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Die Anfänge der hohen Würden in Deutschland. 19

deswegen nennt er diese Würde nicht und zog die beiden mecklenburgischen Kommendatoren für den Rechtsakt herzu.

In demselben Jahre, am 15. Juni, verkaufte Gebhard eine Hebung aus Röbel (in Mecklenburg) und Wolfswinkel für das Heiligen-Geist-Kloster zu Salzwedel (Altmark) und zwar als „frater Ghevvehardus dictus de Wansteleve, ordinis hospitalium S. Johannis commendator in Werben, gerentes vices magistri Pauli, per totam Slaviam.“¹) Ob der Ausdruck „Slaviam“ hier nur Verkürzung für „Slaviam et Marchiam“ ist, ob die Mark weggelassen, weil er als Kommendator von Werben so wie so schon deren Johanniter Oberherr war, oder ob bereits die gleich näher zu erörternden Verhältnisse einwirkten, lässt sich nicht entscheiden.

Mit dem Jahre 1322 scheint die Vertretung Gebhards erloschen zu sein. Mir ist keine weitere Urkunde bekannt, worin diese sich findet. Im Jahre 1326 nennt Markgraf Ludwig ihn nur: „frater Ghevvehardus de Wanzleve, commendator in Werben“.

Deutlich erkennt man aus dem bisherigen Gange der Dinge die Vormacht der Mutterkommende Werben, aber ebenso deutlich den unfertigen Zustand in der Mark. Erst haben wir dort nur einen Kommendator, dann einen Vicepraeceptor, dann gelegentliche Stellvertretungen und directes Eingreifen des Grosspriors, darauf den Stellvertreter eines Ordensvisitators, der nun wieder einen Stellvertreter für die Mark und Wendland ernennt, bis schliesslich alle Mittelspersonen verschwinden. Offenbar erheischten die Verhältnisse des fernen Nord-Ostens eine gesonderte Verwaltung, ohne dass man bisher eine bestimmte Form dafür gefunden hätte. Sachliches und Persönliches wird durcheinander gewirbelt sein, da es für die Zukunft äusserst wichtig wurde, welcher Ort oder welcher Würdenträger die Vormacht erhielt. Die Entscheidung fiel zu Gunsten eines halb Fremden aus.

Dieser, Gebhard von Bortfelde, entstammte einem vornehmen, damals einflussreichen und weitbegüterten Geschlechte, welches seinen Hauptsitz im Herzogthume Braunschweig hatte. Ein Glied dieser Familie erfreute sich der besonderen Gunst des Herzogs, zu dessen Gefolge er gehörte und in dessen Urkunden er oft genannt wird. Die besondere Heimath Gebhards scheint Goslar oder dessen nächste Umgebung gewesen zu sein. Am 31. December 1294 verkauften „Geverardus miles“ und „Fridericus frater dicti de Bortfelde“ eine Advokatie für sich und ihre minderjährigen Kinder und Erben, nämlich Ludolf, Boldewin und Geverardus. In letzterm werden wir den späteren Herrenmeister zu sehen haben. Wir gehen auf diese Dinge nicht näher ein, weil sie

¹) Riedel A. XXV p. 197. Mit falscher Jahresangabe XVII 376.