IV.Gebhard von Bortfelde, der erste Herrenmeister.
Die Gesammtgeschichte der Mark Brandenburg hat unter der Bedeutung der Hohenzollern gelitten. Diese zogen die Augen der tüchtigeren Forscher an, das übrige wurde dadurch vielfach vernachlässigt. Zum meist Vernachlässigten gehört die Balei der Johanniter, welche von Brandenburg sich weit über die Nachbarländer bis nach Braunschweig erstreckte.
Die Geschichte des ersten Herrenmeisters der späteren Balei Brandenburg wird sehr erschwert, weil es für seine Zeit keine Chronik der Markgrafschaft und nur völlig ungenügende Ortsmittheilungen giebt. Die Chroniken der sächsischen Fürsten (Mon. Germ. XXV, p. 472) reichen nicht so weit, und auch die Chronica Marchionum Brandenburgensium schliesst mit Waldemars Tod.) Die von Riedel in seinem Codex D. I gesammelten kleinen Chroniken: das Fragment einer Brandenburg-Brietzenschen Chronik, das einer Lietzkauer, einer Havelberger und Zinnaischen Chronik enthalten nichts über ihn und seine Thaten, ebenso wenig die Magdeburger Schöppenchronik und die Excerpte des Pfarrers Dionysius, während die Berichte Engelberts Wusterwitz, sammt dem Microcronicon Marchicum erst später einsetzen. Etwas besser verhält es sich mit den erzählenden Geschichtsquellen der Nachbarländer und des Reiches. Aber auch sie bieten nichts eigentliches über die Person des ersten Herrenmeisters. Wären wir nur auf darstellende Berichte angewiesen, würden wir keine Kenntniss von ihm besitzen.
Anders steht es mit den Urkunden, welche für diese Zeit überhaupt das eigentliche Material bilden, aus denen der Geschichtsforscher mühsam sein Mosaikbild zusammensuchen und -stellen muss. Doch in ihrem Einzelerscheinen bleiben sie für den Gang der Ereignisse lückenhaft, oft nur kurze Lichtblicke in finsterer Nacht, welche nicht mehr als ein Halbdunkel bewirken. Die Urkunden der Mark Brandenburg, ihrer Nachbarlande und soweit sie sonst für die Zeit Gebhards von Bortfelde in Betracht kommen, sind zahlreich und zum bei weitem grösseren Theile durch den Druck veröffentlicht. Aber für Gebhard selber erweisen sie sich ungenügend und überdies so lückenhaft bekannt, dass sich noch zehn unveröffentlichte Stücke ermitteln liessen; freilich weit verstreut: im Geheimen Staatsarchive zu Berlin, im Staatsarchive zu Stettin, im Landeshauptarchive zu Wolfenbüttel, in den Stadtarchiven zu Braunschweig und Goslar. Trotz dieser unerwartet reichen Funde lässt sich doch erst durch Heranziehen aller einschlägigen Ereignisse ein auch nur einigermassen deutliches Bild des Gegenstandes gewinnen. Leider sind auch diese Ereignisse keineswegs so durchforscht, wie nöthig erscheint. Will man sich auf sie stützen und sie benutzen, so bleibt auch hier nur die selbständige Arbeit.) Eine Schwierigkeit erwächst aus der anderen.
Die Entstehung des Herrenmeisterthums fällt in die Zeit tiefer Zerrüttung der Mark Brandenburg, ja, es scheint fast, dass diese für die Einrichtung des Amtes wichtig, dem ersten Träger desselben dann aber verhängnissvoll gewesen ist.) Im Jahre 1319 schieden die beiden mächtigsten Wettkämpfer um die Vorherrschaft in Nordostdeutschland kurz nach einander aus dem Leben. Am 19. August starb der Markgraf Waldemar von Brandenburg, und am 13. November König Erich von Dänemark. Dem willens- und thatkräftigen Waldemar folgte sein Neffe Heinrich, ein schwächlicher Knabe, der schon im nächsten Jahre verschied. Und um das Uebel für die Mark voll zu machen, erlosch mit ihm das Haus Albrechts des Bären, während Ludwig der Bayer und Friedrich von Oesterreich um die Kaiserkrone haderten. Es fehlte also daheim die feste Hand und zugleich die einer obersten Reichsgewalt. Die Mark Brandenburg war wie ein herrenloses Land geworden. Dies benutzten die selbstsüchtigen Nachbarn für ihre Sonderzwecke: der König von Böhmen, die Fürsten von Sachsen, Braunschweig, Pommern, Schlesien und Mecklenburg und der Erzbischof von Magdeburg. Alle suchten Rechte und Landbesitz an sich zu reissen. Da erfolgte am 28. September 1322 die Schlacht bei Mühldorf, welche das Kaiserthum aus dem Zwiespalte und die Mark aus der Zerrissenheit befreien sollte. Der siegreiche König Ludwig betrachtete die Mark als heimgefallenes Lehn und überwies es seinem Sohne Ludwig I.) Aber dieser war noch ein Knabe von 8 Jahren; das Land schien also aus der Regierungsunmündigkeit nicht herauskommen zu sollen, so sehr es eines festen Armes bedurfte. Hier ist nun König Ludwig selber mit der ihm eigenen Rührigkeit und nicht ohne Geschick eingetreten. Er persönlich hat in der ersten besonders schweren Zeit die Politik für die Mark geleitet. Zunächst war es leichter, sie zu verleihen, als sie in Besitz zu nehmen, weil ein grosser Theil derselben von den Nachbarn besetzt und das bayerische Haus im Lande fremd und ohne Verdienste war. Dennoch hatte das Kind einen Rechtstitel, wie er den Nachbarn fehlte; es allein bot wirklichen Rückhalt und die Noth der Zeit drängte die besseren Elemente, voran die Stadt Brandenburg, sich ihm anzuschliessen. Klug machte König Ludwig zur Richtschnur seines Handelns: im Innern die Städte und Stände durch Verleihungen und richtiges Entgegenkommen zu gewinnen, nach aussen die begehrlichen Nachbarn durch Zugeständnisse abzufinden, ja sie womöglich auf seine Seite zu ziehen.
Die Verleihung der Mark Brandenburg an den jungen Ludwig wird im März oder April 1323 auf dem Reichstage zu Nürnberg geschehen sein. Hier in Nürnberg begann auch die Politik des Königs sich zu entwickeln. Schon am 4. Mai verglich er sich gütlich mit Herzog Otto von Braunschweig wegen der Altmark. Der Belehnung des Sohnes sollte sogleich unter des Königs persönlicher Theilnahme die Besitzergreifung des Landes folgen. Der Herzog verpflichtete sich ihm und dem Markgrafen zum Beistande, zumal in der Altmark. Das Verhältniss des Braunschweigers zum Hause Wittelsbach gestaltete sich also äusserst freundlich. Da nun der Herzog nachweislich auch in guten Beziehungen zum braunschweigischen Kommandator Gebhard von Bortfelde stand, so lag es nahe, dass dieser durch das braunschweigisch-wittelsbacher Bündniss mit dem Königshause in Berührung kam.
Am 7. Mai wurden auch die Wettiner von König Ludwig gewonnen, indem er seine Tochter Mechtilde mit dem unmündigen Markgrafen Friedrich von Meissen verlobte. Die Verschwägerung erhielt eine bestimmte Richtung, als er ihm bald darauf die Lausitz verschrieb, welche Herzog Rudolf von Sachsen besetzt hatte, und er auch den Wettiner unter die Vormünder seines Sohnes bestellte: einen Unmündigen dem anderen.) Und noch weiter griff die bayerische Politik, in ihren Anfängen auch wohl von Nürnberg aus. Im Norden waren die Hauptgegner: Fürst Heinrich der Löwe von Mecklenburg und die Herzöge von Pommern, jener wünschte die Priegnitz, diese die Uckermark für sich zu eigen. Auch hier wusste der Bayer in der Weise Rath, dass er ihnen durch Verschwägerung einen gefährlichen Feind im Rücken erweckte. Am 13. Juli (Riedel B. II, 3) wurde der junge Ludwig mit der Tochter des Dänenkönigs verlobt. Eine Zusammenkunft der beiden Könige in Lübeck sollte die verwandtschaftliche und gewiss auch die politische Vereinigung weiter bilden. Im Juli zog der Bayer nordwärts, von Nürnberg über Bamberg nach Arnstadt in Thüringen. Hier verweilte er längere Zeit, eifrig beschäftigt, die Sache seines Sohnes zu fördern. Namentlich gewann er hier die wichtigen Städte Brandenburg und Magdeburg, welche sich beide schlecht mit dem Erzbischof Burchard von Magdeburg standen. Die Magdeburger gingen sogar einen Bund mit dem Könige ein, der sich gegen ihren Kirchenfürsten und den Herzog von Sachsen richtete.) Ohne über Thüringen hinaus zu gelangen, kehrte König Ludwig wieder um nach Nürnberg und München. Es ist anzunehmen, dass er damals eine Reise in die Mark geplant hat; sie ergiebt sich schon aus der Urkunde Herzog Otto’s von Braunschweig. Aber wichtige Dinge: ein etwaiger Ausgleich mit Oesterreich, sein Verhältniss zu Johann von Böhmen und zum Papste werden ihn zurückberufen haben. Am 19. Oktober lief König Christof von Dänemark in die Trave ein mit vielen Schiffen und seiner besten Ritterschaft; er wohnte in Lübeck und wartete dort 14 Tage auf den römischen König, aber vergebens, dieser vermochte nicht, sich aus Süd-Deutschland loszumachen.)
Bereits in Arnstadt erkannte Ludwig, dass die Masse der andrängenden Geschäfte ihn verhindere, sich der Mark genügend zu widmen. In einer Urkunde für die Stadt Magdeburg wies er deshalb schon auf einen zukünftigen Statthalter in jenem Lande hin, ohne einen Namen zu nennen. Jetzt, nach Nürnberg zurückgekehrt, ernannte er am 28. August einen solchen in dem tüchtigsten Manne, der ihm zur Verfügung stand, in Berthold von Henneberg (Riedel B. II, 8).) Er ertheilte diesem ausgedehnte Vollmacht „an allen Dingen zu thun und zu lassen, was ihm das beste dünken würde“. Für die Wahl Bertholds kam noch ein besonderer Umstand in Betracht. Sein Sohn Heinrich VIII. war vermählt mit der Markgräfin Jutta zu Brandenburg, der Tochter des 1307 verstorbenen Markgrafen Hermann II. Bertholds Familie war also mit dem bisher herrschenden Geschlechte der Ascanier verschwägert und dadurch persönlich zur Mark in nahe Beziehungen gebracht.) Noch Markgraf Hermann nannte sich Herr von Henneberg.
Berthold scheint erst ein Heer zusammengezogen zu haben, mit dem er den jungen Markgrafen Ludwig im Winter nach der Altmark geleitete, wo sich beide im Januar befanden, um von dort aus die übrigen Theile des Landes möglichst friedlich zu gewinnen.
In Berthold von Henneberg haben wir eine zweite Person, welche auf die Erhebung Gebhards von Bortfelde eingewirkt haben mag, wenn er sie nicht gar thatsächlich mit Genehmigung König Ludwigs veranlasste. Berthold stand in naher Beziehung gerade zu den Johannitern. Eine Urkunde für das Stift zu Schmalkalden, welche er am 7. Oktober 1323 ausstellte, ist unterzeugt von seinem Bruder, den Johanniterprior von Böhmen, Polen und Oesterreich,) und zwei Johanniter-Kommendatoren. Sein Bruder, der Johanniterprior der östlichen Länder deutscher Zunge, wird sich gewiss auch für die Verhältnisse des Johanniter-Ordens im deutschen Nordosten interessirt haben.
Die Gewinnung der Mark für Ludwig geschah ohne sonderliche Schwierigkeiten. Es gelang durch allerlei Bestätigungen und Verleihungen sowohl die wichtigsten Städte als auch den grössten Theil des märkischen Adels auf die Seite des neuen Landesherrn zu bringen. Am 24. Juni waren die Dinge dahin gediehen, dass König Ludwig in Urkundenform verkündete, dass er seinen Sohn Ludwig mit der Mark Brandenburg, dem Erzkämmerer-Amte und deren sonstigem Zubehör belehnt habe. Er weist alle Bewohner der Mark an, demselben die Huldigung zu leisten. Inzwischen war auch die Angelegenheit der Mitgift der dänischen Königstochter geregelt. Berthold von Henneberg begab sich mit Ludwig nach Dänemark, wo Mitte December die Vermählung geschah.
Am meisten erkannte sich Fürst Heinrich von Mecklenburg, der einen Theil der Priegnitz und der Ukermark besetzt hatte, durch die Verschwägerung bedroht. Im Gefühle, der rückläufigen, dem brandenburgischen Markgrafen günstigen Bewegung nicht gewachsen zu sein, trat er mit Berthold von Henneberg, seinem „lieben Oheim“ in Verhandlungen und vereinbarte eine Sühne wegen der Streitigkeiten zwischen sich und dem Markgrafen. Am 5. October 1324 beurkundete er dies und bestellte den König von Dänemark zum Schiedsrichter über drei strittige uker- und mittel-märkische Vogteien, während die Stände der Priegnitz über diese ihm pfandbare Landschaft aburtheilen sollten. Am Schlusse der Urkunde spricht Heinrich von Mecklenburg noch aus, dass auch Herzog Rudolf von Sachsen und die beiden Herzöge von Pommern-Stettin ihre Rechtssache dem Könige von Dänemark überweisen sollten (Riedel B. II, 19).) Damit war allerseits ein friedlicher Abschluss angebahnt, der denn auch nach einigen Zwischenfällen mit Sachsen und Mecklenburg eintrat. Es geschah in der üblichen Weise eines Vergleiches, der vorläufig günstig für die Gegner Brandenburgs lautete, diesem aber ermöglichte, in Zukunft die Leitung der Dinge zu übernehmen. Der askanische Herzog Rudolf von Sachsen war dem Schwergewichte der eng verbündeten Häuser Wittelsbach und Wettin nicht gewachsen. Im Mai 1328 schloss er einen Vertrag mit Markgraf Ludwig, der die verworrenen Verhältnisse der Lausitz wenigstens einigermassen regelte.) Bereits drei Jahre früher, im Mai und Juni 1325 war der Ausgleich mit Heinrich von Mecklenburg erfolgt. Von dieser Zeit an sind der Mecklenburger und der Wittelsbacher gute Nachbarn geblieben, beide im Gegensatz zu Pommern. König Christof, der Schwiegervater Ludwigs, wurde der nächste Freund und Verbündete des Mecklenburgers, dem er auch den grössten Theil des Fürstenthums Rügen als heimgefallenes dänisches Lehn übertrug. Aus dieser Personengruppirung erklärt sich, wie der Johanniter Herrenmeister Gebhard von Bortfelde Rath des Mecklenburgers und zugleich bei dem bayerischen Brandenburger in Gunst sein konnte.
Es kann keine Frage sein, beim Lauf der Dinge daheim wäre der Wittelsbacher in ruhigen und fast ungeschmälerten Besitz der Mark Brandenburg mit ihren Nebenlanden gelangt, wenn nicht Einwirkungen von aussen dies gestört hätten.
Mehr und mehr spielte in die Verhältnisse des deutschen Nordostens das Zerwürfniss zwischen Kaiser und Papst hinein, der Kampf zwischen Papst Johann XXII. und Ludwig dem Bayern. Jener betrachtete sich als Lehnsherr des römischen Reiches, Ludwig sich als dessen frei gewählter und durch das Glück der Waffen bestätigter König, und zwar nicht blos für Deutschland, sondern auch für Italien. Wesentlich um Italien kam es zum Bruche. Der Papst erkannte, es sei von Ludwig ein Verzicht auf die Reichsgewalt über Italien nicht zu erwarten, und so fasste er den Entschluss, Ludwig zu stürzen und das deutsche Königthum an Frankreich zu bringen. Am 8. Oktober 1323 liess Papst Johann an die Kirchenthüren zu Avignon eine Erklärung gegen Ludwig heften, worin er ihn der Anmassung des Königstitels und der Reichsregierung, sowie der Unterstützung des exkommunicirten Visconti zieh. Es hiess darin: „Als König hat er in Deutschland und in einigen Gegenden Italiens selber oder durch andere von geistlichen und weltlichen Reichsvasallen den Eid der Treue eingenommen, hat nach Gutbefinden über Würden, Ehren und Aemter des Reiches geschaltet, und noch in jüngster Zeit über die Markgrafschaft Brandenburg) zu Gunsten seines Erstgebornen verfügt“. Ludwig wird aufgefordert, innerhalb dreier Monate von der Reichsverwaltung abzustehen und das, was er seit Annahme des königlichen Namens ausgeübt, in der anberaumten Frist nach Möglichkeit als unbefugt zu widerrufen. Bei schwerer Strafe wurde allen untersagt, Ludwig als römischen König anzuerkennen oder ihm zu gehorchen und ihn zu unterstützen, bevor er nicht vom apostolischen Stuhle anerkannt sei. Schnell gingen die Dinge ihren Weg. Am 23. März 1324 verhängte der Papst die Excommunikation über Ludwig. Am 11. Juli erklärte er ihn sämmtlicher Rechte auf das Reich verlustig und verbot bei Strafe von Bann und Interdikt allen seinen Unterthanen den Gehorsam. Damit war der Bürgerkrieg in das Reich geschleudert.
Von vorne herein stand der Deutschorden auf Ludwigs Seite. Am 22. Januar 1324 erliess der Bayer zu Sachsenhausen in der Hauskapelle des Deutschordens gegen den päpstlichen Prozess eine Berufung in heftigen Worten voll schwerer Vorwürfe. Konrad von Gundolfingen, der Hochmeister des Deutschordens, begleitete Ludwig auf seinem Romzuge nach Italien.) Eine mehr vermittelnde Haltung beobachteten die Johanniter. Sie verdankten dem Papstthume die Ueberweisung der gewaltigen Tempelherrengüter, und noch im Jahre 1322 hatte sich Papst Johann ihres Ordens gegen Juden angenommen, welche in Deutschland viele Geldsummen von demselben wucherisch erpresst hatten.) Als König Ludwig bei seinen Heerfahrten und Reisen die Johanniter durch Forderung von Wagen, Pferden und anderen Dingen stark in Anspruch nahm, wandten sie sich klagend an den Papst, worauf dieser den König am 5. September 1322 bat, sie mehr zu schonen.) Unter solchen Umständen war es schwer für sie, sich gegen ihren Wohlthäter zu erklären. Wesentlich ihr Grossprior, Albert von Schwarzburg,) scheint es gewesen zu sein, der Ludwig im Anfange des Streites zu einem entgegenkommenden Verhalten bestimmte, und demgemäss stand auch er an der Spitze der ersten Gesandtschaft des Königs an den Papst, welche fragen sollte, ob der Prozess wirklich erlassen sei und, wenn es der Fall, wegen Verlängerung der gestellten Frist zu verhandeln. In der That wurde sie in Avignon freundlich empfangen und erlangte zwei Monate Aufschub. Aber noch ehe sie vor den Papst kam, erlangte bei Ludwig die Kampfströmung die Oberhand und machte dadurch die Wirkung des Johanniters zu Schanden. Seitdem hielt sich der Orden ziemlich abseits; auf dem Romzuge lässt sich kein Johanniter nachweisen. Dass sie dem Könige nicht feindlich waren, zeigt die Gestalt Gebhards von Bortfelde und die Verleihung des Heerschildes durch den König.
Selbstverständlich äusserte sich der Kampf zwischen Papst und König auch in der Mark. Er nahm seinen Ausgang von Magdeburg, dessen Bürgerschaft wir bereits auf wittelsbachischer Seite gegen ihren Erzbischof Burchard III. fanden. Ludwig forderte von diesem die Magdeburger Lehen, welche bisher Markgraf Waldemar inne gehabt hatte, für seinen Sohn, den nunmehrigen Markgrafen. Der Erzbischof gehorchte nicht. Da er sich dem Wittelsbacher aber nicht gewachsen wusste, überwies er die Angelegenheit dem Papste, der am 6. November 1323 befahl, den Kirchenfürsten im Besitze seines Eigenthums zu schützen.) Der Landesverweser Berthold liess sich das nicht bieten, sondern überzog den Erzbischof mit Krieg. Die erbitterte Stimmung der Bewohner kam ihm zu statten; ein Theil der Städte, voran die Hauptstadt Magdeburg, und zahlreiche Ritter traten auf seine Seite. Markgraf Ludwig selber kam nach Magdeburg. Im Gefühle seiner Ohnmacht hatte sich der Erzbischof nicht besser zu helfen gewusst, als dass er über mehrere Personen und Städte, voran über Magdeburg, Bann und Interdikt verhängte. Magdeburg sagte sich ganz von ihm los und erklärte, dass es von nun an dem Kaiser unterstände. In seiner Noth wandte Burchard sich wieder nach Avignon, worauf der Papst drei geistliche Richter für Erzbischof und Stadt bestimmte.) Dies geschah am 8. März; am 23. desselben Monats verhängte der Papst die Excommunikation über Ludwig, ein Zusammentreffen, welches die Vermuthung nahe legt, dass die Dinge des deutschen Nordostens mehr auf das Vorgehen des Papstes eingewirkt haben, als man gemeinhin annimmt. Schon am 30. April forderte er den Erzbischof zu weiterem Widerstande gegen König Ludwig, gegen Häretiker und Rebellen auf, die ihre gemeinsamen Widersacher wären.) Im Erzbischofe von Magdeburg hatte der Papst eine feste Stütze für die Mark, eine zweite besass er im Bischofe von Lebus. Jenem hat sie das Leben, diesem eine zeitlang die Freiheit gekostet.)
Rücksichtslos ging der Papst seinen Weg. Am 10. August rief er die Herzöge von Pommern und Schlesien zum Kriege auf gegen Markgraf Ludwig (Riedel B. II, 17), in gleichem Sinne wandte er sich an die Könige von Böhmen und Polen (Raynald No. 8); am 15. Oktober befahl er dem Erzbischofe von Magdeburg, diejenigen Suffragane, welche die Prozesse gegen Ludwig nicht bekannt gemacht hatten, zu exkommuniciren (Preger, S. 278), am 27. Oktober übertrug er ihm, seinen Suffragan, den Bischof von Brandenburg, der zu Markgraf Ludwig hielt, mit peremptorischem Termine an die Kurie zu senden, weil er den Prozess nicht veröffentlicht habe und der Bote, der diesen nach Brandenburg brachte, dort gefangen gesetzt sei (Preger, 280).
Gern hätte der Papst wohl auch mit Heinrich dem Löwen von Mecklenburg angeknüpft; doch das beiderseitige Verhältniss war kein gutes, weil der Papst bereits wiederholt mit dem gewaltthätigen Fürsten, wegen dessen Uebergriffe an Kirchengut, zu thun gehabt hatte (Preger 250, 265). Nun kam ihm die Ländersucht des Mecklenburgers entgegen. Er hatte wegen seiner Streitigkeiten mit dem Wittelsbacher den Dänenkönig als Schiedsrichter angerufen und war selber nach Wordinborg gereist, um Theil zu nehmen an der Hochzeitsfeier des Markgrafen. Doch der Spruch fiel nicht zu seinen Gunsten aus. Ohne sich ihm zu fügen, ging er schnell entschlossen zu Schiff, fuhr nach Mecklenburg zurück) und wandte sich an den Papst. Er sandte ihm einen Schweriner Kanoniker, der ihn ersuchte, Heinrich von Mecklenburg und dessen Nachfolger mit der Mark Brandenburg zu belehnen, damit er dem Herzoge Ludwig dem Jüngeren von Bayern besser Widerstand leisten könnte. Der Papst wäre ihm wohl gerne zu Willen gewesen, aber es handelte sich um einen so unerhörten Vorgang, dass er fürchten musste, alle Fürsten des Reiches gegen sich aufzubringen. Er lehnte deshalb das Ansuchen in liebenswürdigster Weise ab und forderte ihn auf, den neuesten Prozess gegen jenen Ludwig bekannt zu machen und danach zu handeln. Dieses Breve ist vom 20. Februar 1325 datirt (Riedel B. II, 23). Als Heinrich erkannte, der Papst gehe nicht auf seine Pläne ein, liess er ihn bei Seite und verglich sich, wie wir oben sahen, mit Brandenburg.)
In dem neuesten Prozesse, welchen Johann XXII. dem Fürsten Heinrich sandte, waren die früheren zusammengefasst. Am 1. August 1325 that er dann den letzten entscheidenden Schritt, indem er die Vasallen und Gemeinden der Mark Brandenburg aufforderte, dem Sohne des Königs, der von diesem zum Markgrafen eingesetzt sei, nicht zu gehorchen.) Bald war Kampf und Fehde überall, namentlich die Polen wütheten furchtbar im Lande.) Die Pommern-Herzöge schlossen mit Polen ein Bündniss, worin sie sich schon im Voraus über die in Brandenburg zu machenden Eroberungen einigten.
Zum Unglück für die Mark war der klare Geist und die feste Hand des Grafen Berthold von Henneberg fern. Von Wordinborg, wo die Hochzeit des Markgrafen gefeiert war, kehrte er nicht nach der Mark zurück, sondern begab sich an den Hof König Ludwigs, wo grössere politische Aufgaben seiner harrten. Sein Sohn Heinrich, bisher Befehlshaber in der Mark,) begleitete ihn. Bereits am 3. August 1324 hatte König Ludwig dem Grafen gestattet, die Pflege der Mark Brandenburg und des Markgrafen Ludwig einem anderen zu übertragen (B. II, 16). Als er nun dem Nordosten den Rücken wandte, bestellte er die Grafen Günther von Lindow und Burchard von Mansfeld zu Vormündern und damit zu Landesverwesern.) Doch Ansehen und Wirkung des Amtes wurden natürlich durch die Zweitheilung und den Personenwechsel beeinträchtigt, um so mehr, als der Papst beide Männer in den Bann that (Riedel B. II, 37) und die Regierungskassen leer waren. Diese Umstände und ungeschickte Politik König Ludwigs bewirkten dann gar noch, dass das Einvernehmen zwischen dem Markgrafen und dem einen Vormunde Günther von Lindow aufhörte.) So dringend wünschenswerth ein Berather wie Berthold von Henneberg für König Ludwig auf dem Römerzuge sein mochte, für die Mark war er noch nöthiger.
Von Trient aus kehrte er nach mehr als zweijähriger Abwesenheit hierhin zurück. Es gelang ihm, den Markgrafen mit den Lindows zu versöhnen, eine Erbverbrüderung zwischen dem Markgrafen Ludwig und dem Markgrafen Friedrich von Meissen zu weiterer Geltung zu bringen, das Bisthum Brandenburg, welches durch eine zwiespältige Bischofswahl etwas unsicher geworden war, wieder entschiedener auf die markgräfliche Seite zu bringen und vor allem auch mit Pommern zu einem vorläufigen Abschlusse zu kommen. Als derartig die Verhältnisse der Mark einigermassen geregelt waren, wandte er sich wieder den Bedürfnissen des Reiches zu. Ein Auftrag König Ludwigs rief ihn hinweg. Er sollte die sächsischen Stände und eine Anzahl sächsischer Städte, Goslar voran, zur Theilnahme an dem Römerzuge oder zur Zahlung einer Abfindungssumme bewegen (Forsch. XVII, 153).
Diese Aufforderung erhielt Berthold im September 1327. Die älteste Urkunde, welche Gebhard von Bortfelde als Herrenmeister nennt, ist vom Oktober desselben Jahres, und Gebhard war Johanniter-Kommendator von Goslar. Ein Grund, dass Gebhard schon längere Zeit vorher Herrenmeister geworden, zufällig nun aber erst als solcher bezeichnet wurde, liegt nicht vor, weil die letzte Urkunde mit Gebhard als Vice-Meister vom Jahre 1322 also fünf Jahre älter ist, während von jetzt an Gebhard alljährlich urkundlich als Herrenmeister erscheint. Wir werden deshalb nicht irren, wenn wir Gebhards Erhebung mit den Massnahmen des Grafen Berthold zur Ordnung der märkischen Verhältnisse und zur Gewinnung von Hülfsmitteln für König Ludwig in Beziehung bringen. Es galt, die reichen Besitzungen des Johanniter-Ordens in der Mark und Wendland in einer Hand zusammenzufassen und sie dadurch für den Markgrafen und den König leichter nutzbar zu machen. Nicht auf wirthschaftlichen, sondern auf politischen Gründen beruhte für ihn die Errichtung des Herrenmeisterthums. Sie war ihm ein Ergebniss der verworrenen Zustände in der Mark und des Kampfes zwischen Papst und Königthum. Der Johanniter-Orden, dessen Haltung wir als vermittelnd erkannten, trat für den Nordosten in seinem ersten Herrenmeister auf die bayerische Seite und wurde dem entsprechend auch von König Ludwig mit dem Heerschilde belohnt.
Es war für Berthold nur ein Schritt weiter in derselben Richtung, wenn er nicht blos den Johanniter-Orden des Nordostens, sondern dessen ganze deutsche Zunge zu gewinnen trachtete. Das Mittel dafür bot ihm sein Bruder gleichen Namens, der Johanniterprior von Böhmen. Wir finden ihn als Grossprior von Deutschland, als Nachfolger Alberts von Schwarzburg, und es kann kein Zweifel obwalten, dass der gewaltige Reichsverweser ihn in dieses Amt gebracht hat. Es war nur ein neuer Zug in seiner weitschichtigen Politik.)
Trotz der Umgestaltung der Verhältnisse des Johanniter-Ordens in der Mark ist der neue Herrenmeister politisch und wirthschaftlich nur wenig hervorgetreten. Er ist nie eine eigentlich politische Persönlichkeit geworden, scheint seinen Hauptaufenthalt sogar nicht in der Mark, sondern in Braunschweig und Goslar gehabt zu haben.) Sein Wirken galt, wie es ja auch im Amte lag, wesentlich der Verwaltung, sowohl der eigentlichen Ordensverwaltung in Provinzialkonventen und durch eigenes Eingreifen auf Reisen, als auch der Güterverwaltung. Aber gerade dadurch konnten Geld- und andere Mittel flüssig gemacht werden, die dem stets geld- und hilfsbedürftigen Markgrafen Ludwig zu statten kamen. In einem wichtigen politischen Auftrage finden wir Gebhard erst thätig, als die Vormundschaft in der Mark ihr Ende erreicht hatte und Ludwig selbständig geworden war.
Die erste Urkunde, welche wir besitzen, als für Gebhard von Bortfelde ausgestellt, ist die des Fürsten Heinrich von Mecklenburg, der dem Herrenmeister am 31. Oktober 1327 das Gut Deutsch-Kleinen im Lande Rostock schenkte. Es heisst darin, dass diejenigen würdig belohnt werden müssten, welche dem Fürsten würdig zu Diensten wären. Gebhard wird bezeichnet als dem Fürsten hervorragend lieb, als besonders lieber Genosse und Rathgeber (vergl. Urkunden No. 3). Leider steht dieses Schriftstück zu vereinzelt da, um sagen zu können, auf welche Vorgänge es sich bezieht, doch irren wir gewiss nicht, wenn wir sie mit dem Rügenschen Erbfolgekriege in Verbindung bringen. Im Fürstenthum Rügen war der Mannestamm ausgestorben; die Linie Pommern-Wolgast nahm es kraft Verwandtschaft und Erbverbrüderung in Besitz, doch Heinrich der Löwe und die Herren von Werle machten ihr diesen streitig und wurden vom Dänenkönige Christoph mit dem schönen Gebiete belehnt. Die Städte hielten fest zum pommerschen Fürstenhause; es kam zu Belagerungen und blutigen Zusammenstössen; Anfang Oktober zu einem hartumstrittenen Treffen bei Griebenow, in welchem „Gott den Städten den Sieg verlieh“. Auch die Stettiner Herzöge, welche wegen ihrer Angelegenheit mit Brandenburg den Verlaufe der Dinge unthätig zugesehen hatten, traten jetzt auf die wolgastsche Seite. Doch war Fürst Heinrich noch nicht gesonnen, seine Sache aufzugeben. Im Frühjahr 1328 erschienen die Mecklenburger wieder mit starkem Heere im Felde. Wenige Wochen nach der Niederlage bei Griebenow nun stellte Heinrich jene Urkunde für den Herrenmeister aus. Es darf deshalb angenommen werden: dieser war sein Parteigänger und unterstützte den greisen mecklenburgischen Fürsten nicht blos mit Rath, sondern auch mit Geld und anderen Hülfsmitteln des Ordens. Sein Verhältniss zu Brandenburg passte hierzu vortrefflich, denn je stärkere Unruhen im Innern von Pommern tobten, desto mehr blieb die Mark nach dieser Seite hin gesichert.)
Das änderte sich, als Pommern und Mecklenburg im Juni 1328 Frieden schlossen und Fürst Heinrich der Löwe 1329 starb. Ludwig der Bayer, zum Kaiser gekrönt, versuchte die Zügel der Reichsgewalt straffer anzuziehen. Am 27. Januar 1328 befahl er den Herzögen von Pommern-Stettin, ihr Land vom Markgrafen Ludwig zu Lehn zu nehmen. Wenige Wochen später erneuerte er diesem als Kaiser die Uebertragung der Mark Brandenburg mit allen Rechten. An demselben Tage, am 12. Februar 1328, wandte sich der Papst an die Herzöge und ermunterte sie, mit ihren Vettern und anderen Getreuen sich muthig der Empörung gegen die Kirche zu widersetzen. Die Ermahnung fiel auf fruchtbaren Boden. 1329 begann der Krieg zwischen Pommern und Brandenburg, welcher über acht Jahre, bis 1338 gewüthet hat. Die Erbitterung erreichte so schwindelnde Höhe, dass die Pommernherzöge am 18. September 1330 ihr Land dem Papste als Lehen überwiesen und ihm den Treueid zusagten. Hocherfreut über diese Erwerbung im fernen Osten bezeugte derselbe am 13. März 1331 die Annahme der Länder, Städte und Schlösser, belehnte die Herzöge in der Person ihres Bevollmächtigten und verpflichtete sie, bei jedem Wechsel des römischen Stuhles den Vasalleneid zu erneuern. Der Schritt der Pommernherzöge war ein Verrath am Reiche. Er bedingte, dass der erste Herrenmeister der Johanniter nie mit einem Pommern oder für einen solchen geurkundet hat.
Gebhard von Bortfelde ist entschiedener Parteigänger des Markgrafen Ludwig gewesen, doch so, dass er mit den Mecklenburger Herrschern auf gutem Fusse blieb. Immerhin sahen wir, wie sein politisches Walten zurücktritt. Im Jahre 1332 bei der Theilung des brandenburgischen Pfandbesitzes in der Priegnitz zwischen Johann III. von Werle und seinem Vetter gleichen Namens finden wir Gebhard von Bortfelde, den Meister des Ordens, und seine Brüder, unter denjenigen, die Johann in seinen Schutz nimmt. Die Urkunde selber enthält einen gegen Brandenburg gerichteten Satz, nämlich: „Käme der Markgraf oder sonst jemand, der Recht auf die Mark hat, der uns, Johann von Werle, an diesen Schlössern und Landen hindern wollte, so soll uns unser Vetter behülflich sein, bis wir unser Pfandgeld wieder zurück erhalten“ (M. U. B. No. 5358). Doch da es sich für den Johanniter-Orden nur um Schutz handelte, und jener Satz den geltenden Rechtsverhältnisse entsprach, so kann er nicht ins Gewicht fallen. Höchst wahrscheinlich ist Gebhard bei Abschluss des Vertrages nicht selber zugegen gewesen, sondern hat sich von einem mecklenburger Johanniter vertreten lassen, für die der Schutz in erster Linie massgebend war.) Zwei Jahre später schlossen die beiden Herren von Werle ein Bündniss mit Markgraf Ludwig (M. U. B. No. 5554—5556).
Am Ende des Jahres 1333 bot sich für das bayerische Haus eine neue Aussicht auf Landerwerbung von ungemessener Weite. Des Markgrafen Schwiegervater, König Christof von Dänemark, war gestorben. Sein Gegner Graf Gerhard der Grosse von Holstein hatte ihn besiegt und einen grossen Theil von Dänemark in Besitz genommen; seine Söhne suchten Beistand bei ihrem Schwager, dem Markgrafen. Im Oktober 1333 überliessen die dänischen Prinzen Otto und Waldemar diesem das Land Reval, und zwei Monate nachher versprach ihm Otto die Erbfolge in Dänemark für den Fall, dass er und sein Bruder Waldemar ohne männliche Erben stürben. Dafür gelobte Ludwig ihnen gegen jedermann Beistand zu leisten, besonders gegen den Grafen von Holstein (Riedel II, 83, 84). Gerhard war ein äusserst gefährlicher Feind. Deshalb suchte der Markgraf eine grosse Vereinigung zu Stande zu bringen mit Brandenburg im Mittelpunkte. Bereits am 17. November hatte er mit dem Herzoge von Lüneburg ein Bündniss zu werkthätiger Hülfe geschlossen; den 11. Februar 1334 folgte eines mit Markgraf Friedrich von Meissen zu gemeinschaftlicher Vertheidigung. Dann wurde durch den Grafen von Schwerin mit Werle und Mecklenburg angeknüpft. Am 18. November gingen der Graf von Schwerin und der Bischof von Camin ein Bündniss mit dem Markgrafen ein; es folgte das der Herren von Werle und das der Herzogin von Pommern sammt ihren Söhnen. Im December 1334 war auch König Casimir von Polen dahin gediehen, dem Markgrafen sicheres Geleit zu einer Besprechung in Posen zu gestatten. Fünf Monate später, den 16. Mai 1335, erfolgte zwischen beiden der endgültige Friedensschluss.
Aeusserlich sah es aus, als ob der mächtig emporstrebende Graf von Holstein durch die vereinigte Macht Norddeutschlands erdrückt werden solle, um so mehr, als die Söhne Christofs auch noch in Jütland, also im Rücken des Gegners, Anhang besassen. Aber thatsächlich hatte sich das Schicksal bereits zu dessen Gunsten entschieden. Am 7. Oktober 1334 hatte er den Prinzen Otto in offener Feldschlacht besiegt und gefangen genommen. Eine Wiederaufrichtung des dänischen Thrones lag damit in weiter Ferne. Stolz sprach der gewaltige Graf von dem „Eigenthume unseres Reiches“. Trotz des Anlaufes, den die bayerische Politik genommen hatte, erreichte sie nichts recht, während andere, wichtigere Dinge vernachlässigt wurden. Deshalb beauftragte Kaiser Ludwig seinen Sohn, den Markgrafen, den Prinzen Waldemar mit dem Grafen Gerhard zu vergleichen.)
Es kam zu Besprechungen. Graf Johann von Henneberg begab sich mit zwei Edelleuten nach Lübeck und unterhandelte mit dem Grafen Gerhard wegen des gefangenen Prinzen Otto. Man gelangte zu keinem Ergebnisse. Weiter zu kommen schienen zwei Räthe des Markgrafen in Neustadt: es waren der Herrenmeister Gebhard von Bortfelde und der Ritter Hasso von Wedel. Am 22. Juni erzielten sie ein vorläufiges Abkommen, wonach Graf Gerhard zugestand, die Artikel, welche die beiden ihm vorgelegt hatten, in allen Richtungen zu halten. An einem ihm von den Räthen vorgeschlagenen Tage sollten brandenburgische und holsteinische Bevollmächtigte zusammentreten und Uebereinkünfte treffen, die er und der Markgraf erfüllen wollten. (Riedel B. II, 89). Die diesbezügliche Urkunde ist dunkel, sowohl in Stil als Sinn. Sie trägt kein Jahr,) und der Inhalt der Artikel ist nicht genannt. Von endgültigen Abmachungen erfährt man nichts. Im Gegentheil, alles blieb beim Alten: die Erben König Christofs blieben vom dänischen Königsthrone ausgeschlossen, Prinz Otto gefangen und Graf Gerhard Gebieter der Cimbrischen Halbinsel, auch dann noch, als sein Schützling und Mündel, Herzog Waldemar, 1336 volljährig wurde und Gerhard nominell die Regentschaft niederlegte.
Genau in dieses Jahr 1336 fällt nun das Aufhören der Herrenmeister-Würde Gebhards. Es ist deshalb kaum zu zweifeln, dass es mit den politischen Verhältnissen der Mark zusammenhängt. Politische Gründe bewirkten die Erhebung Gebhards,) ebensolche seinen Sturz. Als Anhänger des Markgrafen und gar als dessen Rath war er dem Kirchenbanne verfallen. Dies werden Ordensglieder, die sich mehr neutral hielten, wie die Kommendatoren von Mirow und Nemerow, gegen ihn geltend gemacht haben. Und in der That gerieth hier seine weltliche Stellung als Rath und seine geistliche als Johanniter-Herrenmeister auch in Widerspruch. Dazu kam, dass der Mann, welcher, wie es scheint, vornehmlich Gebhards Stütze gewesen, dass der Landesserver Berthold von Henneberg von seinem Amte zurücktrat, dass auch die mächtigen Grafen Günther von Lindow aus dem Kollegium der Vormünder des Markgrafen in Ungnaden ausschieden, dort die meissnische Partei die Geschäfte in die Hände bekam und Markgraf Ludwig um 1333 mündig erklärt wurde. Im Mai 1333 erliess Kaiser Ludwig sogar ein Erkenntniss der Reichsfürsten, welches das unerlaubt angefertigte Siegel des Markgrafen kassirte und die damit bekräftigten Regierungshandlungen für ungültig erklärte (Riedel B. II, 73, Forsch. XVII, S. 160). Alle diese Dinge müssen die Zustände in der Mark und damit die Stellung der hier hervorragenden Männer berührt, theilweise erschüttert haben. Gebhard scheint sich desto fester dem Markgrafen angeschlossen zu haben, machte hierdurch aber die neutralere Gruppe des Johanniter-Ordens um so mehr gegen sich rege. Den letzten Stoss gaben die Verhandlungen mit dem Holsteiner. Wären sie geglückt, hätten sie Gebhards Ansehen gewiss gehoben und das Vertrauen des jungen und schwachen Markgrafen befestigt. Nun aber gingen sie fehl; Gebhard dürfte von dem gewaltthätigen Grafen sogar geradezu hintergangen sein, dieser ihm Zugeständnisse gemacht haben, die er dann nicht hielt. Damit gewannen Gebhards Widersacher Oberwasser und der Markgraf wird gerollt haben. Nach oben hin, nach der geistlichen Seite, war Gebhards Stellung überhaupt nicht gedeckt, im Gegentheil durch die Excommunikation des Papstes erschüttert, wenn nicht gar aufgehoben. Der Herrenmeister vermochte sein Amt unter solchen Umständen nicht weiterzuführen; ob er desselben officiell vom Papste, vom Grossmeister oder vom Grossprior enthoben ist, lässt sich nicht entscheiden. Ein Erlass in diesem Sinne liegt bisher nicht vor. Thatsächlich hörte das Herrenmeisterthum vorläufig auf und Gebhard wurde wieder einfacher Frater im Johanniter-Orden, freilich mit einer Ehrenstellung, wie sein Vorkommen auf Urkunden erweist.
Schwerlich wird der Hergang ohne Genehmigung von Gebhards nächstem Vorgesetzten, dem Grossprior, geschehen sein, und dieser war damals der Bruder Bertholds von Henneberg gleichen Namens. Zu Gebhards Nachfolger stellte sich derselbe von vorne herein gut, denn schon 1337 zeichnete dieser als Bevollmächtigter (vice) Bertholds von Henneberg (Riedel A. XIII, 30, so auch 1341: Riedel A. VI, 28).
Wenige Jahre nachher, und der gewaltige Graf Gebhard fiel unter Mörderhänden. Damit änderte sich alles. In Spandau begannen Verhandlungen, welche zu Lübeck in glänzenden Versammlungen endeten. Danach wurde der bisher gefangene Prinz Otto seiner Haft entlassen und sein Bruder Prinz Waldemar erhielt die dänische Krone. Das also, wofür Gebhard eingetreten war, vollzog sich jetzt: das Geschlecht König Christofs erlangte den angestammten Königsthron. Sehr bezeichnend, eine der Urkunden, welche König Waldemar in Lübeck am 21. Mai 1340 ausstellte, ist unterzeugt von Ulrich Graf von Lindow, Johann von Buch, Hasso von Wedel und Bruder Gebhard von Bortfelde, also von Leuten, mit denen letzterer zusammengewirkt,) in Hasso von Wedel jemand, mit dem er gerade in der holsteinischen Sache gemeinsam gearbeitet hatte.)
Einen gewissen Ersatz erlangte Gebhard durch seine Ernennung zum Kommandator von Tempelburg. Wann dieselbe geschehen, ist nicht bekannt; sie wird zusammenhängen mit dem Wandel der Verhältnisse, der Erhebung Waldemars zum Könige, dem Friedensschlusse mit Pommern, der deutlicheren Parteinahme der Johanniter gegen den Papst.
Tempelburg war eine Landschaft mit Schloss und Stadt in der Neumark, welche der Templerorden 1291 vom Herzoge Przemislaus geschenkt erhalten, die er durch deutsche Ansiedler kolonisirt und mit deutschem Namen als Burg des Templerordens belegt hatte. Sie kam dann mit den übrigen Besitzungen dieser Genossenschaft an die Johanniter und erlangte um die Mitte des 14. Jahrhunderts solche Bedeutung, dass sie einen eigenen Kommendator erhielt, dessen Würde auch in der nächsten Folgezeit fortbestand (Riedel XXIV, 80; B. II, 492).
Dass Gebhard von Bortfelde als Kommendator von Tempelburg erscheint, beweist, dass ihm die Leitung und damit guten Theils die Nutzniessung dieses Güterbezirks auf seine alten Tage übertragen wurde. Er trat nunmehr aus der bescheidenen Rolle eines blossen „Bruders“ wieder in ein höheres Amt. Wir wissen von ihm und seiner neuen Stellung aus einer Urkunde des Pommern-Herzogs, zu dem sich während der Herrenmeister-Waltung nicht die geringsten Beziehungen nachweisen liessen. Ob der hier in Betracht kommende Kauf der Pfennigbede in Sallentin dem Komthur Gebhard persönlich Vortheil gebracht hat, ist nicht sicher, doch wahrscheinlich. In der Urkunde wird gesagt, dass er sie bei Lebzeiten allein und nach seinem Tode der Johanniter-Orden sie geniessen solle. Der Umstand, dass Gebhards Nachfolger in der Präceptorwürde als erster Zeuge auftritt, erhärtet, dass er bei dem Kaufgeschäfte zugegen und damit einverstanden, dass sein Verhältniss zum Vorgänger derzeit kein schlechtes gewesen. Die Urkunde ist in Stettin ausgestellt, Präceptor und Komthur hatten sich also dorthin begeben und handelten hier gemeinschaftlich.
Es mag dies mit der veränderten Haltung des Johanniter-Ordens der nordöstlichen Gegenden zusammenhängen, welche man aus einem grossen Bannerlasse erkennt, der im Jahre 1350 in der Neustadt von Avignon verfügt wurde. Darin heisst es: „die Prioren, Praeceptoren, Kommendatoren und Brüder der Johanniter in Quartschen, Liezen und Lagow, der Sprengel von Camin, Brandenburg, Meissen und Lebus; und die sämmtlichen und einzelnen Prioren, Präceptoren, Kommendatoren und Brüder des Johanniter-Ordens in der Mark Brandenburg und der Lausitz, welche den apostolischen Befehlen ungehorsam, rebellisch und Anhänger Ludwigs) sind und die verhängten Interdicte brachen, verkünden wir als interdicirt, suspendirt und excommunicirt.“
Für den ersten Herrenmeister Gebhard von Bortfelde kam diese Wandlung zu spät. Ihm ist der Streit zwischen Kaiser und Papstthum verhängnissvoll geworden. Er war ein Anhänger des brandenburgischen Markgrafen und mithin ein Gegner des Papstes; so wenig er stärker politisch hervorgetreten ist, so wird seine Haltung doch mitwirkend gewesen sein, dass die Johanniter dieser Gegend dem Banne verfielen. Freilich darf dabei nicht übersehen werden, dass ein Graf von Henneberg an der Spitze des Ordens deutscher Zunge stand.
Obwohl geistlicher Bruder, schlug in Gebhards Brust das Herz eines deutschen Mannes.
Immerhin ist und bleibt bezeichnend, dass er das Schwergewicht seiner Thätigkeit nicht auf die Politik, sondern auf die inneren und lokalen Angelegenheiten des Ordens legte. Er ist damit vorbedeutend für die Zukunft der Balei Brandenburg geworden.