Seite 17

8 Der Johanniter-Orden in Deutschland.

Polen. Wir begegnen ihm im Jahre 1251 und 1252 auf vier Urkunden.¹) Damit also haben wir eine ausgedehntere Thätigkeit des Grosspriors.

Das bisherige Ergebniss wäre demnach: Seit 1192 lässt sich ein Grossprior für Deutschland nachweisen, doch war das Amt noch mit keinem festen Titel verbunden, war auch noch nicht fest nach aussen umgrenzt, wohl nicht ständig besetzt und von keiner besonderen Bedeutung. Wäre letzteres der Fall, so müssten wir ihm häufiger begegnen; Urkunden aus der Zeit gab es massenhaft. Wie wenig man das deutsche Besitzthum des Ordens noch als selbständig, es vielmehr als Anhängsel der Ritterschaft in Palästina ansah, zeigt eine Urkunde König Ottokars I. von Böhmen aus dem Jahre 1225 (Delaville II, 330), worin er spricht von „domus hospitalaria Cruciferorum ultra mare deo militantium“. Die Entwickelung aller dieser Dinge war in Deutschland weit gegen die Länder romanischer Zunge und Englands zurückgeblieben. Die wenigen Male, wo die Vorläufer der deutschen Grossprioren vorkommen, nennen sie ihre Würde nur für Deutschland; erst Clemens, unter dem sie fertig geworden ist, erweiterte seinen Amtsbezirk auch über die slavischen Länder; offenbar aus dem gleichen Grunde, der bisher ein klares Aufkommen des deutschen Grosspriorats verhinderte: weil der Länderbesitz für die Würde noch nicht genügt hatte. Templer und Deutschritter waren ihm in Deutschland bislang zu mächtige Nebenbuhler und hinderten sein Wachsthum.

Im Jahre 1253 findet sich: „frater . . . eiusdem domus preceptor Alemamie“ (Delaville II, 745) ohne Namen. Von 1255—1280 bekleidete Heinrich von Fürstenberg die Würde mit dem Titel Praeceptor, wofür nur ausnahmsweise „magnus praeceptor“ oder „commendator“ eintrat.²) Die Landeszusätze wechseln; 1255 sind es Deutschland, Böhmen, Polen und Mähren, also dieselben wie vorher. Sie finden sich auch 1256, daneben aber steht Oesterreich statt Mähren, 1256 und 1260 beides: Oesterreich und Mähren, es sind nunmehr der Länder fünf. Die gleiche Zahl hat man 1266 aber statt Oesterreich und Mähren: Ungarn und Dänemark (d. i. Skandinavien). Die Reihenfolge lautet: Deutschland, Böhmen, Ungarn, Polen und Dänemark, stets also Deutschland zuerst und dann Böhmen. Später wurde gewöhnlich verkürzt; 1269 auf Deutschland, Böhmen und Dänemark, 1271 auf Deutschland, Böhmen und Oesterreich; öfters ist blos Deutschland genannt, als die allumfassende Zunge, aber auch sie konnte bei Zeugenunterschriften wegfallen, so dass nur der „Bruder“ Heinrich von Fürstenberg übrig blieb. Dieser erweiterte seinen Machtbereich auf alle katholischen Länder des Ostens und Nordens,

¹) Delaville II, 702, 711, 730. Wyss, Hess. Urkb. I, 88, wieder von Delaville übersehen. Ledebur, l. c. 14; Riedel VI, 15 f. ²) Fürstenb. Urkb. I 469, 473. Näheres hinten S. 177.