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56 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland. er im Orte, was nach wie vor auf gute Beziehungen zwischen Ordensleitung und Kommende deutet. Auch mit einem Nebenzweige der Markgrafen gelang es, solche zu gewinnen, wie daraus erhellt, dass Markgraf Johann V. eine Messe für seinen Vater bei den Johannitern in Werben stiftete. (Riedel VI, 24).

Aber dies alles scheint ziemlich wirkungslos geblieben zu sein, so lange Markgraf Waldemar und Ulrich Schwabe lebten. Erst als beide das Grab deckte, vermochte Werben wieder seine alten Wünsche aufzunehmen. Im Jahre 1321 wirkte sein Kommendator als Bevollmächtigter des Stellvertreters des Ordensvisitators für die Mark und Wendland, und ebenso geschah es im folgenden Jahre. Doch das war nur ein kurzer Lichtblick.

Die Ansprüche Ulrich Schwabes fanden nämlich einen neuen, glücklicheren Vertreter in Gebhard von Bortfelde, ebenso wie Ulrich Kommendator von Braunschweig. Gleich nach dem Ableben Ulrichs scheint er bei der Ordensleitung eingesetzt zu haben, denn bereits 1320, also ein Jahr früher als der Werbener, konnte er wie dieser als Bevollmächtigter zeichnen. Dann wird der Werbener ihm den Rang abgelaufen haben, denn 1321 und 1322 wirkte derselbe in jener Eigenschaft. Aber wieder wurde er von dem Braunschweiger überholt. Schon bevor er auf zwei Urkunden des Jahres 1322 vorkam, nannte Gebhard von Bortfelde sich auf einer solchen Vicemeister des Johanniter-Ordens, bezeichnete sich also als Träger eines wirklichen Amtes, nicht bloss als persönlichen Vertreter. Wenige Jahre später, und der Vicemeister wurde zum Herrenmeister. Damit waren die Verhältnisse des Johanniter-Ordens in Nordost-Deutschland amtlich geordnet und zwar zu Ungunsten Werbens. Augenscheinlich haben die beiden Gebharde, der von Wanzleben und der von Bortfelde, in schärfstem Wettstreite gerungen. Ersterer vertrat die alt überlieferten, auf der Oertlichkeit der Mutterkommende beruhenden Ansprüche, letzterer die des bloss übergeordneten Amtes; und er behielt den Sieg. Gebhard von Bortfelde begründete für den Nordosten eine stehende Amtsgewalt, rein in sich selber beruhend, in der so sehr von allem Territorialen abgesehen wurde, dass der Herrenmeister, wie es scheint, principiell seine bisherigen Kommenden nicht beibehalten durfte, wenngleich sich dies in Wirklichkeit bisweilen anders gestaltete. In wechselnden Formen hat das Herrenmeisterthum nahezu ein halbes Jahrtausend bestanden.

Welche Gründe massgebend gewesen sind, die Ansprüche der Mutterkommende so völlig zu zerstören, lässt sich nur vermuthen. Es war Werben nicht gelungen, zu seinen Landesherren ein engeres Verhältniss herzustellen und dadurch deren Beistand zu erlangen. Möglich, dass das Stift zu selbstherrlich auftrat und jene fürchteten, von einem