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Den thurm eingemauert, vermuthlich zum gebrauch damaliger geschütze. Die Mauern sein lange zeit noch in gutem stande, und zu den alten zeiten Doppelt gewesen, wovon noch an einigen orten verschiedene überbleibsel zusehen. Es hat auch König Gustaf Adolph A. 1631, die Stadt wegen ihrer bequemen lage befestigen und rund herum einige redouten und schantzen aufwerfen lassen, die aber mit veränderung des krieges wieder eingegangen, und A. 1640 auf befehl des damaligen Churfürstlichen Statthalters, Dieterich von Schwarzenberg völlig geschleifet, die mauern selbst auch, hin und wieder niedergerissen, und dergestalt die Stadt fast zu einem offenen ort worden; indem an den meisten enden ein zaun, die noch übrige festen mauern aber ganz baufällig sein. Der wal von den Seebauten bis Dabelsberg über ist 1737 auf Königl. genehmhaltung eingeschlossen und gärten daraus gemachet worden.

Thore sein: das Elbthor, Seebauische Thor, Kompturei Thor und Nöbelische Thor. Die vornehmste Straßen sein: der Marcktplaz, die Langestraße, Judenstraße, Fischerstraße, Scharwachten, Fubian, die Straße nach dem Nöbelischen Thore zu. Man findet auch unterschiedene wohlgebaute Häuser darinne, und wird noch auf dem marckt ein steinernes haus gezeiget, so noch in guten stande ist, und das Goldbeckische haus genannt wird, worin der König Gustaf Adolph, vor seinem quartier gehabt.

( Was bei Seebauten von einem 3 faches steinpfaler V.G. III. 5. 1. 6. angezeiget worden, das hat man hier auch wahrgenommen. Dann als vor einigen jahren der Hr. Inspector in seinem garten pflanzen ließ, hat sich ein 4 faches steinpfaler gezeiget, wovon aber die ursach nicht so wohl eine verwüstung, als vielmehr die erhöhung des orts gegen die anstoßende Elbe sein mag, um der wasserfluth zu entgehen und den dämmem oder teichen gleich zukommen. )

VIII. Die kirche ist ein sehr altes gebäude, und von dem Churfürsten oder Marggrafen Albrecht dem Bären A. 1160 entweder erbauet, oder doch erneuert und der Commeturei daselbst zugewandt worden; wovon die annoch vorhandene original urkunde also lautet: «Noverint tam presentium quam futurorum Christi fidelium Universitas quod ego b 3