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III. Würdenhäufung.

Der unfertige Zustand, das allgemeine Werden des Johanniter-Ordens von der Mitte des 13. bis zum Beginne des 14. Jahrhunderts erhellt aus vielerlei Thatsachen. Noch trat die einzelne Kommende nicht immer als festes und einheitliches Ganzes hervor, sondern stand noch vor dem Begriffe der Gesamtheit zurück. Ein Ort konnte eine zeitlang Kommende sein und dann als solche eingehen, wie z. B. Gartow, oder eine Kommende konnte nach einem anderen Orte verlegt werden, wie Braunschweig nach Supplingenburg; andere hingen in sich eng zusammen, ein Komendator konnte eine Kommende mit einer zweiten vertauschen, bezw. dorthin versetzt, oder es konnten gar mehrere Kommenden in einer Hand vereinigt werden.

Den stärksten Fall solcher Kommendenhäufung bietet Ulrich Schwabe, der im Jahre 1302 Komendator von Braunschweig, Nemerow und Gartow war. Aber solche Vereinigung dreier Kommenden blieb eine Ausnahme, wogegen die von zwei in einer Hand sich ziemlich häufig findet; ein Beweis, dass man die Leitung einer Kommende nicht für besonders schwierig ansah.

Im Jahre 1273 haben wir einen gemeinsamen Komendator für Ueberlingen und Leoneg, 1296 einen solchen für Jungingen und Hemmendorf (Zeitschr. Oberrh. XXIX, 139, 150). Im Jahre 1298 vereinigte der genannte Ulrich Schwabe die Kommenden Braunschweig und Gartow in seiner Hand (M. U. B. IV, 2499), 1318 Gartow und Nemerow (Riedel B. I, 419). In der wichtigen Abmachung von Cremmen 1318 finden sich neben Ulrich Schwabe noch Gebhard von Bortfelde als Komendator von Braunschweig und Goslar, und Paul von Modena als solcher zu Erfurt und Topsted; 1320 haben wir Konrad von Dorstat als Komendator von Schlawe und Liebschau. 1321 und 1322 war Heinrich von Wesenberg Komendator von Mirow (M. U. B. VII,

v. Pflugk-Harttung, Johanniter-Orden. 3