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Die Anfänge der hohen Würden in Deutschland. 11
sant Johans ordens stathalter dez Obrøsten Meisters desselben ordens in tutschen Landen“ (Monum. Zollerana I p. 304). Es erscheint hier die Bezeichnung „Obermeister“, welche sich neben der des Grosspriors behauptete, so dass damit die Reihenfolge der drei höchsten Würdenträger des Johanniter-Ordens lautet: Grossmeister (der Vorstand des Gesammtordens), Obermeister (der Vorstand der deutschen Zunge), Herrenmeister (der Vorstand der Balci Brandenburg).
Allmählich mehrten sich die Besitzungen des Ordens und das Gebiet des deutschen Grosspriors umfasste fast ganz Mitteleuropa. Dies führte zu Unzuträglichkeiten, um so mehr, als überall besondere Verhältnisse obwalteten, denen ein einzelner Mann nicht gerecht werden konnte. Aus solchen Umständen erwuchsen Unterämter des Grosspriorats für besondere Landestheile, zunächst für die slavischen Völker. Die älteste Sonderstellung zeigt Böhmen. Die dortige Johannitervereinigung tritt sogar früher hervor als das Grosspriorat. War das Grosspriorat zunächst ein blosses Amt ohne festen Sitz, so beruhte die Machtstellung des böhmischen Johanniterthums auf bestimmtem Besitz von Grund und Boden. Es war ungefähr im Jahre 1159, als König Wladislav II. von Böhmen im Verein mit zwei Grossen seines Reiches die Marienkirche, das Hospital und die Johanniterkongregation auf der Kleinseite von Prag begründete. Von vorne herein mit einem bedeutenden Güterbestande bewidmet, in der Hauptstadt des Landes gelegen, vom Königthume und Adel begünstigt, wurde die Niederlassung zum natürlichen Mittelpunkt, um den sich andere sammelten.1) In der Stiftungsurkunde Wladislaws II. wird nur die „congregatio religiosorum communis vite virorum“ eingerichtet; von einem Vorstande ist noch nicht die Rede. So bleibt es auch in der Folgezeit, bis Papst Lucius III. im Jahre 1182 den Besitz der Kirche S. Maria zu Prag und den von Manetin bestätigt: „dilectis filiis fratri Bernario preceptori et aliis fratribus hospitalis Ierosolimitani in Boemia, Polonia et Pomerania constitutis“ (Delaville I, 434). Hier ist der Vorstand als
1) Delaville I p. CXCVI sagt, die deutschen Gründungen seien ein halbes Jahrhundert später gewesen, „à une epoque, où le prieuré de Bohême-Autriche est absolument constitué et fonctionne regulierement.“ Hiergegen ist zu bemerken, 1) dass die böhmische und die österreichische Johannitergruppe anfangs ganz getrennt waren und erst weit später zusammen gelegt wurden, und 2) dass ein regelmässiges Funktioniren und feste Eintheilung des böhmischen Priorats nicht erweislich ist. Auf andere Ungenauigkeiten der verschiedenen Darstellungen Delavilles gehen wir nicht ein, diese stehen mit der Urkundenpublikation nicht immer auf gleicher Höhe.