39. 1641. 11. Januar.

Kurfürstlicher Erlaß an den Obersten v. Kracht wegen Abbrennung der Vorstädte von Berlin und Cöln.

Friedrich Wilhelm etc. Churfürst etc. Unser lieber Getrewer, Unß ist Dein an Unß abgelaßenes unterthenigstes schreiben zue Rechte an heutten dato geliefert, undt wollen wier, so viel die Verpflegung des Dir untergebenen Regiments betrifft, bey Unserer Cantzley nottürftige verordtnung machen laßen, wie auch, waß Du wegen der Reutter undt der von Ihnen verübten insolentien halber erinnert, in gute in acht nehmen; Alsoviel aber betrifft, daß Du durch den Rittmeister Goldtacker mündtlich erinnern laßen, daß Wier Dier wegen ruinir- undt abbrennung der vor unsern Residentien belegenen Vorstädte gemeßene ordre undt Befehl ertheilen möchten, daß hetten wier zwahr wohl vermeineth, daß Wier unß dießfals in der Dier ertheilten instruction, wie auch in dehm durch unsern Bevollmächtigten Stadthalter, den Herrn Meister und Graffen zu Schwartzenbergk unterm dato des 7ten January an Dich abgegangen schreiben genugsamb heraußgelaßen hetten, wollen aber doch zu allen Überflueß solchen unsern Befehl undt willensmeinung hiermit wiederholet haben und geben Dier frey, auf den fall, do der feindt auf unsere beede residentien wircklich andringen solte, wie dann davon durch ausschickende starcke Partheyen zeitig genug nachricht wirst erlangen können, daß Du die vor ietztermelte unsern Residentzien belegene Vorstädte, Vorwergk und Werther undt andere außwertige gebewde, wo die auch gelegen sein mögen, soweit sie dem Posto schädlich undt demselben die defension benehmen können, ruiniren und abbrennen laßen mögest undt sollest. Wirst Dich hirnach achten, undt hast Unß Dier zu beharrlichem Gnaden wohl gewogen. Geben Spandow am 11. January A° 1641.

Adam Graff zu Schwartzenbergk.

An Hrn. Obristen Krachten.