Lichterfelde.

1) Cölln an der Spree, Donnerstags nach Purificationis Mariae 1567. Kurfürst Joachim bekennt, daß er auf Ansuchen des Brandamus von Rethfeld seine eheliche Hausfrau Clara von Jeetze folgendermaßen beleibdingt hat: Sie soll nach dem Tode ihres Mannes erhalten aus dem Lehngut baar 700 Gulden, 18 Schfl. Roggen, 6 Schfl. Weizen, 1 Wispel Gerste und ½ Wispel Hafer jährlich; ferner soll ihr 1 Schfl. Lein aus dem Wohnhof, auf dem dazu gehörigen Acker ausgesät, 3 Kühe, 1 Rind, 3 Schweine und 8 Schafe sollen ihr mit geweidet, 4 Fuder Heu und 3 Schock Bundstroh jährlich zugeführt werden; ferner soll sie die 5 Mark und 1 R. Dienstgeld von Göde Raue zu Vielbaum, die ihr zur Morgengabe gegeben, samt 8 Hühnern von Engel Albrecht zu Lichterfelde jährlich haben, dazu soll sie das dem Wohnhof gegenüber belegene Kossatenerbe zur Mietwohnung beziehen, daran sollen ihr die Lehnserben ein „Döntze" und eine Scheunenflur bauen. Zum Einweiser wird ihr Daniel Schilling zu Falkenberg gegeben.

Am Tage Visitationis 1570. Margarete Bertkow, Brandami Rethfelds Hausfrau, erhält zum Leibgedinge seinen Wohnhof samt Zubehör, ferner seinen Anteil Zehnt über Markus Sannen 2 Hufen zu Wendemark, Hans Wittes Hof über 1 Hufe, über Claus Goldbecks ½ Hufe zu Werben, ferner das vor Seehausen belegene Blockland, ferner seinen Anteil Zehnt über das Feld Niendorf vor Seehausen und zu Schöneberg.

Cölln a. d. Spree, den 30. Juni 1613. Der Kurfürst Johann Sigismund leiht Brandam und Jakob als den ältesten, Joachim und Baltzer, dieselben zu treuen Händen bis zur Majorennität vorzutragen, Curts sel. Söhne, die Rethfeld zu Lichterfelde, und ihren männlichen Leibeslehnsserben die folgenden Güter zu rechtem Mannlehn und gesamter Hand: den Wohnhof zu Lichterfelde mit 3 Hufen Landes und Zubehör, zu Vielbaum 2 Kossatenerben mit Zubehör, ferner ¼ Landes Blockland, am Steindamm bei Seehausen vor dem Beuster Tore belegen, ferner die Gerichte über einen Hof zu Wendemark, die Wolfsburg genannt, welchen Claus Cratz bewohnt, und den Zehnt über 4 Stücke Landes, neben Fabian Raue gelegen, ferner allen Zehnt über 12 Stücke Land nach dem Aland zu, gehörig zu Lorentz Biesen Hof im Rotpfuhl zu Krüden, ferner zu Wendemark den Zehnt über eine Hufe in Matthias Teggen Hof dergestalt, daß 2 Stücke Landes frei bleiben, von 8 Stücken der 20. Stieg und vom übrigen Land der ganze Zehnt gegeben wird, ferner auf Philipp Quenstedt Hof zu Werben, den Hans Buchholz bewohnt, von 1 Hufe, nächst Matthias Teggen Land gelegen, den Zehnt ganz von allerhand Korn, noch von ½ Hufe, nächst Hans Buchholz Land belegen, die Andreas Goldbeck gehört, den Zehnt halb an allerlei Korn und Flachs, endlich den Zehnt von 1½ Hufen vor Seehausen im Felde Neuendorf, welchen Urban Schultze, Bürger zu Seehausen, zu Afterlehn trägt, und von ¾ Landes, das Blockland genannt, auch vor Seehausen am langen Steindamm, welche Jacob Kaulitz, Pfarrer zu Schönberg, zu Lehn hat.

Cöln a. d. Spree, den 29. Nov. 1620. Jacob von Rethfeld stellt sich bei der Kanzlei, schwört die schuldige Pflicht und empfängt die Lehn und gesamte Hand. Sein Bruder Brandam ist lange Zeit weg und weiß man nichts von ihm; die anderen beide sind zwar zu Jahren gekommen, aber außer Landes. (Extrakt aus Kurfürst Georg Wilhelms Registratur).

Morungen in Preußen, den 4. Januar 1629. Der Kurfürst Georg Wilhelm begnadigt nach dem Absterben des Lehnsmannes Jacob von Rethfeld den Geheimen und Kammergerichtsrat, auch Lehnsekretarius Sebastian Striepe mit dem Hof zu Lichterfelde samt allem Zubehör. Will Sebastian Striepe den Hof nicht behalten, so kann er denselben an einen anderen Lehnmann verkaufen und das Geld seines Gefallens verwenden. Er soll alle onera auf sich nehmen, insbesondere die Witwe und Töchter des verstorbenen Jacob v. Rethfeld und andere, welche noch rechtmäßige Forderungen haben, abfinden. Endlich soll er wegen der nicht völlig erlangten 3000 Taler, die ihm aus Jacob von Retztorffen zu Lückstedt eröffneten Lehngut bewilligt sind, nichts mehr zu fordern haben.

Königsberg in Preußen, den 9. April 1629. Des Lehnsekretarii Sebastian Striepens Lehenbrief über den Rethfeldischen Hof zu Lichterfelde.

Über die Zwischenzeit zwischen dem Tode des letzten Rethfeld und Sebastian Striepes Belehnung erfahren wir aus dem Lehns-Registaturbuch de 1640--1688: „Dieses Titels (Rethfeld zu Lichterfelde) bedarf es hinfort nicht mehr, denn dieses Geschlecht ist bei voriger Regierung (Kurfürst Georg Wilhelm) abgegangen und haben S. Kurf. Durchlaucht mir dem Lehnsekretario das Gut geschenkt, welches Berend Johann von Bülow, der die Witwe des letzt verstorbenen Jakobs von Rethfeld geheiratet, darum verkauft hat, daß er seiner Hausfrau und deren 3 Töchtern Abfindung über sich nehmen sollte, wie auch geschehen, und mir etwas darüber heraus gegeben. Er ist aber neben der Frauen und ihren Töchtern verstorben und hat mich nicht bezahlet. Seine Söhne wollen sich auch des Gutes nicht anmaßen; es ist auch ganz in Verderben geraten gewesen durch Anstecken und Verheerung des Kriegsvolkes; habe mich demnach hierin weisen lassen, und es etwas wieder angerichtet."

„Nach Absterben Herrn Sebastian Striepens ist dieses Gut seiner Tochter, Herrn Lic. Georg Wilhelm Schardii Hausfrau, zugekommen."

1656, 20. September. Der Altmärkische Quartal- und Hofgerichtsrat Georg Wilhelm Schardius, der Rechte Licentiatus, verkauft für 1000 Taler dem Meinhardt Johann
Scholvien und dessen Lehnserben das Lichterfeldische Gut mit allem Zubehör, so wie es anfangs die Rethfelden und nach deren Abgang der ehemalige Geheime Rat und Lehnsekretarius Sebastian Striepe zu Lehen gehabt. Der betr. Kauf- und Lehnrezeß ist datiert Stendal, den 22. Juni 1655; die Bestätigung des Kurfürsten ist ebenfalls d. 20. Sept. 1656 datiert, der Lehnbrief vom 7. 2. 1662.

Cölln, den 12. Februar 1687. Nach Absterben Meinhard Johann Scolviens (12.2.1686) haben dessen nachgelassene Söhne Erdmann Lorenz, Johann Andreas Christoph und Johann Christian die väterlichen Lehen gemutet und den Bescheid erhalten, daß den Majorennibus ein Termin zur Verleihung, den Minorennibus aber Frist ad majorennitatem erteilt werden solle.

10. Februar 1687 mutet Erasmus Ulrici in Vormundschaft der Meinhard Johann Scholviens nachgelassener Brüder ganz unmündigen Söhne Johann Georg und Johann Kaspar, Gebrüder die Scholvienen, die durch Absterben ihres Vaters auf sie gekommenen Lehne. Es wird ihnen Indult bis zu rechter Majorennität bewilligt, dem Vormund aber aufgegeben, die Lehngelder innerhalb 6 Wochen einzusenden, der Minderjährigen Alter zu bescheinigen und eine richtige Spezifikation der Güter einzubringen.

1695, den 18. November. Nach dem Tode Meinhard Johann Scholviens wird dessen Sohn Erdmann Lorenz mit den Gütern so beliehen, wie sie sein Vater erkauft und zu
Lehn gehabt.

Original-Lehnbriefe sind dann noch vorhanden vom 25. April 1713 und vom 27. Januar 1718. Es handelt sich um das jetzige Rittergut II in Lichterfelde.