41. 1641. 25. Januar.

Bericht des Statthalters Grafen Schwartzenberg an den Kurfürsten.

Durchleuchtigster Hochgeborner Churfürst.

Ew. Churfürstl. Durchl. seindt meine unterthenigste gehorsambste Dienste in verpflichteten treuwen zuvor an bereit,

Gnedigster Herr, Ew. Churfl. Durchl. habe ich in meiner iüngsten relation unterm dato deß 16. dieses gehorsambst referiret, welcher Gestalt der Stalhanß sich mit dem Hause Zossen engagiret, dasselbe hatt er nun biß in den sechsten Tagk stark attacquiret und beschossen, zwey stürme da vor verlohren, in dem Dritten aber sich des Hauses meister gemacht, welches vielleicht nicht würde geschehen sein, wan nicht der darauff gelegene Commendant, Hauptmann Santameyer, so fort in den ersten sturm durch den kopff geschossen worden und geblieben were, den, wie die gemeine Knechte, welche er sehr zu seinem Willen gehabt, desselben todt erfahren, haben Sie mit dem Lieutenant nicht also, wie zu vor mit dem Hauptmann fechten wollen, sondern bey antretung deß dritten sturms das gewehr niedergeleget und ohne einige noth quartier geruffen. Nach beschener übermeisterung vielbesagten Hauses (welches vornemblich darumb besetzt worden, damit der Feind nicht so fort ohne einige hinderung auff die Residenz Städte angehen und dieselben, ehe man sich darinnen in rechte positur stellen mögen, überrumpeln können) hatt er alle daran gemachte fortificationes niederreissen und demoliren, den Thurm sprengen und den Wall in den Graben werffen lassen. Und nach dem ich nicht allein von der Herzogin zu Braunschweig Fürstl. Gnd. die bestendige nachricht gehabt, daß der Schwedische Feldmarschall Baner zu zweyen mahlen dem Stalhansen die ordre ertheilet, daß er bemelte Residenz Städte occupiren und nicht allein dieselbe, sondern auch Ew. Churfl. Durchl. hochansehnliches kostbares Schloß in die Asche legen und keinen stein über den andern lassen solte, Besondern auch die eingebrachte viele gefangene alle einmütiglich außgesaget, daß der Feind nun mehr, nach erfolgter eroberung deß hauses Zossen, auff die Residentz Städte gewiß angehen und dieselbe mit aller macht angreiffen würde, wie dan desselben partien all schon biß an die vor Cölln belegene Weinberge gangen, und aber von allen Kriegsverstendigen hohen Officieren, jngenieuren und fortification meistern, do ferne man die Städte gegen feindlichen gewalt mit bestande und effect zu manuteniren resolviret wehre, vor hoch nötig und gantz unumbgenglich zu ieder Zeit ist erachtet worden, daß die Vorstädte auß dem wege gereumet werden müsten, denen ich auch, weil von dem Commendanten und anderen hohen Officierern so unauffhörlich darauff gedrungen, und sonsten die Städte vor verlohren und unhaltbahr gehalten worden, endlich nicht widersprechen können, zumahl auch die resolution von der sammtlichen Bürgerschafft, sich gegen den Feind tapffer zu wehren und die Städte und Ihre darin habendes vermögen auffs eußerste zu defendiren, löblich genommen worden; Alß hatt besagter Comendant und Obrister Dietrich Kracht auff der Cöllnischen seiten die Vorstädte, darunter auch etliche Ew. Churfl. Durchl. auffm werder stehende gebeude, anstecken, und solche, alß die an defension der Städte sehre hinderlich gewesen, auß dem wege reumen lassen.

Es ist aber diese resolution und verordnung nicht auß einer præcipitantz geschehen, und die Einwohner damit übereilet worden, besonders man hatt, auff speciale verordnung Ew. Churfl. Dchl. in Gott ruhenden Herrn Vatern Christmildesten andenckens, mit dem Rath beyder Städte lange zuvor zu mehr mahlen, alß in annis 1638 und 1639, darauß communiciret, die unümgenglichkeit solcher ruinirung, auff den Fall eines feindlichen angriffßs, ihnen mit guten gründen so mündlich so schriftlich remonstriret, und daß Sie die Ihenige, welche ihrer in den Vorstädten habenden Häuser halber hier bey interessirten, da hin, daß Sie dieselbe bey Zeiten und mit guter ordnung abtragen, die materialien ihnen zu nutz machen und da durch grösseren schaden verhüten solten, disponiren und anhalten möchten; Allein es hatt sich hieran niemand kehren, sondern ein ieder viellieber den eusseristen nothfall zuerwarten erwehlet, dahero auch ein ieder den schaden ihm nun mehr selber zu imputiren hatt.

Und weil kein ander Wegk zu der schönen und statlichen Städte, insonderheit Ew. Churfl. Durchl. darin belegenen, in gantz Teutzschland berümbten Residentzhauses conservation übrig gewesen, sondern die eusseriste und aller vernunfft befehlende noturfft es also erforddert gehabt, So zweiffle ich unterthenigst nicht, Ew. Churfl. Durchl. werden Jhro dieses übel, in gnedigster vergleichung mit einem besorglich erfolgendem viel und weit grösserm, nicht mißfallen lassen.

Nach dem ich auch die gegenwertige bedrengnus allhiesiger Lande der Churfürstl. Durchl. zu Sachsen unterthenigst zu erkennen gegeben, haben dieselbe sich erbotten, mir mit etlichen Reutern und Dragons, so viel Sie deren würden zuentraten haben, zu Hülffe zu kommen, wie dan alschon drey Compagnien Dragons unter dem Obristen Lieutenant Florian Stritzke auß Magdeburg ankommen, die ich zu desto mehrern versicherung der Stadt Brandenburg zu dem Obristen George Volckmann interims weise hinnein gelegt habe, Und ist nunmehr nicht allein erst bedeutetes Brandenburg, sondern auch Berlin und Cölln also versehen, daß verhoffentlich der Feind daran nichts ausrichten soll.

Auch ist der Kayserliche General Feldzeugmeister Freyherr von der Goltze von alhiesigem Zustande nicht allein verstendiget, sondern auch beweglichen erinnert worden, durch eine diversion diesen bedrengten Landen ohnverlengte Hülffe und rettunge zu verschaffen; dannenhero ich dan zu dem Allgütigen Gott hoffen will, es soll dem Feinde, welcher bey dieser impresa auch keine seide gesponnen, in dem von ihm über dreyhundert gefangene und auch so viel Pferde einbracht worden, nun mehr der Compass bald verrücket, undt diese Lande von gegenwertiger bedrengnus liberiret und errettet werden.

Welches Eurer Churfürstlichen Durchleuchtigkeit ich unterthenigst nicht vorhalten sollen, Dero Ich mich zu continuirenden Churfürstlichen Hulden gehorsambst befehle. Gegeben in der Veste Spandow, am 25^sten^ January, deß 1641^sten^ Jahres.

Ew. Churfl. Durchl.

gehorsambster underthenigster

(gez.) Adam Graff zu Schwartzenberg.

(Geheimes Staats- Archiv, Rep. 21. N. 136.)