47. 1641. 8. März.

Der Raht zu Berlin undt Cöllen berichten: „daß der Obriste Kracht, der Obriste Lieutenant Goldtacker, der Comptur Goldtacker unndt der Rittmeister Goldtacker die Cölnischen Vorstädte persönlich mit brennenden Fackeln angezündet haben."

Durchlauchtigster, Hochgeborner Churfürst!

E. Churf. D. seindt Unßere Unterthenigste, gehorsambste dienste schuldiger Pflicht nach stets zuuor. Gnedigster Herr! Alß albereit vor etlichen Wochen E. Churf. Durchl. nacher Preußen wir Unterthenigsten bericht gethan, waß gestalt es in negst verschienen monath Januario hereingegangen mit alhier geschehener einescherungk so woll Ew. Chf. Durchl. selbst eigener, alß auch der Vorstädter undt anderer Einwohner, bevorab auff der Cölnischen Seitte, gebewden, Dabey laßen wir es zwar annach allerdingß bewenden. Allein, weill uns Unßere nacher Preußen abgeschickte Persohnen notificiret, daß E. Churf. Durchl. auch bevorab die authores incendiorum mit mehren außdrucklichen bericht (alß zuvor nicht geschehen) anzudeuthen begehret, So wißen zuvorderst auch insonderheit die Cölnische gar keine andere authores namkundigk zu machen, alß den Obristen Diterich von Krachten, auch den Obristen Lieutenant Hartman von Goldtacker zu Roße undt den Comptor Burchardt von Goldtacker, Obristen Lieutenant zu Fuße, Sambt Rittmeister Goldtackern, welche alle Viere selbst persönlich mit brennenden Fackeln die meisten gebeude angezündet. Ob Sie nun daßelbe also zu thun undt zu verüben, irgendts schrifftliche oder mündtliche Ohrder gehabt oder nicht von den Verstorbenen herrn Stadthalter etc., daßelbe können wir nicht wissen, unnd werden die authores solches alles künfftigk so woll bey E. Churf. Durchl. selbsten, alß auch gegen hiesige Einwohnere, bevorab denen verantworthen müßen, welchen so großer schade widerfahren, inmaßen es die Liquidationes woll geben werden. Wir haben nuhrt noch diesen begehrten speciell Bericht hinzuthun wollen, undt wirdt E. Churf. D. solche anstalt woll machen, damit ein jeder die erstattungk seines so groß erlittenen brandtschadens erlangen möge, und thun sonst E. Churf. Durchl. zu allen Churf. undt glücklichen Wolergehen, auch langkiehriger guthen leibs gesundtheitt der göttlichen Allmacht gantz treulichst undt unterthenigst empfehlen.

Berlin undt Cöln am 8. Marty des 1641 Jahres.

E. Churf. Durchl.

unterthänigste und gehorsambste

Burgermeistere undt des Raths daselbst.

Dem Durchlauchtigsten undt hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Wilhelm, Marggraffen zu Brandenburgk, des heyligen Römischen Reichs Erczkämmerern und Churfürsten, in Preußen etc.

(Geheimes Staats-Archiv ibid.)