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Zwei Grafen Berthold von Henneberg. 175
Herman: „locum tenens reverendi domini fratris Bertoldi de Henneberg, generalis preceptoris Alamannie, per Saxoniam, Marchiam et Slaviam ordinis S. Iohannis Ierosolymitani“ (Riedel VI, 28). Es fragt sich nun, wie diese beiden Stellen zu verstehen sind, ob Sachsen, Mark und Wendland zu „preceptor Alamannie“ und „magister domorum ordinis S. Iohannis baptiste in Alamania“ gehört oder zu Herman „locum tenens“ und „gerens vices“. Der Wortstellung nach würde man wegen des „scilicet“ und des Präceptortitels zunächst wohl an erstere denken. Danach wäre anzunehmen, dass Berthold zugleich die umfassendere Würde des Grosspriors und die engere des Herrenmeisters bekleidet hätte und letztere schon so fest geworden war, dass sie in den Johanniter-Urkunden der Herrenmeisterländer besonders neben dem Grosspriorat angeführt wurde.
Genaueres Eingehen auf die beiden Angaben und ein Vergleich mit der Stellvertretung in Franken macht jedoch wahrscheinlicher, dass die drei Länder mit „Hermann“ zusammenzubringen sind. Danach wäre Berthold „der Grossprior für Deutschland“ in den Herrenmeisterländern durch Hermann vertreten gewesen; dieser hätte also eine ähnliche Stellung gehabt, wie vor ihm anfangs Gebhard von Bortfelde.
Abgesehen davon, dass dies sachlich das Wahrscheinlichere ist und völlig in den Rahmen der Verhältnisse passt, lassen sich auch andere Gründe hierfür geltend machen. Zunächst ist auffallend, dass die höhere Würde durch eine von ihr bereits mitumfasste eingeschränkt wird, dann ist an beiden Stellen die Konstruktion verändert, einmal folgt auf den Genetiv „Alamanniae“ ein „per Saxoniam“, das andere Mal auf „in Alamania“ bloss „Saxonia“ statt „in Saxonia“. Es sieht aus, als habe der Schreiber dies abheben wollen, habe es aber stilistisch ungeschickt gethan. Hiesse es nur „Bertoldi de Henneberg“ ohne den Titulaturzusatz, so würde das „per Saxoniam“ überhaupt nicht anders als auf die Vertretung bezogen werden können; Landeszusätze zur Titulatur und zur Vertretung liessen sich thatsächlich stilistisch kurz nur schlecht ausdrücken. Zöge man Deutschland und den Herrenmeisterbezirk zusammen, so könnte die Vertretung nur als eine der Gesammtwürde gefasst werden, was in dieser Form ganz ungewöhnlich ist. Die übrigen Urkunden wissen nichts davon, dass der Grossprior nebenbei noch Herrenmeister gewesen, sondern kennen ihn nur in jener Würde, der sie bezeichnender Weise die eines Kommandators beifügen. Die Titulatur 1341 als Präceptor besagt nichts, weil sie auch für den Grossprior vorkommt, wenngleich mehr in früherer Zeit; 1337 nennt Herman ihn „Meister“: ein Beweis, wie wenig Gewicht auf eine genaue Formulirung gelegt wurde.