III. Das Geheime Staatsarchiv.

Die Acten der kurfürstlich und markgräflich brandenburgischen und der königlich preussischen Regierung, welche das Herrenmeisterthum und den Johanniter-Orden betrafen, gelangten von deren Kanzlei zur Aufbewahrung in das Staatsarchiv der Hauptstadt. Nach einigen Zwischenfällen hat letzteres das für die Gesammtgeschichte des Ordens wichtige Material verhältnissmässig vollständig auf unsere Zeit gebracht.

Die landesherrlichen Schriftstücke folgten anfangs mit der Kanzlei den wechselnden Hoflagern der Fürsten, bis sich das Bedürfniss geltend machte, wenigstens einen Theil derselben an bestimmten Stellen ruhig und sicher zu verwahren. Die Markgrafen von Brandenburg begannen schon im 13. Jahrhunderte wichtigere Urkunden aufzubewahren. Dies nahm zu mit dem wachsenden Geschäftsumfange; die Originale wurden durch Abschriften, Auszüge, Concepte, Verwaltungsacten und anderes bereichert. Einen einheitlichen Ort für die Aufbewahrung besass man aber noch nicht. Erst scheint Spandau, dann Berlin (Cölln a. d. Spree) bevorzugt gewesen zu sein. Unter den älteren Hohenzollern finden sich als Hinterlegungsstätten nach und neben einander genannt: das feste Tangermünde, Berlin (Cölln), Cüstrin und Brandenburg in der Mark, Cadolzburg und zumal Plassenburg in Franken.)

Mehr und mehr aber trat Berlin hervor, besonders als die Markgrafen mit Johann Cicero 1486 ihren bleibenden Wohnsitz in der Mark nahmen und Berlin zur eigentlichen Residenz wurde. Seitdem fanden sich hier die landesherrlichen Archivalien naturgemäss zusammen, und ebenso naturgemäss war es, dass der Hauptwohnort des Fürsten nach einigem Schwanken zu deren Sammelstätte erwuchs: das Schloss zu Cölln a. d. Spree. Hier lagerten zunächst die Urkunden, bis Kurfürst Joachim Friedrich ein eigenes Gewölbe als Archivraum bestimmte, wohin auch die bisher mehr verstreuten Acten gebracht wurden. Urkunden- und Acten-Archiv befanden sich also neben einander und zwar in jenem Theile des Schlosses, welcher die Bezeichnung „grüner Hut“ führte, nach der Wasserseite zu.

Die Einrichtung eines wirklichen Staats-Archives erforderte die Anstellung eines Archivbeamten und die Einrichtung eines Archivbetriebes, die 1599 erfolgten. Das Archiv wurde mit der kurfürstlichen Kanzlei (der späteren Staatskanzlei) in Verbindung gesetzt, welche bis 1806 bestanden hat. Die Aufsicht über das Archiv erhielt der Kanzler.

Als die Arbeitskraft des ersten „Registrators“ Erasmus Langenhain (oder Langenhagen) erlahmte, erhielt er um 1617 einen Gehülfen (Vice-Registrator) in Zernitz (Cernitius), der 1632 sein Nachfolger wurde. Schon jener hatte angefangen, die Acten zu registriren, doch gerieth diese mühevolle Arbeit unter Cernitius in Verfall und das Archiv in Unordnung. Um so wichtiger war, dass nach seinem Tode (1639) in Christof Schönebeck eine Kraft ersten Ranges die „Geheime Registratur“ übernahm, dem im Grossen Kurfürsten ein weitblickender Organisator zur Seite stand. Schönebeck, seit 1651 „Archivarius“, ist es gewesen, der jene Ordnung und Actenverzeichnung schuf, welche noch jetzt für die alten Bestände massgebend sind († 1662). Seine Repertorien bieten in drei Bänden die Reposituren 1—62, denen noch eine 63. im dritten Bande 1679 beigefügt wurde. Bereits im Jahre 1658 enthielt das Archiv 6096 Actenkonvolute und an Urkunden 11 Schränke mit 416 Kästen.

Für die älteste Zeit erweisen sich die Litteralien dürftig. Ausser einer mit Kurfürst Friedrich I. beginnenden und durch das ganze 15. Jahrhundert fortlaufenden Reihe von Copiarien landesherrlicher Urkunden blieben nur Fragmente vorhanden. Was sich sonst an Beständen aus der Zeit vor dem 16. Jahrhundert findet, ist gewöhnlich später aus aufgehobenen Klöstern und anderswoher in’s Archiv gelangt. Der eigentliche Reichthum desselben beginnt erst mit der Regierungszeit des Kurfürsten Joachim II.

Seit dem 16. und besonders seit dem 17. Jahrhunderte kamen dann noch ununterbrochen neue Materialien hinzu, wie z. B. die zahlreichen Acten des 1714 aufgelösten Heroldsamtes. Wohl um das Archiv zu entlasten, erfolgte 1685 die Errichtung eines Geh. Kabinets-Archivs (oder Archiv-Cabinets). Es war gewissermassen die Fortsetzung des alten Urkunden-Archivs und wurde demgemäss auch seit 1710 mit dem Staats-Archive verbunden aber von einem eigenen Beamten verwaltet. Seine volle Ausbildung erhielt es unter Friedrich II., unter dem es umfasste: die Originalurkunden, die Urkunden über Familienangelegenheiten des königlichen Hauses, die Acten der auswärtigen Gesandtschaft, Traktate und Verträge mit fremden Mächten, Secreta u. a.

Inzwischen war das Schloss durch Friedrich I. umgebaut und erweitert. Man erhielt dadurch mehr Platz, in Folge dessen Friedrich Wilhelm I. passendere Räume für das Archiv im unteren Geschosse, der Schlossfreiheit gegenüber, bestimmte, wohin man die Bestände auch 1718 übersiedelte. Vielfach änderte sich die Benennung des Instituts. Anfangs hiess es nur „Archiv“ oder „Geheime Registratur“, dann kam daneben auf „Geheimes und Haupt-Archiv“ oder auch „Geheimes Haupt-Archiv“, wozu sich noch andere Bezeichnungen gesellten, bis die des „Geheimen Staats-Archivs“ und des „Geheimen Staats- und Cabinets-Archivs“ etwa seit 1800 zur Herrschaft gelangten. Ausser dem vereinigten Haupt- und Cabinets-Archive gab es noch Nebenregistraturen und Provinzial-Archive.

Mit dem Jahre 1723 erlitt der Bestand des Haupt-Archives eine wichtige Veränderung durch die Errichtung des General-Directoriums: einer die Verwaltung aller Provinzen umfassenden Behörde. Diese erhielt ein eigenes Archiv, das sogenannte „Ministerial-Archiv“, welches sich bis 1806 ebenfalls im Schlosse, seitdem im Lagerhause (in der Klosterstrasse) befunden hat. Das neue Archiv setzte sich zusammen aus den vom Staats-Archive dorthin abgegebenen Verwaltungsacten und aus einem Theile der nunmehr eingehenden Nebenregistraturen; es erhielt ausserdem die neuen bei der Behörde und für dieselben entstehenden Verwaltungssachen.

Die erste Benutzung des Archives für wissenschaftliche Zwecke findet sich zur Zeit des Grossen Kurfürsten. Sie geschah im Jahre 1652 durch den Bibliothekar Joachim Hübner, dann machte u. A. 1688 Pufendorf Arbeiten im Archive und später Leibniz, Cocceji und Gundling. Auch Friedrich der Grosse hat das Archiv benutzt. Einen besonderen Glanzpunkt des vorigen Jahrhunderts bildet E. F. v. Herzberg, der, 1747 im Archive angestellt, seit 1750 mit dem Kabinets-Archive betraut, später Minister wurde, als welcher er das Kabinets-Archiv noch mehrere Jahre behielt.

Wiederholt sind die Kriege dem Archive gefährlich geworden. Zuerst war es der Dreissigjährige Krieg, während dessen 1628 viele wichtige Schriftstücke nach Spandau, Cüstrin und Peitz gebracht wurden. Im polnischen Kriege flüchtete man 1658 nach Spandau und Cüstrin, im zweiten schlesischen ist das Archiv-Kabinet nach Spandau und Stettin geschafft, im Siebenjährigen ein bedeutender Bestandtheil nach Cüstrin und Magdeburg, 1806 nach Preussen und sogar bis Riga. Erst 1810 kamen die gesicherten Sachen von Königsberg zurück, mussten 1813 aber theilweise noch einmal hierhin wandern, von wo sie dann 1814 abermals in die seit 1799 erweiterten Archivräume des Königlichen Schlosses gelangten.

Grosser Nachtheil drohte dem Archive durch die Länderverluste von 1806. Von Rechts wegen hätten alle Acten der abgetretenen Provinzen an die neuen Regierungen ausgeliefert werden sollen, in Wirklichkeit aber geschah dies nur in geringem Umfange, bis das Jahr 1813 Wandel brachte. Nur viele auf Polen bezügliche Acten wurden von polnischen Kommissarien weggeführt. Ueberdies sind geheime politische Sachen in der Wohnung des Ministers von Hangewitz verbrannt worden.

Weit schlimmere Einbusse erlitt das Archiv des General-Directoriums. In der Meinung, dass Preussen die verlorenen Provinzen nicht wieder erlangen würde, liess der Staatsrath Sack viele Verwaltungsacten jener Länder verkaufen. Auch aus der kurmärkischen Registratur sonderte er viele angeblich unbrauchbare Acten aus und verkaufte sie zum Besten brodloser Beamten. Als einmal diese verhängnissvolle Bahn betreten war, begann ein betrügerischer Registrator auf eigene Rechnung zu veräussern, so dass die wichtige Registratur der Kurmark im General-Directorium fast alle seine Bestände aus der Zeit vor 1770 verloren hat. Andere Nebenarchive wechselten 1806 ihre Behörden und blieben ebenfalls nicht unberührt.

Im Jahre 1818 schuf der Staatskanzler Fürst von Hardenberg die grosse Neuerung, dass in der Person des Geh. Legationsraths v. Raumer ein Director für die gesammte Archivverwaltung des Staates bestellt wurde. Der Geschäftskreis des Directoriums umfasste nunmehr das Geheime Staats-Archiv in Berlin und sämmtliche Staats-Archive der Provinzen. Es unterstand erst dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten und dem des königlichen Hauses, seit dem 1. April 1852 dem Ministerpräsidenten, nachdem 1849/51 das königliche Haus-Archiv vom Geh. Staats-Archive abgezweigt und dem Minister des königlichen Hauses allein zugetheilt war. Das Haus-Archiv umfasste die Personal-, Familien- und sonstigen Acten der Glieder des königlichen Hauses. Dann wurde das Geh. Staats-Archiv 1873/74 aus dem Schlosse nach seinem inzwischen neu erbauten eigenen Hause in der Klosterstrasse 76 verlegt. Es wurde hier mit dem Geh. Ministerial-Archive, welches die Acten des inzwischen aufgelösten Generaldirectoriums enthielt und dem Finanzministerium unterstand, vereinigt. Demnach enthält das Geh. Staatsarchiv jetzt drei Hauptmassen von Material: 1. die alten Bestände, 2. die Bestände des Generaldirectoriums, 3. die neueren Bestände. Dazu kommt als viertes: die Acten von Ortschaften und Instituten der Mark Brandenburg.

Der Umstand, dass in der älteren Zeit die Markgrafschaft auch der Staat war, hat bewirkt, dass die provinzial-märkischen und die den Staat als solchen betreffenden Archivalien vereinigt wurden. Als der Staat sich dann vergrösserte, bildeten sich in den Neuerwerbungen Provinzial-Archive, so dass für die Mark der frühere Zustand blieb. Erst in allerneuester Zeit hat man angefangen, die märkischen Provinzial- und Lokalsachen zu sammeln und zu einer eigenen Gruppe: zur „Provinz Brandenburg“ zusammen zu ordnen. Ihr Hauptbestand beginnt freilich erst mit der Einrichtung der Provinzialbehörden, also erst im vorigen Jahrhundert. Voracten reichen bisweilen weiter zurück.

Das Geh. Staats-Archiv ist also jetzt ein Doppelarchiv: eines der Regierung des preussischen Staates und ein brandenburgisches Provinzialarchiv. In jenem befinden sich die alten Regierungsacten, welche sich auf den Johanniter-Orden beziehen (Rep. 31), diesem sind die Sonnenburger Acten des Ordens zugetheilt und bilden dessen ältesten Bestand.

Die übrigen Archive, welche Johannitersachen enthalten, kommen für uns nur nebensächlich in Betracht, weshalb nicht näher auf sie eingegangen werden kann. Ueber deren Namen und Inhalt vergleiche hinten: „Verschiedene Archive“ S. 150 ff.