49. 1641. 8. October.

Es soll dem Advocato Fisci herrn Dr. Eckarten befohlen werden, Weill Sich aus der auffgenohmmenen iustification unndt erkundigungk befindet, daß S. Chf. D. gebewde unndt Vorwerck uffen Werder durch Hartmann unnd Burchardt Goldtackern angezündet und in die asche gelegt worden undt besagter Burchardt Goldtacker itzo alhier zur stelle, daß er denselben ehesten tages vor dem Churfürstl. Cammergericht citiren undt nomine Serenissimi clage wider ihn anstellen solle.

Inmittelst soll Goldtackern befohlen werden, von hinnen nicht zu weichen, biß diese sach gehöret und verabschiedet.

ausgefertiget den 8. Octobris 1641.