III.

Zur Durchführung der Reformation verordnete bekanntlich der Kurfürst Joachim II. eine allgemeine Kirchenvisitation, mit welcher er Matthias von Jagow, Jacob Stratner und den Kanzler Johann Weinleben beauftragte. Diese Visitatoren begannen ihr schwieriges aber segensvolles Werk im August 1540 zu Berlin, eröffneten ihre Thätigkeit im November in Tangermünde und begaben sich alsdann nach Stendal und den anderen altmärkischen Städten. Endlich am 28. Oktober 1542 kamen sie auch nach Werben; ihre Aufgabe war hier, sich mit dem Komtur, dem Rat, den Geistlichen und Bürgern auseinanderzusetzen. So lange die Visitatoren in der Stadt und deren Nähe weilten, ging alles gut. Als sie aber in weitere Ferne gezogen, begann der Streit zwischen dem Rat und den abgesetzten Vikaren und zwischen dem Rat und dem Komtur Thomas Runge. Von den Vikaren hatte man nur Lorenz Rotideke in seinem Amte belassen; er trat dann auch zum evangelischen Glauben über, verheiratete sich und ließ sich unter dem 19. Mai 1546 ausdrücklich vom Kurfürsten zusichern, daß seine Kinder gleich anderen ihre Eltern beerben könnten. Zwischen den anderen Vikaren Joachim Funcke, Jakob Steder und Johann Bethke einerseits und dem Rate andrerseits entbrannte ein heftiger Streit, von welchem uns die im Kirchenarchiv abschriftlich aufbewahrten Briefe nähere Kunde geben. Bevor wir auf den Inhalt dieser Korrespondenz eingehen, wollen wir kurz die Namen der Vikare, welche damals Kommenden an der Werbener Pfarrkirche besaßen, aufführen: Die Kommende S. Ottiliae besaß Lorenz Rotideke, die S. Annae Joachim Funcke, die Corporis Christi der Vikar Gangkaw, die S. Georgii der Priester Jakob Amelung, die Antonii der Vikar Johann Betke, die trinitatis sive exsulum Jakob Steder; außerdem residierte in einem Häuslein zwischen dem „Tegelbodenn" (Ziegelei) und dem Seehäuser Thor der „graue Herr Szelle", ein Terminarier oder Bettelmönch.

a) Klage des „demodegen" Priesters Joachim Funcke zu Werben wider den Rat der Stadt: Obwohl er, Joachim Funcke, schon fast 30 Jahre im Besitz der Kommende und im Alter von beinahe 60 Jahren sei, habe der Rat die etwa 12 Mark stend. betragenden Zinsen ihm entzogen, so daß er ganz arm geworden sei; die Wohnung sei ganz verfallen; der Rat maße sich die Jurisdiktion über ihn an und halte ihn nicht mehr für „geistlich"; ein Werbener Bürger Claus Ludeke habe ihn mit Gewalt vom Pferde geschlagen, auch sein Eheweib gehöhnet und geschändet.

b) Klage der beiden Priester Jakob Steder und Johann Bethke: Auch sie seien schon über 27 Jahr im Besitze der geringen Kommenden; nun, da sie alt geworden, habe der Rat ihnen Zinsen und Pächte genommen; daher sei ihre Bitte, der Kurfürst möge den Rat zwingen, ihnen das Ihrige zukommen zu lassen; wenn aber nicht, den Rat Mittwoch nach Corporis Christi vor dem Kammergericht zur Verantwortung zu ziehen.

c) Der Werbener Rat verteidigt sich vor dem Kurfürsten wider die Klage des Joachim Funcke: Wie der Rat selbst, so habe auch die Visitationskommission festgestellt, daß der Priester Joachim Funcke seiner schriftlich eingegangenen Verpflichtung nicht nachgekommen sei; die Kommission habe darum die Kommende in den „Gemeinen Kasten" geschlagen. Was nun die Jurisdiktion anbetreffe, so beklage er sich selbst gegebenenfalls bei den Richtern und Schöppen über seine Gegner, habe es sich auch ruhig bisher gefallen lassen, daß die Gegner ihn vor demselben Tribunal verklagen; erst als weiter prozessiert werden sollte, habe er sich auf seinen geistlichen Ordinarius berufen. Da aber zur Zeit gar kein Ordinarius vorhanden sei, habe der Rat ein Recht zu besitzen geglaubt, ihn vor sich zur Verantwortung zu laden. An dem Streit mit Claus Ludeke sei der Priester allein schuld.

d) Gemeinsame zusammenfassende Klageschrift aller drei Priester gegen den Rat. Zu der Klage, daß der Rat ihnen die Kommende genommen und sie dem Hohn und Spott der Bürger preisgegeben hätte („mothen nicht allene von den ghemeynen manne, de nu tho der tieth de presterschapp verachteth, sundern ock von den Herrn suluesth vnnoehlige worde ouer de mathen duldigen vnde liden), fügen sie nun noch die neue Klage, daß der Rat ihnen widerrechtlich Bierzieße abfordere, es ihnen wenigstens nicht gönne, daß sie „ane tzise browen vnde ere eygen drinckent mogen macken".

e) Rechtfertigungsschrift des Rates gegen die Anklagen der drei Priester: Trotz der Fundation, die besage, die Priester sollen in Werben residieren und dem Pfarrer gehorchen, haben beide Priester, Johann Betke und Jakob Steder, ohne Wissen des Rats noch Dorfpfarren angenommen. Als das Kammergericht entschieden, sie sollen ihre Dorfpfarren aufgeben, in Werben residieren und dem Pfarrer gehorchen, sei Jakob Steder gar nicht gekommen, sei Johann Betke zwar ein Vierteljahr später erschienen, habe aber dem Pfarrer in der Kirche gar nicht geholfen. Obwohl der Kurfürst befohlen, daß die Priester, die ihr Lehn behalten wollen, in den Ehestand treten sollen, so haben sie das doch nicht getan, „sundern sin wider Ir gewissen frevendtlich In dem unzüchtigen leben verharret". Die Visitatoren haben Herrn Betkens Kommende in den „Gemeinen Kasten" geschlagen, Herrn Steders Kommende haben sie einem Bürgerssohn zum Studium zugeschrieben. So möge es denn der Kurfürst bei solcher Entscheidung lassen. Der Kurfürst scheint denn auch solche Bitte des Rates erfüllt zu haben.

f) Johann Agricola aus Eisleben empfiehlt dem Werbener Rate den „seynen seer wolgeschickten Magiſtrum Franciscum Ceranium" zum Pfarrer; 1550, Montag nach Oculi.

Wir finden den Namen des Franciscus Ceranius nicht unter den Namen der ersten Werbener evangelischen Geistlichen. Im Jahre 1546, am Donnerstag nach Purificationis Mariae*)[2], wurde der erste evangelische Pfarrer Augustin Brinkmann aus seinem Amte entlassen, weil „derselbe in etlichen Punkten der Lehre halber nicht richtig befunden." Der zweite Pfarrer, Johann Ulrich, nahm schon 1548 „des Pfarramtes halber" seinen Abschied. Entzelt nennt in seinem Chronicon (1579) auch noch den Magister Johannes Francus als Lehrer des göttlichen Wortes in Werben. Unter den Geistlichen, welche im Jahre 1552 zu Werben über die Befreiung des Wilsnacker Pfarrers Joachim Ellefelt berieten, werden die folgenden Werbener genannt: Pfarrer Ambrosius Barth, Diakonus Sebastian Hewing, die Diakonen Pascha Woltmann und Lorenz Nottidichius.

g) Schreiben des altmärkischen Generalsuperintendenten Magister Sabellus Kemenitz an den Rat zu Werben betr. den 1588 ordinierten und in Werben angestellten Kaplan Johann Woldenhagen. Stendal, pridie Palmarum 1589.

Der Bürgermeister Kersten Kaulitz hatte dem Kaplan untersagt, Beichte zu hören und den sogenannten Beichtpfennig anzunehmen, weil von Alters der Pfarrer mit einem Kaplan allein „Beicht gesessen", er auch sich in das Amt gedrängt und nicht vom ganzen Rate gewählt wäre.

Der Generalsuperintendent antwortet darauf, daß der Kaplan ordnungsmäßig vom Rate erwählt, dem Pfarrer viel Arbeit abnehme und darum auch Anspruch auf den Beichtpfennig habe, denn „qui sentit onus, ut sentiat etiam commodum". Dem Bürgermeister Kaulitzschen Vorwurfe begegnet der Briefschreiber mit den Worten: „Daß nun etliche wenige Personen die Köpfe zusammenstecken ohne Wissen und Willen des Pfarrherrn einen Kaplan berufen und des Siegels der Stadt mißbrauchen sollten, will ich nicht glauben, daß es bei euch also zugehe."

Der Rat möge dem Kaplan den Beichtpfennig „folgen lassen", oder sonst eine Zulage geben und seine Besoldung verbessern, damit derselbe „etlichermaßen" sein Auskommen habe; mit 40 Gulden könne man in den „geschwinden" Zeiten nicht weit kommen.

Neben Johann Woldenhagen fungierte damals Johann Barth als Kaplan; während ersterer schon 1591 das Werbener Amt mit dem Pfarramt in Diesdorf vertauschte, blieb der letztere in Werben und wurde 1602 Pfarrer und Inspektor daselbst; er starb 1613.

Zum Schluß folgt noch ein Brief des Philipp Jakob Spener an den Werbener Inspektor und Pfarrer Georg Strube betreffend die Kollekte für die Ausbesserung des Werbener Kirchturmes. 18. Oktober 1700. Um der charakteristischen Form willen bringen wir den Brief in genauer Abschrift:

„Göttliche gnade, frieden und segen in Christo Jesu!
Hochwol Ehrwürdiger, Großachtbarer und Hochwolgelehrter,
Insonders Hochgeehrter Herr und in dem Herrn geliebter Bruder!

Desselben geliebtes mit dem geld auß der Werbenschen inspection an 20 thlr 2 gr habe vor einigen Tagen wol empfangen, und werde solches gebührenden ortes einlieffern. Diese Zeilen aber mögen zur verlangten quittung dienen. Was die collekte vor derselben Kirche anlangt, habe zwar dem Befehl bereits voriges jahr empfangen, wie ich aber der Befehle 16 vor mir ligen habe, so sind noch 6 vor dem ihrigen, die als älter vorgehen müssen, und kommen zuweilen einige dazwischen mit ausdrücklichem befehl, wo die ursachen vor andern wichtig, den andern vorgezogen zu werden: dafür ich in der ordnung vor 1½ iahren keine hoffnung machen kann, und dann, wo des jahrs über 4 publiciret werden, die leute endlich fast gar nichts mehr geben werden. Wo es aber in der ordnung auch derselben ort betrifft, so ermangle nicht, alsdann schuldige anstalten zu machen, und was Gott beschehret, zu überschicken. In dessen treue obhut und regirung schließlich erlassen denn (?) verbleibe.

Meines Hochg. Herrn und gel. Bruders
zu gebet und liebe williger Philipp Jacob Spener D.
Berlin, den 18. Oct. 1700.

Dem Hochwol Ehrwürdigen, Großachtbaren und Hochwolgelehrten Herrn M. Georgio Strubio P. L. C. wolverordneten pastori und inspect. in der statt und dioeces Werben Meinem Hochgeehrten Herrn und in dem Herrn geliebten Bruder.
Werben."

Zur näheren Erläuterung sei noch kurz das Folgende hinzugefügt: Am 2. Juli 1689 beschädigte ein Blitzstrahl Turmdach, Glockenstuhl, Orgel und Komtureichor. Da die Kirchenkasse nicht imstande war, die Reparaturkosten allein zu bestreiten, so erwirkte der Werbener Inspektor Georg Strube eine Kollekte zur Ausbesserung des Turmes. Die lateinischen Verse, in denen er die Kollekte seinen eigenen Diözesanen empfahl, sind uns bei Beckmann, Märkische Historie, aufbewahrt. Die in den Jahren 1699 bis 1702 gesammelte Kollekte brachte über 171 Thlr. ein. Gegen etwaige Zweifel an der Richtigkeit seiner Rechnungsführung verwahrte sich Georg Strube am Schlusse der Kollektenrechnung unter dem Datum 6. Februar 1702 mit den Worten: „Solte man an der Einnahme zweifeln, welches nicht hoffen will, denn in bonum virum non cadit suspicio, so können einem jeglichen die Briefe derer H. Pastorum und Inspectorum für die Nase gelegt werden."

Übrigens ist auch der Vergleich zwischen der Anzahl jährlicher Kollekten damals und heute interessant.

Fußnoten

[2]cf. Werbener Trauregister.