46. 1641. 2. März.

Der Kurfürst schreibt von Königsberg an den Grafen Schwarzenberg.

Etc. Daß aber mit abbrennung der Vorstädte vor Cöln undt unserer Gebewde auff dem Werder dermaßen eylfertig verfahren worden und auch nicht erst, biß der Feindt davor kommen, gewartet worden, solches gereichet unß zu besonderem Mißfallen, undt werden hierüber weiter erkundigung nothwendig einziehen müßen und unß dann des zugefügten Schadens halber zuerkleren wissen. Denn wenn allein dieseß die Mittel, dem Feinde abbruch zu thun, wenn man Landt und Städte verödet undt einäschert, so bedürften wir doch wohl keineß so kostbaren Volkes, sondern es köndte dieseß der Feindt selbst, wie er im Bruch angefangen, undt ohne zuthun unserß Volkeß verrichten. Wir haben Unß sonsten, was in diesem Passu von unserß in Gott ruhenden Herren Vattern Gd. hinnauß rescribirt worden, vorlegen laßen undt befinden darauß so viel, daß Ihre Hochsehlige Gd. allein im Fall der eußersten Noth in dergleichen Verwüstung der Vorstädte gewilliget, welche wir zu diesem Mahl, da kein Feindt vor die Stadt kommen, nicht absehen können, sintemahl wann auch der Feindt nicht allein vor die Stadt gewesen, sondern sich gar in die Vorstedte einquartieret, durch einen Ausfall eben dasjenige zu Werck gerichtet werden können, waß itzund, da dergleichen Noth nicht vorhanden, geschen. etc.

(Geheimes Staats-Archiv ibid.)