Seite 66
Die politische Entwicklung. 57
weit über die Landesgrenzen hinausgewachsenen Gross-Werben mit internationalen Zielen keinen Rückhalt für ihre territorialen Sonderwünsche zu erlangen. Etwas Ähnliches scheint aber zuletzt auch beim Grossprior den Ausschlag gegeben zu haben. Eine Oberhoheit, die sich auf einen bestimmten Ort stützte, die in und mit diesem also eine Zukunftsdauer hatte, vermochte eine bedeutende Macht zu gewinnen, welche der des Grosspriorats um so gefährlicher werden konnte, als sie räumlich weit entfernt war. Eine rein persönliche Würde mit wechselnden Nachfolgern hatte das Grosspriorat fester in der Hand und konnte es besser nach seinen Wünschen leiten.
Seinem Emporkommen gemäss scheint der erste Herrenmeister keine näheren Beziehungen zu Werben gehabt zu haben. Keine Urkunde deutet darauf, dass er je in Werben geweilt hat. Dagegen hielt er ein Provinzialkapitel sowohl in Mirow als in Nemerow ab; auf beiden war ein Kommendator von Werben nicht zugegen, obwohl in dem Nemerower über eine Angelegenheit der Neumark Beschluss gefasst wurde. Auch mit dem neuen bayerischen Herrscherzweige trat Werben in keine engere Verbindung. Nur eine ziemlich unwichtige Bestätigung, nicht etwa Verleihung, des Markgrafen Ludwig für Werben ist überliefert (Riedel VI, 26).
Dieser ganzen Sachlage entspricht es, dass mit dem Rücktritte des ersten Herrenmeisters sich die Augen für seine Nachfolge nicht auf den Kommendator von Werben, sondern auf den des vielbegünstigten Nemerow lenkten. Wie sein Vorgänger wurde jetzt dieser, Herman von Warberg, erst zum Statthalter erhoben. Wieder scheint das mit einem Niedergange von Werben zusammenzufallen. Nach dem Tode von dessen Kommendator Gebhard von Wanzleben müssen innere Umwälzungen im Ordenshause an der Elbe vor sich gegangen sein, welche den Pfarrherrn, den Würdenträger, der in anderen Kommenden den Titel Prior hatte, an die Spitze der Geschäfte brachte. Wenigstens deutet darauf eine Urkunde vom Jahre 1340, in welcher der Pfarrherr von Werben „de des ganze macht hadde, also he dat bewisende mit sines meysters breve“ (Riedel VI, 27) Dinge verhandelt und vergleicht, die dem Oberhaupte der Kommende zustanden. Der Kommendator, oder wie er genannt wird, der „Statthalter zu Werben“, nimmt sich neben ihm in der Urkunde sehr bescheiden aus. Der Pfarrer führte den adligen Namen Heinrich von Lellum, der Kommendator dagegen hiess bürgerlich Johann Hidden. Dem entspricht auch, dass im nächsten Jahre nicht für Kommendator und Brüder geurkundet wurde, sondern für „Brüder und Konvent des Hauses Werben“ (VI, 27).
Dies alles deutet auf Zerrüttung. Wohl um sie beizulegen und um der Kommendatorwürde wenigstens äusserlich einen Halt zu