51. 1641. 19. October.

Erlaß des Kurfürsten an das Kammergericht in derselben Sache.

Friedrich Wilhelm etc. Churfürst etc.

Veste, hochgelahrte Räthe unnd liebe Getrewe. Wir haben auß ewrem unterthenigsten Bericht, waß der Commenthur zu Werben, Er Burchard Goldacker, Oberster Lieutenant, zu seiner exculpirung wegen der im Januario dieses Jahres geschehenen abbrennung unseres Vorwercks und gebewden auf den Werder einwenden wollen, mit mehrem verstanden. Wan wir dan hiermit gar nicht vergnüget sein, noch ihn darauf anspruchß erlaßen können, alß wollen wir in gnädigstem befehl hiermit an euch, daß ihr eine anderweithe Verhör ad instantiam unsers hoff Advocaten in dieser sachen ansetzet und darzu nebenst gedachten Goldackern auch den Obersten Krachten citiret, sie auch beyderseits dahin haltet, daß sie litem vor unserem Cammergericht (alß welches wir ihrer schuldigkeit zu sein nebenst euch darvor halten) contestiren oder widriges falles in contumaciam gebührende verordnung gewertich sein sollen.

Daran etc. und etc. Geben etc. Cölln etc. am 19. Octobris 1641.

An das Chfstl. Cammergericht zu Cöln an der Spree etc.