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Die Anfänge der hohen Würden in Deutschland. 7

das andere den Beständen von Fraubrunnen im Kanton Bern. Der Inhalt der Breven deutet beidemal auf den Prior und die Ordensbrüder ohne bestimmte Ortsbezeichnung; wir werden also zunächst an einen Prior für Deutschland zu denken haben, obwohl der bezeichnende Zusatz fehlt. Ebenso scheint es mit einem Breve von 1193 zu stehen, welches im Archive der Grosspriorei in Prag erhalten ist und auf Polen weist (Delaville I, 597).

Wenig später, im Jahre 1207, Mai 28., heisst es in einer Urkunde des römischen Königs Philipp II.: „frater Hinricus de Heimbach, magister in Alemannia omnium Hospitaliorum S. Johannis Baptiste in Ierusalem“. Hier haben wir klar und bestimmt ausgesprochen in Heinrich von Heimbach den Träger des umfassenden Johanniter-Amtes.1) Es wird der gleiche sein, der 1215 genannt ist: „frater Henricus tunc magister summus per Alemanniam.“2) Derselben Würde mit anderer Bezeichnung, derselben Familie, aber einem anderen Namen begegnet man am 2. August 1232: „C(onradus) de Heimbach, frater hospitalis S. Johannis Ierosolimitani tunc preceptor in Alemannia.“3) Im Jahre 1236 nennt dann der Bischof von Konstanz einen „magister B. domus hospitalis in Alamannia“. Es wäre möglich, dass auch hiermit der Träger des Grossprioren-Amtes gemeint ist (Delaville II, 503), doch sicher möchten wir es nicht behaupten. Noch weniger lässt sich mit zwei Palästinensischen Urkunden anfangen, wovon eine Lutold nennt, den Grosskommentator und Vertreter des Meisters vom deutschen Hause in Jerusalem, die zweite Gerhard von Malberg, Marschall des deutschen Hauses, Statthalter des Grossmeisters. In letzterer ist von einem „magister Theutonicorum“ die Rede (Delaville II, 568, 574). Ueberall hier handelt es sich um Einrichtungen der deutschen Ritterschaft im heiligen Lande, nicht um heimisch deutsche Verhältnisse.4)

Erst 1249 gewinnen wir abermals festeren Boden. In eigener Urkunde nennt sich da: „frater Clemens, magnus preceptor S. domus Hospitalis Iherosolimitani in Alemannia, Bohemia, Moravia et Polonia“ (Delaville II, 679). Dieser selbe Clemens kommt nun noch wiederholt vor, statt „magnus preceptor“ bisweilen als „humilis preceptor“, aber mit den gleichen Länderangaben: Deutschland, Böhmen, Mähren und

1) Fürstenbergisches Urkb. I, 345. 2) Ledebur, Arch. für deutsche Adels-Gesch. II, 13. Der Magister Heinrich von 1228 f. (Riedel VI, 12 u. a. O.), der „magister“, den Papst Clemens III. im Jahre 1189 anführt (Delaville I, 556) und der von 1216 (Delaville II, 192) haben nur als lokale Vorstände einer Johanniterniederlassung zu gelten. Vergl. II. Lokalwürden. 3) Wyss, Hessisches Urkb. I, 23. Diese wichtige Urkunde fehlt bei Delaville. Ob nicht statt C zu lesen ist H? also derselbe Heinrich? Freilich wäre er dann lange im Amte gewesen. 4) 1240, Delaville II, 575 auch: „fratres hospitalis S. Marie Theutonicorum in Accon“.