C. Siegel der Kommende Werben und einiger Komthure derselben.

Unter den zahlreichen sehr willkommenen und dankenswerthen Illustrationen, mit denen das Wollesensche Werk ausgestattet ist, vermissen wir doch recht sehr die Abbildung der ältesten Stadtsiegel nach Winkels und Voßbergs Veröffentlichungen. Und eben so gut hätten, da von der Ordens-Komthurei in Werben wiederholt gehandelt ist und die bekannten Komthure derselben namhaft gemacht werden, auch deren Siegel nach den schon erfolgten Abbildungen beigefügt werden können. Trotzdem daß diese sich in dem Voßbergischen Siegelwerke finden, wollen wir doch, damit die altmärkische Zeitschrift allmählich alles, was sich auf die Geschichte und Alterthümer der Altmark bezieht, umfasse, hier wenigstens eine Beschreibung der bisher bekannt gemachten Siegel des Ordenshauses sowie des eines seiner Komthure hersetzen. Die Bilder auf den Siegeln der märkischen Johanniterorden-Komthureien sind höchst einfach; sie lasen meistens nur frei das Ordenskreuz sehen, so die Siegel der Kommenden Lietzen, Quartschen und Rörchen (später Wildenbruch). Eine Ausnahme macht Werben, dessen Komthur sich schon 1271 Vicepräceptor des Johanniterordens in Sachsen und Wendland nannte, eine Würde, die 1426 erlosch, als Sonnenburg Sitz des Ordensmeisters für Sachsen und Wendland wurde.

Während die Siegel der genannten Komthureien rund sind, ist das von Werben spitzoval, wie so unendlich viele Siegel von Geistlichen. Voßberg l. S. 23 nennt es uralt; es mag den letzten Zeiten des 13. Jahrhunderts angehören. Im Siegel zeigt sich das Lamm Gottes mit Heiligenschein und Kreuzfahne[15]. Die Umschrift in altdeutscher Majuskel lautet: ✠ S. DOMVS. WERBAN.

Außerdem hat Voßberg auf Tafel G. 3 des ersten Theiles seines Siegelwerkes noch drei Siegel zweier Komthure von Werben abgebildet, nämlich zwei des Komthurs Kurd v. Redern an Urkunden aus den Jahren 1425 und 1448 und Heinrichs Ratzenberger an einer Urkunde vom Jahre 1461.

Was den ersten anlangt, so bezeichnet ihn Voßberg sowohl in der Überschrift zu seinen Abbildungen, als auch im Texte S. 27 als Komthur von Werben mit der Bemerkung, daß das eine der beiden von einander verschiedenen Siegel an einer Urkunde vom Jahre 1425, das andere an einer solchen von 1448, beide im Geh. Staatsarchiv zu Berlin, hängen. Herr Pfarrer Wollesen führt indeß in seinem Werke S. 84 Kurd v. R. nicht unter den Werbener Komthuren auf, sondern giebt an, daß

1) Busse v. Alvensleben, der von 1422---1425 Herrenmeister des Ordens (in Sonnenburg) gewesen sei und diese seine Würde resignirt, demnächst aber als Komthur von Werben daselbst bis 1432 gelebt habe. Ferner sei
2) Heinrich v. Ratzenberg 1425 von Tempelhof nach Werben als Komthur versetzt worden. Demnächst werde
3) Heinrich v. Redern (vorher 1432 Komthur zu Gartow und 1437 zu Wiestersheim) 1448, 1449 und 1450 als Komthur von Werben genannt und auf ihn sei ein zweiter
4) Heinrich v. Ratzenberg gefolgt, der 1460, 1462 und 1463 erwähnt werde.[16])

Zunächst will ich bemerken, daß es auf einem Irrthum beruht, zwei gleichnamige Komthure von Werben aus dem Geschlecht v. Ratzenberg anzunehmen. Die unterbrochene Verwaltungszeit beider wäre kein Grund hierzu, da es in der Geschichte des Deutschen Ritterordens äußerst oft vorkommt, daß einem abgegangenen Komthur nach Verlauf einiger Jahre abermals die Verwaltung seiner bisherigen Kommende übertragen würde.

Was Busse v. Alvensleben anlangt, so ist oben die Dauer seines Amtes als Herrenmeister gleichfalls unrichtig vermerkt.[17]) Die Urkunden beweisen aber, daß er bereits 1419 sich im obigen Amte befand, wie dies auch schon der kritische Wohlbrück (Geschichtl. Nachrichten von dem Geschlecht v. Alvensleben I. S. 302) nachweist. Es steht auch urkundlich fest, daß er noch 1425 die Herrenmeisterwürde besaß.[18]) Im Jahre 1429 heißt er gewesener Ordensmeister[19]) und Wohlbrück folgert, da es sich in der betr. Urkunde um ein der Kommende Werben zugefallenes altmärkisches Grundstück handelt, daß er damals die Komthurwürde in Werben bekleidet habe, was an und für sich nicht auffällig wäre, da es Beispiele genug giebt, daß hohe und höchste Ordensbeamte nach ihrem Rücktritt die Verwaltung eines niedern Ordensamtes annahmen. In Jahre 1431 heißt er aber ausdrücklich „Verweser des Hauses zu Werben"[20]) woraus folgt, daß er nicht als wirklicher Komthur fungirt hat, welchen Amtstitel er Auch in der Folge niemals führt[21]). Auch 1432 wird er nur der „oberste Verweser" des Hauses zu Werben genannt.[22])

Auf einem Irrthum oder Versehen Voßberg's bezw. Wollesen's beruht es ferner, daß nach ersterm im Jahre 1425 ein Kurd v. Redern Komthur zu Werben gewesen und als solcher an eine Urkunde von 1425 sein Siegel gehängt habe, da nach Wollesen Heinrich v. Ratzenberg im Jahre 1425 (als Komthur) nach Werben versetzt sei, wofür eine bestätigende Urkunde nicht angeführt und auch von mir nicht aufgefunden ist. Richtig ist, daß Heinrich v. Ratzenberg 1432 Komthur zu Tempelhof war (Riedel A. XI. 33), aber 1438 zeigt er sich als Ordenshauptmann in Sonnenburg und dies erklärt die Unterbrechung in seiner Komthureiverwaltung. Kurd v. Redern aber ist kein anderer als der 1437, 1438 und 1448 als Komthur von Süpplingenburg genannte gleiches Namens und Heinrich v. Redern, der nachherige Komthur von Werben, hatte damals die gleiche Würde in Wietersheim innr, wie Wollesen ganz richtig anführt.[23])

Es ist eine Reihe von Urkunden des Jahres 1448[24]) erhalten, welche Heinrich v. Redern als Komthur von Werben nachweisen und in zweien derselben wird Kurd v. Redern als Bruder Heinrichs und Komthur zu Süpplingenburg (wie schon 1437) genannt. Beide werden hintereinander aufgeführt und damit wären wir dem Irrthum Voßbergs auf die Spur gekommen; wenn uns nicht zwei Urkunden desselben Jahres 1448 stutzig machten, welche „Ern Hinrick v. Redern" undt „Ern Curdt von Redern to Werben Compture" nennen.[25]) Man kann unmöglich zwei gleichzeitige Komthure von Werben annehmen, oder Heinrichs Würde verschwiegen sein lassen. Es wird daher hier ein Versehen im Druck oder in der Konzipirung der Urkunde vorliegen, deren Datirung Riedel aufgefallen, um so mehr, als schon 1449 ausdrücklich Heinrich v. R. Komthur zu Werben und Kurd v. R. desgleichen in Swewissen (? Schwiebus?) genannt wird.[26]) Am 1. Mai 1460 zeigt sich dann bereits „Heinrich Ratzenberger" als Komthur von Werben.[27])

Heinrich v. Redern starb nach Wollesen a. a. O. im Jahre 1460, ohne daß bemerkt ist, daß dies geschah, nachdem er 1459 zum Herrenmeister des Ordens erwählt war.[28])

Nach dieser kritischen Untersuchung über die Komthure von Werben in der Zeit von 1425---1460 (wozu noch zu bemerken ist, daß Heinrich v. Redern nicht bis 1460 als Komthur von Werben, sondern nur bis 1459 fungirt hat), kehren wir zu ihren Siegel zurück, von denen also die von Voßberg bekannt gemachten beiden Siegel Kurds v. Redern von 1425 und 1448 unberücksichtigt bleiben müssen. Sie zeigen übrigens hier den einfachen Wappenschild, dort das vollständig behelmte Wappen mit einem von dem heutigen völlig abweichenden Helmschmuck und lassen kein Kennzeichen der geistlichen Würde ihrer Inhaber (ein Kreuz im Schilde oder außerhalb desselben) sehen.

Das kleine runde Siegel Heinrichs v. Ratzenberg zeigt in einem kreisrunden (!) Schilde einen alterthümlichen Tischfuß oder die Seitenansicht eines Tischgestelles oder Tischschragens, wie wir diese Figur z. B. im Wappen der magdeburgischen v. Irrleben, der Morneweg bei Lübeck u. a. m. erblicken. Die Umschrift des an eine Urkunde vom Jahre 1461 hängenden Siegels lautet: ✠ S'HAINRIK . RASZANBA͡RGA͡R (Voßberg l. G. 3).

Schon die Namensform des Komthurs deutet zur Genüge seine süddeutsche Heimath an, in der bekanntlich die Familiennamen v. Seckendorf, v. Wallenrode, v. Feilitzisch, v. Dobeneck, v. Aichelberg, v. Reitzenstein, mit logischer Fortlassung der Präposition in Seckendörfer, Wallenröder, Feilitzscher, Reitzensteiner, Dobenecker und Aichelberger formirt, gesprochen und geschrieben wurden. Das Vorwort „von" wäre neben solchen Personalformen unsinnig gewesen, ebenso wie bei dem Geschlechtsnamen des Johanniter-Ordensmeisters Thomas Runge. Aus dem Fehlen des Vorwortes bei diesen Familien glaubte nun der große märkische Geschichtsforscher und Urkunden-Herausgeber Riedel trotz seiner Ignoranz in der Adelskunde und Heraldik aufstellen zu können, daß Ratzenberger sowohl als Runge, weil vor ihrem Namen die Präposition fehle (!) und weil ihm die Wappenfigur des v. Ratzenberg als ein auf den Heiligen-Namen Johannes zu deutendes gothisches J erschien, bürgerlicher Herkunft gewesen und daß zu alter Zeit auch dem Bürgerstande der Eintritt in den Johanniter-Orden nicht verwehrt gewesen sei.[29])

Hiergegen erhob schon Herr Heinrich Frhr. v. Ledebur (jetzt Generalmajor z. D. in Charlottenburg) vor mehreren Dezennien in einem kleinen Artikel im Johanniter-Wochenblatte Einspruch (mir liegt der Artikel nur in einem Ausschnitt vor), nachdem schon vorher von anderer Seite in diesem Blatte die Sache gegen Riedel richtig gestellt und die zutreffende Behauptung aufgestellt worden war, daß die v. Ratzenberg den noch blühenden Marschällen v. Ostheim mit gleichem Wappen stammverwandt seien. Frhr. v. Ledebur wies nun seinerseits auf das später von Voßberg publizirte Siegel hin, und verwarf gleichfalls Riedels Meinung ohne Nennung dessen Namens.

Heinrich v. Ratzenberg war also aus einem süddeutschen Konvent des Ordens --- ob zunächst als Konventsherr oder gleich als Komthur bleibt dahingestellt --- nach der Mark versetzt worden, was an und für sich nicht im Mindesten auffällig erscheint. Er gehörte einem alten, wenn auch nicht sehr ausgebreiteten Adelsgeschlechte der Reichsritterschaft im Kanton Odenwald an (v. Hellbach, Adelslexikon II. p. 288, während Herr Pfarrer Wollesen die Familie „in der Rhöngegend" ihre Heimath haben läßt). Außer der Genealogie in Biedermanns Werk über die Reichsritterschaft im Kanton Odenwald finden sich in Layritz' Werke über das Fürstenthum Bayreuth Nachrichten über sie S. 15. Fritz v. R. war 1432 Hauptmann zu Bayreuth, 1451 Hans v. R. Schaffner zu Zwernitz und Kurd v. R. 1405 Hauptmann daselbst. Im Jahre 1518 lebten die Gebrüder George, Hans, Fritz und Leonhard v. R. auf Hornitzreuth und im Jahre 1553 ist der landgräflich hessische Rittmeister beim Landgrafen Wilhelm, Hans v. R. bezeugt, vielleicht derselbe, der bei der hessischen Vermählung im Jahre 1566 zugegen war (Kuchenbecker Von den Hess. Erbämtern X. Beilage S. 93 ff.). Leonhard v. R. stand in Bestallung beim Herzoge Heinrich Julius von Braunschweig und tritt bei dessen Erbhuldigung 1569 mit drei Pferden ein. (Gedr. Beschreibung 1602. 4. Anhang p. 138.) Im Jahre 1569 trug er beim Leichenzeuge des Herzogs Julius von Braunschweig als dessen Kämmerer die große Wappenfahne. Nur dem Reichstage von 1495 befand sich Jobst v. R. im Gefolge des Landgrafen Wilhelm von Hessen (Senckenberg Samml. ungedr. Schriften p. 94 ff.).

Von dem Geschlecht muß sich ein Zweig auch im Stift Merseburg niedergelassen haben, weil das Wappen, dessen sich Friedrich v. R. an einer Merseburger Urkunde von 1529 bedient, ganz einem Tischgestell in etwas jüngerer Form gleicht.

Ein anderer Friedrich v. R. besaß um 1600 das Rittergut Kl. Liebenau im Stift Merseburg, und war verehelicht mit einer geb. v. Zimmern; seine Tochter Brigitta wurde die Gemahlin Hansens v. Vendeleben auf Kelbra (1620). Vielleicht gehört hierher auch die Ehefrau des in der Grafschaft Lippe gesessenen Ludolf v. Kanne 1548, ob auch die 1570 lebenden Hans und Adam v. R. (Schamelius Roßleben p. 157), wage ich nicht zu entscheiden. Möglicherweise ist die in dortiger Gegend vorkommende Familie v. Ratzenberg oder es sind die v. Raspenberg gemeint, über welche v. Hausen Meißnische Vasallengeschlechter S. 380 zu vergleichen ist.

Fußnoten

[15]Ein Agnus Dei kommt sonst auch noch auf Klostersiegeln vor. S. Lind a. a. O. Tab. 10. 11.
[16]In dem Heßbergschen Register zum Riedelschen Urkundenbuch werden als Komthure von Werben in der betr. Zeit aufgeführt: 1) Heinrich Schule 1423, 2) Claus Zernitz 1432, 3) Heinrich Ratzenberger 1437, 4) Heinrich v. Redern 1438 1448, 5) Heinrich Stabelow 1448, 6) Heinrich und Kurd v. Redern 1448. Dies ist fast durchweg unrichtig, Nr. 1, 2 und 5 sind entschieden nicht Komthure gewesen, der erste war anscheinend nur ein Ordenspriester, der Kl. Zernitz kein Edelmann, geschweige ein Johanniter-Ordensritter (A. VI. p. 418) und Heinrich Stabelow zwar ein Mitglied des Ordens, aber vielleicht nicht einmal Ritter, sondern nur Priester des Johanniter-Ordens.
[17]Die Angabe gründet sich auf das nicht quellenmäßig bearbeitete, veraltete Werk von J. G. Beckmann Gesch. d. ritterl. Joh.-Ordens, Frankfurt 1726, wo S. 226 seine Regierungszeit von 1422---1424 angegeben ist, während das bekannte Werk von Diessmann und Hasse über den Johanniter-Orden (Berlin 1767) von 1420---1424 fungiren läßt.
[18]Riedel C. D. Brand. A. VI. p. 51.
[19]Gnevdai. l. c. p. 52.
[20]Ebenda l. c. p. 83. Vergl. auch Ebenda, p. 415. 2*
[21]So nennt ihn auch ein Urkunde von 1432 (Ebendas. I. c.) nur den „geistlichen Heern".
[22]Ebendas. S. 54.
[23]Ebendas. I. c. p. 84.
[24]Ebendas. p. 59 ff.
[25]Ebendas. I. c. p. 62.
[26]Riedel l. c. p. 63.
[27]Ebenda. l. c. p. 64.
[28]Dienemann und Hasse a. a. O. S. 81, während Beckmann S. 224 ihn dieses Amt schon 1456 antreten läßt, gleichwohl aber die Regierungszeit seines Vorgängers Nikolaus v. Thiebach auf 23 Jahre von 1437 an angiebt.
[29]C. D. Brand. A. VI. p. 2. Er erwähnt hier auch der "Ritter-" (??) des Johanniter-Ordens. Nach dem Ordensmeister Nikolaus v. Thierbach, der sich in Urkunden und auf seinem Siegel niemals von Th. nannte, hätte er deshalb für bürgerlicher Herkunft erklären können.