55. 1641. 27. October.
„Decret, so dem Obristen Kracht ertheilet."
Deß Churf. Brandenburg. gevollmechtigten herren Stathalters Fl. Gn. haben benommen, waß der Obrister Diterich Kracht zu seiner entschuldigung, worumb er in puncto der geschehenen abbrennung der Vorstädte vor dem Churf. Cammergericht alhier zu erscheinen nicht vorstehen wolle, eingewendet, welches Sie dan dahin und an seinen Orth gestellet sein lassen. Indessen aber gewinnen Sie in gnedigem befehl hiermit an ihn, daß er morgen zwischen neun und zehn uhren in der geheimen Rathstuben sich gestellen und die ordre, darauff er sich solcher abbrennung halber beruffet, in originali mitbringen solle.
Signatum Cölln an der Spree am 27 ^ten^ October a° 1641.