darüber eine Ungelegenheit oder Ersetzung des Schadens sich zuziehen möge." „Es ist auch nötig, daß ein jeder nüchtern bleibe und sich mit Branntwein oder anderem Getränke nicht überlade, damit ein Jeder besser feines Amtes abwarten, und was ihm zu tun gebühret, prästiren könne." Wenn nun damals so viele Hengste in der Wische waren, so wird dadurch ersichtlich, daß damals die Pferdezucht blühte, wie sie ja auch für die Wische mit dem oft tiefliegenden graswüchsigen Böden sehr angebracht ist, und sich jetzt in den letzten Jahrzehnten wieder zu hoher Blüthe entwickelte.

Zur Schau selbst mußten die überhängenden Zweige, die beim Reiten hinderten, entfernt sein bei Vermeidung einer Strafe von zehn Schilling Stendalisch = 1,20 M. „Wenn aber der Schauer die säumigen Interessenten nicht angibt, ehe die Schau fortgeht, so soll er selbst von jedem dergleichen Teiche in 10 Schilling Strafe verfallen sein." Hierüber ärgerte sich mein erster Deichschauer sehr, da er dadurch gezwungen war, immer genau anzuzeigen, denn sonst kam zu dem Schaden noch der Spott.

Bei Anfang der Deichschau fand eine besondere Hegung der Schau statt nach folgendem Wortlaut:

„Der Leichschauer fraget:

1. Richter von Schwarzenholze Beuster
Ich frage: Ist es wohl so ferne Tages, daß ich meines gnädigsten Churfürsten und Herrn Teichschau hegen mag?
R. Ja, habt Ihr die Macht von Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg X, von dem Landeshauptmann der Altmark, und der ganzen Schau, so ist es wohl so ferne Tages, die Schau zu hegen.

2. Richter von Köckelitz Schöneberge
Ich frage: Wie oft muß ich eine Teich-Schau hegen?
R. Drei Mal, wie das ein altes Recht u. Gewohnheit ist.

3. Richter von Rengerschlage Wendemark
Ich frage: Was soll in einer gehegeten Schau geheißen und verboten werden?
R. Ihr sollet gebieten, was recht, und verbieten, was unrecht ist, auch, daß Keiner dem Andern ins Wort falle, und nicht von dem Teiche reite, es geschehe denn mit Erlaubniß der ganzen Schau.

Teich-Schauer.

So hege ich demnach Seiner Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg etc. Meines gnädigsten Herrn, Teich-Schau, zum ersten, andern und dritten Mal, und ermahne euch, ein Jeder bedenke seine geleisteten Teich-Eyd, lobet, was lobenswerth, und lastet, was lasternswerth ist, daß ihr es gegen Gott und Menschen verantworten könnet und haltet euch in guter Ordnung etc.

NB. Wann die Richter dem Teich-Schauer nicht recht antworten, geben sie demselben 3 Schill. zur Strafe.

Und wann der Teich-Schauer nicht recht fraget, gibt er der Schau 6 Schill. zur Strafe."

Das ist schon lange fortgefallen, dagegen werden bis zurzeit die Namen der Güter und Gemeinden, die Richter und Heimreiter zur Schau zu stellen haben, bei Beginn derselben verlesen und verfallen die Ausbleibenden in Strafe. So kann ich mich noch erinnern, daß die Deichschau in den 70er Jahren aus einem langen Wagenzuge bestand, oft an 10 und mehr Wagen. Seit längerer Zeit hat sich diese Teilnahme sehr verringert, weil die Pflichtigen lieber die geringe Strafe wegen Fehlens zahlen; im Kriege wurde von der Teilnahme der Richter und Heimreiter an den Deichschauen meist Abstand genommen, weil viele Betriebsleiter im Kriege und die Vertreter unabkömmlich waren.

Jetzt wird wahrscheinlich infolge einer Anregung des Deichamts fortfallen, daß die Richter und Heimreiter an der Schau teilnehmen, da die Besitzer mehr als je in ihrer Wirtschaft nötig sind, besonders da die Schauen oft in die ungünstige Zeit der Bestellung fallen. Dafür soll aber wieder die alte Bestimmung der Deichschau aufleben, daß jeder neue Besitzer sich bei der ersten Deichschau auf seiner Kabel einfinden hat.

Außer dem Deichhauptmann, Deichinspektor (bis jetzt immer der Vorsitzende des Wasserbauamts Tangermünde und Wittenberge) Deichsekretär und Deichschauer nehmen an den Deichschauen teil, Vertreter des Regierungspräsidenten und 2 Deputierte des Deichamts, die dasselbe vertreten und demselben später Bericht erstatten über den Befund der Deiche, besonders über Arbeiten, an denen das Deichamt beteiligt ist.

Es herrscht noch das sogenannte Kabel-System; d. h. die Elbdeiche sind je nach der Größe des Besitzes in längere und kleinere Kabeln eingeteilt, deren Erhaltung, Räumung und auch teilweise Verteidigung bei Gefahr dem Kabelbesitzer obliegt. So ist in den Jahren 1860 und 70 eine Normalisierung des ganzen Elbdeiches vorgenommen, durch die der Elbdeich durchweg eine Höhe von mindestens 2 Fuß über höchsten bekannten Wasserstande bekommen hat bei wasserseits dreifacher, landseits zweifacher Böschung. Dazu waren große Erdbewegungen und Ausgaben nötig, die aber von allen willig getragen wurden, da hierdurch die Sicherheit des Deiches und damit die Sicherung des großen Überschwemmungsgebietes in der Wische erhöht wurde. Zu jeder Schau, jetzt 2 mal, früher 3 mal, ist der Deich vom Kabelbesitzer zu räumen, d. h. es ist die Deichkrone einzuebnen, die Deichböschung von den Rückständen des Hochwassers abzuhacken, der Distel und den Graswuchs überwuchernden Pflanzen zu entfernen und die Maulwurfshügel einzuebnen. Das alles bezweckt die Förderung des Grasmuchses und Bildung einer guten Grasnarbe, weshalb der Deich auch nicht mit Großvieh behütet werden darf. Die Grasnarbe soll bei Hochwasser das Ausspülen der Deichböschung, sogenannte Schälungen, verhüten, weshalb auch wassererseits eine größere Böschung vorhanden ist, damit sich die Wellen an dieser totlaufen. Trotzdem kommen bei Eisgang durch Einbohren der Eisschollen aber auch bei offenem Wasser durch Wellenschlag, besonders bei starkem Winde, solche Schälungen vor. Diese müssen sorgfältig beobachtet werden, da sonst das Wasser sich mehr in den Deichkörper einfressen und denselben gefährden kann. Sie werden deshalb mit Vorpflöcken von Buschwasen gesichert, die nun die Stelle des ausgespülten Rasens ersetzen. Bis zum Aufziehen der Deichwachen hat jeder Deichkabelbesitzer selbst auf seine Deichkabel aufzupassen und zu sichern. Er hat auch das Deichmaterial zu liefern, das besteht pro Hufe aus:
6 Brettern, aber keine Schalen 15\' lang, 1 Fuß breit,
2 Fudern Mist,
2 Schlagen,
2 langen Schleeten, 15\' lang, am Stamme 4 Zoll im Durchmesser,
2 Faschinen, 12\' lang, 1 stark, von Fuß zu Fuß gebunden,
15 Pfählen, je 4\' lang,
60\' 5 mm und 60 2,8 mm starken Koppeldraht.

Von jeder Hufe 30 Sandsäcke, mindestens in der Größe der Zwei-Ztr.-Thomasmehlsäcke, und von jedem Hofe eine Mistbürge in die Wachtstation.

Von den Interessenten jeder Wachtstation sind auf deren Kosten anzuschaffen und anzuliefern durch den Deichschauer, der später die entstandenen Kosten nach der Hufenzahl verteilt:
1 Handkahn,
8 eiserne Stoßpfähle,
8 Radehacken,
3 eiserne Ketten,
2/25 m langes, 3 mm starkes, 1½ m hohes Drahtgeflecht von 10 cm Maschenweite mit einem Paket Drahtkrammen.
In der Oberschau gibt es 235 Hufen.

Das Deichmaterial muß auf Anordnung des Deichhauptmanns auf den Deich geliefert werden, um es zu Zeiten der Not gleich zur Hand zu haben. Hauptsächlich ist dies vor Eisaufbruch bei höherem Wasserstande notwendig, während es sich gezeigt hat, daß es bei offenem Wasser besser ist, das Deichmaterial in der Nähe des Deiches auf Wagen bereitzuhalten, um es so schneller und in größeren Massen an die gefährdete Stelle zu bringen. Es sind dann auch in bestimmten Abständen längs des Deiches Sandhaufen anzufahren, um bei Hochwasser, wo man sonst kaum Sand bekommen kann wegen niedriger Lage des Anlandes, sofort Sand zum Füllen der Sandsäcke u. dgl. zur Hand zu haben.

Bei höherem Wasserstande werden Deichwachen aufgezogen, wozu jede Schau in bestimmte Wachtbezirke eingeteilt ist, deren Mitglieder dann die Deichwachen zu stellen haben. Es sind das bei einfacher Wache 2 Mann für jede Wache, die nun ihre Strecke begehen, kleinere Schäden sofort ausbessern, größere aber sofort dem Deichhauptmann, Deichhauer oder Deichschulzen --- wer zuerst zu erlangen ist --- melden. Außer nach dem Deiche haben sie besonders aufzupassen auf das Anland längs des Deiches. Dasselbe ist vielfach so niedrig, daß bei etwas höherem Wasserstande sofort Wasser aus der Erde quillt --- sogenanntes Dräng- oder Quellwasser ---. Um dieses festzuhalten, sind sogenannte [Deichschlöfser]{.mark} angelegt, d. h. dieses niedrige Gelände ist mit kleinen Deichen umgeben, die so hoch sind, daß sie dieses Drängwasser festhalten. Die Deiche --- Deichschloßwälle genannt --- werden ebenso wie die Deiche geschaut und sind von den Besitzern des Grund und Bodens anzulegen und zu unterhalten. Durch das Festhalten des Wassers erhöht sich die Sicherheit des Elbdeiches, da die niedrigen Stellen anstatt mit Erde mit Wasser ausgefüllt sind, das nun durch seine Schwere einen Gegendruck ausübt gegen den Druck des Elbwassers, der immer gewaltiger wird, je mehr dasselbe steigt. Außerdem wird aber durch das Festhalten des Drängwassers verhindert, daß die unterirdischen Gänge, die das Wasser unter dem Elbdeich hindurch führen, sich weiter auslaufen und so einmal zu einem Grundbruche des Elbdeiches führen und das Elbwasser sich dann ungehindert in unsere schöne große Wische-Niederung ergießen kann. Ein Grundbruch war es, der am 9. Februar 1909 den Elbdeich bei Berge zerstörte, nachdem infolge mehrfachen Eisaufbruchs das Eis sich auf viele Kilometer hin so im Elbbette zusammengeschoben hatte, daß kein Abfluß mehr war und es nur eine Frage der Zeit war, auf welcher Seite der Deichbruch, sei es durch Grundbruch oder Überlauf, stattfinden würde. Nachdem einige gefährdete Stellen bei Sandau noch gehalten werden konnten, erfolgte dann der Durchbruch bei Berge.

Über frühere Deichbrüche mag eine alte Chronik zu Worte kommen:

„Von Überschwemmungen hat die Stadt mannigfaltigen Schaden erlitten, vorzüglich in der alten Zeit, wo die Elbdeiche noch nicht so sehr ein Gegenstand der öffentlichen Aufmerksamkeit waren. Ich will nur die neueren hier anführen.

1426 war ein so gelinder Winter, daß schon um Lichtmessen die Bäume in voller Blüte standen. Die Elbe zerriß im Frühling dieses Jahres den Deich bei Hämerten, setzte ganz Stendal unter Wasser und vermittelst der Uchte auch Osterburg und Seehausen.

1491 erfolgte wieder ein Durchbruch bei Käkelitz, wodurch die ganze Wische überschwemmt wurde.

1670 brach sie bei Berge durch und setzte die Wische und auch Seehausen unter Wasser. Selbst der Aland verursachte zuweilen große Überschwemmungen.

1674 war das Wasser in der Biese so groß, daß es nicht nur die Wassermühle und die Brücken bei Osterburg einriß, sondern auch auf den Feldern der unterhalb Osterburg gelegenen Dörfer, und bei Seehausen große Verwüstungen anrichtete.

Die Jahre 1701, 1785, 1798 sind durch die Ergießung der Biese merkwürdig. Vorzüglich das Jahr 1785. Der unaufhörliche Regen vor und in der Ernte vernichtete eine sehr große Menge von allen Arten der Feldfrüchte, und setzte die an der Biese gelegenen Dörfer, folglich auch das Wischerfeld bei Seehausen dergestalt unter Wasser, daß man mit Kähnen über die Weizenäcker fuhr und die reifen Ähren kaum aus den Fluten hervorragen sah.

Die größte Überschwemmung, die die Elbe verursachte, war doch immerhin die im Jahre 1771. Ich muß hiervon schon etwas umständlicher handeln, weil sie unsern Zeiten so nahe liegt und manche Veränderungen des Lokals hervorgebracht hat.

Der Herbst 1770 war sehr naß, der Winter gelinde; aber den 24. März fiel ein zwei bis drei Fuß tiefer Schnee, und die Witterung wurde sehr strenge. Den 26. März ging das Elbwasser schon über die Neuenkirchenschen und Schönbergischen Deiche. Am 27. März zersprengte die ungeheure Wassermenge, die ein heftiger Ostwind mit den Eisschollen an die altmärkische Seite trieb, den Schönbergischen Deich, und überschwemmte die ganze Wische, Geest und mehrere an die Wische grenzende Dörfer. Kähne waren nicht sogleich in Bereitschaft, und die noch vorhandenen nahmen die schnell herbeieilende Wasserflut mit hinweg. Auf dem Lande entstand sogleich ein drückender Brotmangel, weil wegen des nahen Osterfestes jedermann das Backen bis dahin aufgeschoben hatte, und nun war diese Geschafft gänzlich untunlich, indem die meisten Häuser bis an die Dächer im Wasser standen. Die Unglücklichen mußten dabei noch die heftigste Kälte aushalten, und sahen in Ermangelung der Kähne nur eine späte Rettung vor sich. In Seehausen, wo in mehrere Häuser das Wasser gedrungen war, verfertigte man in Geschwindigkeit so viele Kähne, wie nur immer möglich, um dem Lande zu Hülfe zu eilen. Die Städte Salzwedel, Gardelegen, Arendsee zeigten sich gegen ihre Mitbürger in Seehausen sehr menschenfreundlich, indem sie sie mit allerhand Lebensmitteln unterstützten. Bis den 26. April fiel das Wasser nicht sehr, außer daß einige höher liegende Häuser auf dem Lande wieder davon befreit wurden. Vom 27. April bis zum 5. Mai fiel noch dazu ein starker Regen, der die Abnahme des Wassers sehr verzögerte. Gegen den 16. Mai fing es endlich an, sich zu verlieren, und man legte nun sogleich Hand an die Bestellung der Äcker, die auch eine sehr reiche Ernte an Sommergetreide versprachen; aber es erfolgte eine zweite weit schädlichere und anhaltendere Überschwemmung, nämlich den 16. Juni. Man hatte zwar mit der größten Anstrengung einen Fangdeich angelegt, aber die Elbe, von dem Gebirgsschnee angeschwellt, zerriß ihn wieder und überschwemmte die ganze Gegend so gut wie vorher; doch konnte man in den mehrsten Wohnhäusern bleiben. Das Wasser verlief sich auch nicht eher, als mit dem Ende des Juli. Der Schade, den die Stadt und die Kämmerei dabei litt, wird auf 34 036 Rtlr. 10 Gr. geschätzt; ohne was die Bürgerschaft verlor, von der man keine Berechnung forderte. Nach der darüber vorhandenen Angabe verloren die adlichen Güter in der Wische, in der Geest und am Aland:

  1. an Korn: 398 Wispel, 6 Scheff., 13 Mtz.,
  2. an Vieh: 286 Stück (ohne die Schafe, Schweine, Federvieh),
  3. an Heu: 3042 Fuder,
  4. an Pachtkorn: 52 Wispel, 2 Schefl., 5 Mtz.,
  5. an Dienstgeld: 3004 Rtlr., 1 Gr., 11 Pf.,
  6. an Lehnpferdegeld: 613 --- 2 ---.

Die übrigen Einwohner verloren:
an Korn: 797 Wispel,
an Vieh: 1639 Stück,
an Heu: 2892 Fuder.

Wenn man nun das Korn nach dem damaligen Preise anschlägt, z. B. den Weizen 2 Rtlr. 8 Gr., den Roggen zu 2 Rtlr., die Gerste zu 1½ Rtlr., den Hafer zu 1 Rtlr. 8 Gr., die Erbsen zu 2 Rtlr. 4 Gr. usw., so kommt schon eine ganz bedeutende Summe heraus. Nicht zu gedenken, was an Gebäuden, an Obstbäumen, an versandeten oder sonst verdorbenen Feldern, an der Ernte des folgenden Jahres usw. verloren ging.

Eine unsägliche Menge Fische machte dieses Jahr zugleich merkwürdig und einigermaßen erträglich. Sie dienten zur allgemeinen Nahrung; und obgleich der ärmere Teil der Einwohner und auch die Dienstboten fast nichts anderes zur Speise erhielten, so bemerkte man doch keine nachteiligen Folgen für die Gesundheit. Die Ernte des folgenden Jahres wurde durch die unbeschreibliche Menge von Mäusen wieder sehr verringert. Ich weiß nicht, ob diese Mäuse nicht zur Gattung der Leminge gehörten, die man in Schweden sieht und die die großen periodischen Wanderungen in einer schnurgeraden Richtung unternehmen, wenigstens wollte man damals auch solche Wanderungen, selbst durch die Elbe bemerkt haben. In dem Winter von 1772 bis 1773 waren sie gänzlich verschwunden, und wenn auch Millionen davon getötet wurden, oder sonst ums Leben kamen, so bleibt doch ihr plötzliches Verschwinden immer merkwürdig. Ich möchte daher der Meinung des durch mehrere ökonomische Aufsätze berühmten Probst Roß in Wolfenbüttel beipflichten, der die Bemerkung gemacht hat, daß diese Art Mäuse sich einander selbst aufreiben. Es ist übrigens dem Naturforscher nicht unbekannt, daß, wenn eine Tierart sich ungewöhnlich vermehrt, sie die Natur durch eine wohltätige Epidemie zu vertilgen pflegt. So z. B. bemerfte man in einigen Jahren eine unbeschreibliche Menge von Maulwürfen und in anderen Jahren nicht."