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48 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland.
Bereits 1228 fassten die Johanniter festen Fuss im Lauenburgischen. Da sagte der Herzog Albrecht von Sachsen: „Wegen der vielen Dienste mseres geliebten Magisters Heinrich, Bruders vom Hospital S. Johanns, die er uns leistete und in Zukunft noch vermehrt leisten kann, erachteten wir für würdig, dessen Arbeiten und vielfache Dienste wiederzuvergelten. Auf seine Bitten hin, als Heilmittel gegen unsere Sünden, verleihen wir deshalb dem Hospitale das Dorf Pogätz mit allen Gerechtigkeiten und Zubehör“. Ausserdem nimmt der Herzog in seinen Schutz, was der Orden innerhalb seines Landes besitzt oder besitzen wird (Riedel VI, 12). Der Magister Heinrich ist offenbar der uns schon bekannte Vorstand von Werben. Die Verleihung geschah in Ratzeburg, also ziemlich sicher mit Zustimmung von dessen Bischof, und betraf Güter nahe bei Ratzeburg. Wir finden hier ein besonders deutliches Bild von der Art des Emporkommens des Ordens. Der bereits wohlhabende und einflussreiche Leiter der Kommende Werben hat sich um einen Landesherrn verdient gemacht; dieser erkennt, welche Kräfte der Orden birgt und sucht dieselben durch eine Schenkung fester an sich zu knüpfen, um sie sich auch für die Zukunft zu sichern. Nebenbei frommt er damit seinem Seelenheil. Andererseits nützte der Johanniter nicht bloss aus gutem Herzen, sondern er verwerthete die gewonnene Stellung, um den Herzog durch Bitten zu einer Schenkung zu veranlassen. Dies geschah allgemein für den Orden, im Besonderen aber für Werben, dessen Güterbestand sich also vergrösserte. An die Ueberweisung von Pogätz reihte der Herzog schon im nächsten Jahre (1229) eine weitere, die des Dorfes Danik, ebenfalls bei Ratzeburg. In der hierfür ausgestellten Urkunde (Riedel VI, 12) tritt das Haus Werben bereits deutlicher hervor,1) und demgemäss ist es im Jahre 1244 auch der Kommen dator Udo von Werben, welcher einen Theil der Güter zu Lehn giebt (vergl. Jahrb. I, 3).
Schon hatte auch der Orden festen Fuss in Vorpommern gefasst. Leider ist sein dortiges Emporkommen durch Fälschungen verdunkelt, doch scheint Folgendes sicher zu sein:2) Fürst Grimisl aus von Pommern verlieh um 1200 herum den Johannitern die Häuser Stargard und Liebschau mit Zubehör, diese Schenkung wurde durch die Herzöge Bogislav II. und Barnim I. bestätigt und erweitert, und dann durch Papst Gregor IX. im Jahre 1238 nochmals bestätigt. In den Breven des letzteren ist aber nicht der ganze Orden als Empfänger genannt, sondern die Johanniter in Mähren. Die echte Schenkung wurde nunmehr durch drei Fälschungen aus den Jahren 1198, 1223 und 1229 in weitem
1) Quod profectui domos suae (Henrici). 2) Näheres in meiner Abhandlung: Unechte Urkunden des Johanniter-Ordens.