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126 Urkunden und Acten der Ballei Brandenburg. werden konnten. Hier lagen sie feucht in zwei gewölbten Räumen des Erdgeschosses. Die in Gebrauch befindlichen Justiz- und Lehnsacten wurden gar nur in einem hölzernen Entresol aufbewahrt, jeder Gefahr preisgegeben, bis man sie 1775 in die grosse Vorstube vor dem Archive unterbrachte, die zugleich als Sitzungsraum für die Ordens-Regierung dienen sollte.

Als sich dies alles ganz ungenügend erwies, liess der Herrenmeister 1790 ein neues Gerichtshaus für die Ordens-Regierung und den Magistrat erbauen. In zwei Registratur- und im Sitzungszimmer wurden hier 1792 alle zur eigentlichen Justizverwaltung und Lehns-Kurie, zum Hypotheken-, Deposital-, Vormundschafts-, Kirchen- und Schulwesen gehörigen Acten hinterlegt. Eine Revision ergab, dass verschiedene, jedoch keine wesentlichen Schriftstücke vermisst, jedoch andere aufgefunden wurden, die in den Repertorien nicht verzeichnet standen.

Ende des 18. Jahrhunderts waren die Acten- und Urkundenbestände des Ordens also an zwei Orten vertheilt: 1. im Ordens-Archive im Erdgeschosse des Schlosses, und 2. im neuen Gerichtshause der Ordens-Regierung und des Magistrats.

Im Jahre 1806 und 1807 brach das Unglück über Preussen herein. Um die Lasten, welche sein Volk fast erdrückten, zu mildern, verfügte König Friedrich Wilhelm III. am 30. Oktober 1810, dass alle Klöster, Dom- und anderen Stifter, Balleien und Commenden von nun an als Staatsgüter zu behandeln und nach und nach einzuziehen seien, wobei aber für Entschädigung der Berechtigten gesorgt werden müsse. Bezüglich der Ballei Brandenburg wollte der König die Aufhebung so lange verzögern, als der greise Herrenmeister, Prinz August Ferdinand, Bruder Friedrichs des Grossen, noch am Leben sei. Aber dieser erklärte in warmer Vaterlandsliebe, wegen des Beispiels und der Pflichten gegen den Staat, von der Königlichen Gnade keinen Gebrauch machen zu wollen, vielmehr sollten das Meisterthum Sonnenburg und die dazu gehörigen Commenden sofort auf den Staat übergehen.

Eine Kommission wurde niedergesetzt, um die Bedingungen der Uebergabe des Ordensbesitzes zu vereinbaren. Der Staatskanzler Graf Hardenberg ernannte hierzu zwei Vertreter der Krone, und der Prinz ertheilte dem Ordens-Domänen-Kammer-Director Ludolf den Auftrag, seine Rechte wahrzunehmen. Zwischen diesen fand am 31. December 1810 eine Vereinbarung statt, welche der Prinz am 12. Januar und der König am 23. Januar 1811 bestätigten. Als Grundsatz war festgestellt, dass einerseits mit dem letzten Tage des Monats Mai 1811 sämmtliche Obliegenheiten des Herrenmeisters, des Ordens-Kapitels und der Ordens-Regierung aufhören sollten, andererseits der König alle Ansprüche,