52. 1641. 19. October.
Kurfürstlicher Erlaß in derselben Sache.
Friedrich Wilhelm, Churfürst etc. Hochgelahrter Rath unnd liebe Getrewe!
Dieweil wir mit deß Commenthors zu Werben, Ern Burchard Goldtackers, Obersten Lieutenants, bey der von Unserm Cammergericht alhier in puncto der geschehenen abbrennung unseres Vorwercks und Gebewden uf Werder jüngsthin gehaltenen Verhör gethanen einwenden gar nicht vergnüget sein können, auch sowol ihn alß den Obristen Krachten schuldig zu sein erachten, in dieser sache vor itzgedachtem Unserm Cammergericht litem zu contestiren, alß wollen wir in gdstem befehl hiermit an euch, daß ihr daselbst das werk noch weiter anhengich machet und sie beyderseits mit der commination, daß uf den fall ihres nicht erscheinens in contumaciam wider sie verfahren werden solle, nochmahln citiren laßet. Daran etc. Und geben etc. Cöln am 19 Octobris 1641.
(contras.) E. Seidell.
An den Hoff-Advocatum Dr. Eckarten und den Fiscal Sadebecken.