XII.
Feuersbrünste sein zwar einige hier gewesen, aber nicht von der grösse, wie man wohl sonsten an vielen orten gesehen. Dergleichen eine sich geäussert ums jahr 1596 so fünfte der besten häuser am markte samt ihren hintergebäuden weggenommen.
Eine andere A. 1659 im ausgang des winters in der Judenstrasse, hat gleichfals fünf häuser in die asche gelegt.
Noch eine A. 1666 den 12 März, welche ihren anfang in der Judengasse genommen, und war bishero die größte gewesen, gleichwohl aber nur 15 häuser verzehret.
A. 1674 sein 2 häuser am markte abgebrannt, dergleichen kleine auch A. 1692, 1693, gewesen.
Von dem Gewitter A. 1689 ist oben III. §. s. 16 bei erwehnung des thurms meldung geschehen.
Von dem vor dem Elbthor auf der Marsche entstandenen, aber bald wieder eingegangenen Gesundbrunnen. S. III. Th. II. K. XIII. §. s. 603.
Pestzeiten sein hier gewesen A. 1626, 1636, 37, so mehrentheils von den hier einquartirten völkern entstanden, wiewohl sich keine gewisse zahl der verstorbenen findet. A. 1682 aber hat diese gefährliche seuche hier abermal überhand genommen, und ihren anfang in einem Bürgerhause am markte gemachet, hernach das ganze jahr durch gewähret. Man hat davor gehalten, daß sie aus Magdeburg anher gebracht worden, und sein bei 305 Menschen kleine und grosse daran gestorben.
Unterm Vieh aber hat sich A. 1617 ein wie wohl von boshaften menschen herrührendes sterben geäussert; indem der scharfrichter zu Seehausen, als welcher zu Werben auch gebraucht wird, mit dem gemeinen hirten und Statknechte, hier zu Werben ein verständnüs gehabt, und dem vieh die haut am halse zurückgezogen, darauf mit einem pfriem durch das fleisch in die brust gestochen, hernach die haut wieder zurük gehen lassen, und dadurch verursachet, daß das vieh in kurzen sterben müssen; nachher aber ihnen das fleisch, talch und haut, als eines nicht von krankheit gestorben, sondern auf eine besondere weise geschlachterten viehes zu nutze gemacht. Dieses hat dann eine zeitlang so gewähret, und hat man nicht gewust, was es mit dem viehsterben für eine beschaffenheit hätte: nachdem sich sonsten dergleichen nirgend in dem lande eräuget. Es ist aber endlich durch eine bettelfrau an den tag gekommen, welche in eines von gedachten thätern hause einen starken topf mit fleisch kochen siehet, und um etwas ihr zugeben bittet. Das kind des hauses theilet ihr darauf ein grosses stükke mit, die frau hergegen vermeinende, daß es aus kindheit geschehe, spricht: es dürfe ihr nicht so viel geben. Dieses antwortet aber, sie hätten dessen gnug: wenn ihr vater und knecht zu hause kämen, so brächten sie allezeit mehr mit, welches sie hernach einsalzten und ässen; dieses entdekket die frau dem Burgermeister alhier, und werden darauf die leute gefänglich eingezogen, und nach gnugsamer untersuchung der Sache am leben gestraft.