Wendemark.

1) Stendal, den 13. Oktober 1694. Maria Sophia von Steding, Abraham von Pieverlings weiland auf dem Rosenhof nachgelassene Witwe, und derer unmündigen Kinder konstituierter Vormund Hans Jürgen von Rhinow auf Wahrburg, verkaufen den in Wendemark bei Werben (Elbe) belegenen sogenannten Pieverlingschen Hof nebst allen dazu gehörigen Pertinentien mit Vorbehalt der jährlichen Pächte (1 Wispel Weizen und 12 Scheffel Gerste) und der Jurisdiktion für 250 Thaler Kaufsumme an Andreas Lüdke, Pensionarius zu Neu-Bertkow. Die zeitige Insaat genießen und das Vieh darauf ausfüttern soll noch der bisherige Pensionarius Brandal Quasebarth. Unterschrift: Peter Steinen, Müller aus Krusemark, und Johann Sitaß, Schultze zu Berge, von Seiten des Käufers.

Rosenhof, den 7. Jan. 1695. Da die Verkäufer noch ein großes „Sieder" am Elbdeiche haben anwenden müßten, so zahlt der Käufer noch 100 Taler mehr.

Cöln a. d. Spree, den 28. Juni 1698. Friedrich III. bestätigt obigen Kaufbrief nebst Vergleich.

Der Hof, der in dem vom Aland und der Wendemarker Kunststraße belegenen Winkel zwischen Werben und Wendemark gelegen ist, befindet sich noch heute im Besitze derselben Familie Lüdke (Lüdcke).

2) Wendemark, den 8. November 1703. Andreas Engel ist ex nova gratia von dem Großen Kurfürsten mit den eröffneten Wultzken Gütern beliehen und am 12. November 1701 gestorben. Seine drei Söhne Joachim Christoph, Johann Heinrich und Johann Andreas haben die väterlichen Güter zuerst gemeinsam besessen. Da sie aber eingesehen haben, daß eine solche communio einem jeden höchst schädlich ist, so überlassen die beiden jüngsten Brüder ihre portiones feudi dem ältesten Bruder Joachim Christoph für 4000 Taler. Der Käufer nimmt alle onera auf sich. Die Verkäufer konkurrieren pro rata zur Abfindung ihres Oheims Johann Engel, Königlich Preuß. Amtmanns zu Neuenhagen, welche ihm vermöge großväterlicher Disposition aus Valentin von Wulzkes Hof zustehet. Auch haften sie für die der Stiefmutter versprochenen 100 Taler und nehmen von den den Geschwistern vermachten Alimentationsgeldern des Käufers Anteil über sich, so lange er sie an seinem Tische frei und ohne Geld behält; es behalten sich endlich die Verkäufer an ihren und des Käufers Anteilen die gesamte Hand vor.

Tangermünde, den 11. Oktober 1705. Vergleich zwischen Joachim Christoph Engel und seinem Halbbruder Hilmar Friedrich Engel; ersterer nimmt des letzteren Lehnsanteil für 2000 Taler an sich; letzterer behält sich an den sämtlichen Anteilen die gesamte Hand vor. Unterschrift: Sebastian Bitzer in Vormundschaft Hilmar Friedrich Engels, M. Georg Christoph Rüdel, Diac. Tangerm., Ursula Boldin in Vormundschaft ihres Enkels Hilmar Friedrich Engel und Joachim Christoph Engel.

Cöln an der Spree, 22. Juli 1706. König Friedrich bestätigt obigen Kaufkontrakt nebst Vergleich mit eigenhändiger Unterschrift.

Es handelt sich in dem Obigen um das jetzige Rittergut II in Wendemark, das bis zum Jahre 1874 im Besitze der Familie Engel blieb, dann aber durch Kauf an die Familie Buschendorf überging.

3) Berlin, den 15. Dezember 1802. Erneuerung des Ziese-Kontraktes für den Freisassen Johann Dietrich Falcke zu Wendemark. Es verspricht der Freisasse J. D. Falcke, wegen des zu seinem Verbrauch in den erlaubten Jahreszeiten selbst zu brauenden Getränks in den Jahren von Luciae 1802 bis dahin 1808 der Kurmärkischen Landschaft alljährlich vier Taler zu entrichten und solche jedesmal in termino Luciae unerinnert beim Ziesenamt Werben einzuzahlen, die Kriegsmetz und alte Biergelder aber besonders zu entrichten, auch sein Brauen durchaus auf die erlaubten Jahreszeiten, nämlich von April bis letzten November, zu beschränken. Unterfertigt sind 7 Siegel der Verordneten von Prälaten, Grafen, Herren Ritterschaft und Städten der Kurmärkischen Landschaft.

Stift Heiligengrabe, den 15. August 1807. Vergleich zwischen dem Stift Heiligengrabe und dem Freisassen Johann Dietrich Falcke zu Wendemark wegen des Garbenzehends von dem sogenannten ihm eigentümlich zugehörigen, auf der Wendemarker Feldmark belegenen Neumannschen Lande. Der p. Falcke pachtet den Garbenzehnt auf die Zeit von trinitatis 1805 bis dahin 1812 und verspricht dafür alljährlich trinitatis 12 Taler Courant zu bezahlen.

Es handelt sich um den nachher Wöllmerschen Hof in Wendemark.