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Gebhard von Bortfelde, der erste Herrenmeister. 91

Erzbischof Burchard III. fanden. Ludwig forderte von diesem die Magdeburger Lehen, welche bisher Markgraf Waldemar inne gehabt hatte, für seinen Sohn, den nunmehrigen Markgrafen. Der Erzbischof gehorchte nicht. Da er sich dem Wittelsbacher aber nicht gewachsen wusste, überwies er die Angelegenheit dem Papste, der am 6. November 1323 befahl, den Kirchenfürsten im Besitze seines Eigenthums zu schützen.¹) Der Landesverweser Berthold liess sich das nicht bieten, sondern überzog den Erzbischof mit Krieg. Die erbitterte Stimmung der Bewohner kam ihm zu statten; ein Theil der Städte, voran die Hauptstadt Magdeburg, und zahlreiche Ritter traten auf seine Seite. Markgraf Ludwig selber kam nach Magdeburg. Im Gefühle seiner Ohnmacht hatte sich der Erzbischof nicht besser zu helfen gewusst, als dass er über mehrere Personen und Städte, voran über Magdeburg, Bann und Interdikt verhängte. Magdeburg sagte sich ganz von ihm los und erklärte, dass es von nun an dem Kaiser unterstände. In seiner Noth wandte Burchard sich wieder nach Avignon, worauf der Papst drei geistliche Richter für Erzbischof und Stadt bestimmte.²) Dies geschah am 8. März; am 23. desselben Monats verhängte der Papst die Excommunication über Ludwig, ein Zusammentreffen, welches die Vermuthung nahe legt, dass die Dinge des deutschen Nordostens mehr auf das Vorgehen des Papstes eingewirkt haben, als man gemeinhin annimmt. Schon am 30. April forderte er den Erzbischof zu weiterem Widerstande gegen König Ludwig, gegen Häretiker und Rebellen auf, die ihre gemeinsamen Widersacher wären.³) Im Erzbischofe von Magdeburg hatte der Papst eine feste Stütze für die Mark, eine zweite besass er im Bischofe von Lebus. Jenem hat sie das Leben, diesem eine zeitlang die Freiheit gekostet.⁴)

Rücksichtslos ging der Papst seinen Weg. Am 10. August rief er die Herzöge von Pommern und Schlesien zum Kriege auf gegen Markgraf Ludwig (Riedel B. II, 17), in gleichem Sinne wandte er sich an die Könige von Böhmen und Polen (Raynald No. 8); am 15. Oktober befahl er dem Erzbischofe von Magdeburg, diejenigen Suffragane, welche die Prozesse gegen Ludwig nicht bekannt gemacht hatten, zu excommuniciren (Preger, S. 278), am 27. Oktober übertrug er ihm, seinen Suffragan, den Bischof von Brandenburg, der zu Markgraf Ludwig hielt, mit peremptorischem Termine an die Kurie zu senden, weil er den

1) Preger, Abh. XVI, 261; J. Koch in Magdeburg. Gesch.-Bl. XXIII, S. 337. 2) Preger, S. 268; Koch S. 340. 3) Bei Koch S. 341 fehlt das entscheidende Zwischenglied, die Excommunication Ludwigs. 4) Wohlbrück, Gesch. des ehem. Bisth. Lebus I, S. 443.