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Die Ueberlieferung des geschichtlichen Materials. 127
welche an den Orden gemacht würden, übernähme, und dessen Leiter, Mitglieder und Beamte während ihrer Lebenszeit aus den Staatskassen entschädige. Mit mehreren Ordensbeamten geschah dies in der Weise, dass sie in den preussischen Staatsdienst übertraten, so z. B. wurde der genannte Ludolf Königlicher Domänen-Kammer-Director.
Am 29. August 1811 konnte der König dem Prinzen bereits eine Generalquittungs-Urkunde ausstellen, in welcher er anerkannte, dass alle Kapitalien, wie solche in den Verzeichnissen angemerkt stünden, der Staatsbehörde richtig übergeben wären. Die tiefe Umwälzung machte äusserst eingehende Verhandlungen nöthig, welche in 6 Bänden zusammengetragen,¹) der Domänenkammer des Prinzen übergeben wurden. Viele Dinge blieben ungeschlichtet. Als Prinz Ferdinand am 2. März 1813 starb, machte Prinz August, welcher den Nachlass des Verbliebenen für dessen Erben verwaltete, noch in 7 Schreiben sieben Ansprüche an den Staat geltend. Die Dinge schleppten sich hin bis in die dreissiger Jahre.
Viele und wechselnde Schicksale betrafen die Archivalien des Ordens. Das Einfachste wäre gewesen, diese entweder in Sonnenburg vereinigt zu lassen, oder sie als Gesammtmasse in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin zu überführen. Aber weder das eine noch das andere geschah, weil die Johanniteracten noch zu sehr als Verwaltungspapiere angesehen und deshalb Theile derselben von den verschiedensten Behörden beansprucht wurden. Hardenbergs Ansicht war, dass aus dem Ordens-Archive in Sonnenburg nur diejenigen Urkunden und Actenstücke nach Berlin geschafft würden, welche zur Wahrnehmung des Allerhöchsten Interesses unumgänglich nothwendig wären; das Archiv selbst aber an Ort und Stelle bleiben und von einem Mitgliede des dortigen Landgerichtes die Ober-Aufsicht über dasselbe geführt werden sollte.²) Mit diesem war Stosch gemeint, der bisher Ordens-Archivar gewesen, nun aber als Landgerichtsrath in preussische Dienste getreten war. Schlimm hierbei erwies sich nur, dass Stosch, durch seine neue Thätigkeit in Anspruch genommen, weder Zeit noch allzuviel Lust für die Archivdinge übrig behielt, die sich überdies nicht so gestalteten, wie er wünschen mochte.
¹) Befinden sich jetzt im Königl. Hausarchive. Ein Verzeichniss derselben in den Dienstacten des Geh. Staatsarchivs. Bestand No. IV, Vol. 13a zum Jahre 1815; davon enthält Band E: Special-Acten betr. die Uebergabe des Sonnenburgschen Schloss-Inventariums, der Kapitels-Lade und des Ordens-Archivs. ²) Brief vom 25. Juli 1811 von Hardenberg an Klarroth, in Dienst-Acten. Bestand No. IV, Vol. 13a. Dieses Fascikel der Dienstacten enthält die hauptsächlichen Mittheilungen von der Uebernahme der Acten und dem sonstigen Ablieferungsgeschäfte. Dazu Rep. 31, 23c; Bestand IV, Vol. 24 fol. 103f. und obige Acten des Kgl. Hausarchivs (vergl. Charlottenburg), welche letztere von mir nicht benutzt wurden.