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Die Ueberlieferung des geschichtlichen Materials. 133

„Geheimen Staats-Archivs“ und des „Geheimen Staats- und Cabinets-Archivs“ etwa seit 1800 zur Herrschaft gelangten. Ausser dem vereinigten Haupt- und Cabinets-Archive gab es noch Nebenregistraturen und Provinzial-Archive.

Mit dem Jahre 1723 erlitt der Bestand des Haupt-Archives eine wichtige Veränderung durch die Errichtung des General-Directoriums: einer die Verwaltung aller Provinzen umfassenden Behörde. Diese erhielt ein eigenes Archiv, das sogenannte „Ministerial-Archiv“, welches sich bis 1806 ebenfalls im Schlosse, seitdem im Lagerhause (in der Klosterstrasse) befunden hat. Das neue Archiv setzte sich zusammen aus den vom Staats-Archive dorthin abgegebenen Verwaltungsacten und aus einem Theile der nunmehr eingehenden Nebenregistraturen; es erhielt ausserdem die neuen bei der Behörde und für dieselben entstehenden Verwaltungssachen.

Die erste Benutzung des Archives für wissenschaftliche Zwecke findet sich zur Zeit des Grossen Kurfürsten. Sie geschah im Jahre 1652 durch den Bibliothekar Joachim Hübner, dann machte u. A. 1688 Pufendorf Arbeiten im Archive und später Leibniz, Cocceji und Gundling. Auch Friedrich der Grosse hat das Archiv benutzt. Einen besonderen Glanzpunkt des vorigen Jahrhunderts bildet E. F. v. Herzberg, der, 1747 im Archive angestellt, seit 1750 mit dem Kabinets-Archive betraut, später Minister wurde, als welcher er das Kabinets-Archiv noch mehrere Jahre behielt.

Wiederholt sind die Kriege dem Archive gefährlich geworden. Zuerst war es der Dreissigjährige Krieg, während dessen 1628 viele wichtige Schriftstücke nach Spandau, Cüstrin und Peitz gebracht wurden. Im polnischen Kriege flüchtete man 1658 nach Spandau und Cüstrin, im zweiten schlesischen ist das Archiv-Kabinet nach Spandau und Stettin geschafft, im Siebenjährigen ein bedeutender Bestandtheil nach Cüstrin und Magdeburg, 1806 nach Preussen und sogar bis Riga. Erst 1810 kamen die gesicherten Sachen von Königsberg zurück, mussten 1813 aber theilweise noch einmal hierhin wandern, von wo sie dann 1814 abermals in die seit 1799 erweiterten Archivräume des Königlichen Schlosses gelangten.

Grosser Nachtheil drohte dem Archive durch die Länderverluste von 1806. Von Rechts wegen hätten alle Acten der abgetretenen Provinzen an die neuen Regierungen ausgeliefert werden sollen, in Wirklichkeit aber geschah dies nur in geringem Umfange, bis das Jahr 1813 Wandel brachte. Nur viele auf Polen bezügliche Acten wurden von polnischen Kommissarien weggeführt. Ueberdies sind geheime politische Sachen in der Wohnung des Ministers von Hangewitz verbrannt worden.