VIII.

Die Gerichte, beides Hohe und Niedrige, werden von dem Magistrat geführet, welcher auch von Churfürst Friedrich Wilhelm A. 1659, 18 April die freiheit erhalten, die Succumbenz gelder einzuheben. Und ist dieses vorrecht noch 1718 aufgehoben, iedoch nachgehends wieder hergestellet worden. Von den absonderlich so genannten Gerichten Bodding und Lodding dieses orts ist oben I.K. XV. §. S. 64-71. umständlich gehandelt worden. Hier ist nur noch zumerken, daß laut alter protocolle des Magistrats das Gericht zu Werben vor dem Röbelischen Thor nach Stendalwärts ehedem gehalten worden: und scheinet solches ein besonderes Gericht und von denen eins gewesen zusein, welche man unter freiem himmel gehalten. Vom Tangermündischen Hof- und Landgerichte wird ein gleiches vermuhtet.

Die nachrichten aus dem Protocol von 1568 verhalten sich also:

1. Matthes Ludke in gehegter Dingbank vorm Röbelischen Thor vor uns dem Rathe heute dato ein Erbreiß von seinen Kohlhofe zwischen Andres Goldbek dem jüngern und Kesper Stedres Hoeffen etc. Achim überreichet. Pax. Actum Mitwoch in den ausgehenden Ostern anno 68.“

2. „Matthes Bodke von Burgermeister Andresen Goldbegken dem eltern als einem erbichter in gehegter Dingbank vorm Röbelischen Thore Hansen Kratzen ein erbreiß von ein viertel landes zwischen gedachtem Burgermeister Andresen Goldbegken des eltern und Hansen Kratzen acker belegen heute dato überreichet. Pax. Actum ut supra.

3. „Noch eins von 1585. Mont. nach Kiliani haben verordnete Richter u. Schöppen der Stat Werben Barthol. Schulzen Rathverwandte der Stadt Seehausen vorm Elbthore in gehegten Gerichte auf des Edlen und gestrengen Dieterich von der Schulenburg der Altenmark besehlich an den halben acker etc. gerichtlich angewiesen etc.“

Was für ein unterschied in ansehung der anzahl der Einwohner vor und nach dem grossen krieg gewesen, lässet sich daher gar leicht abnehmen, daß von A. 1600 bis 1622 jährlich über 100 kinder, zuweilen 120, 130 laut Kirchenbuch, nachgehends und selbst bis ietzo jährlich zwischen 50 und 70 getaufet worden, ohngeacht die Stat wieder bebaut, und eine Kompanie reiterei darin gelegen ist.

Die Hauptnahrung bestehet auf Akkerbau und Viehzucht, wie es denn alhier gute akker giebt.

Jahrmärkte werden gehalten auf Laetare, Johannis und Michael, wobei die Stat zwar auch die freiheit von alten zeiten her gehabt einen Viehmarkt zuhalten, auch noch 1609 darauf eine 3 jährige zollfreiheit erhalten: es ist aber wegen mangel fremder Käufer nicht zu stande gekommen.)

Der Statwapen enthält einen Rohten Adler, samt darüber stehenden halben Mond, zwischen dessen in die höhe gekehrten spitzen ein Stern im weissen Felde zusehen.