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12 Der Johanniter-Orden in Deutschland.
Präceptor bezeichnet, und nicht recht klar, ob die Würdenangabe auch für Böhmen, Polen und Pommern gilt. Da es sich aber um die Marienkirche in Prag handelt, so ist nicht abzusehen, weshalb dabei die Polen und Pommern erwähnt sind, wenn dieselben nicht zu derselben in irgend einer Beziehung gestanden hätten, oder doch stehen sollten. Zu beachten bleibt, dass es sich um lauter slavische Landestheile und um ein päpstliches Schriftstück handelt, die leider gerade in Johannitertitulaturen nicht genau sind. : Ergänzt wird das Breve durch eine Urkunde des Herzogs Friedrich von Böhmen, aus dem Jahre 1186 (Delaville I, 501), worin Martin, der vorher Propst von Prag war, genannt wird: „frater Ierosolymitanus et preceptor Ungarie, Boemie et omnium aliarum terrarum ab oriente et meridie et septentrione adjacentium“. Man kann hier kaum umhin zu vermuthen, dass Herzog Friedrich den Mund für seinen Unterthan etwas voll genommen hat, um so mehr, als zu derselben Zeit ein Nikolaus die Johanniter-vorstandschaft für Ungarn besass (Delaville I, 517). Im Jahre 1189 sagt Herzog Otto von Böhmen: Martinus quondam prepositus et nunc preceptor hospitalis“ (Delaville I, 550). An der Preceptorwürde Martins ist mithin nicht zu zweifeln. Es scheint, Martin war Vorstand der Prager Johanniter-Genossenschaft und als solcher Haupt der übrigen Johanniter-Niederlassungen in Böhmen mit unklaren Ansprüchen auf die Nachbarländer, zumal die slavischen.
Es ist dies die Zeit, wo das deutsche Grosspriorat beginnt, und mit seinem Aufkommen scheinen die böhmischen Johanniter-Grossmachtswünsche vorerst zurückgedrängt zu sein. Von jetzt an kommen Prager, im weiteren Sinne böhmische Würdenbezeichnungen vor. Bereits in der Urkunde Herzog Ottos wurde neben dem preceptor ein „Bernardus prior Boemie“ genannt, wo man freilich nicht sicher ist, ob ein Johanniter-Prior gemeint (vergl. I, 548). Dass dies der Fall ist, erhellt aus einem Schriftstücke des Bischofs Heinrich von Prag und Herzogs von Böhmen aus dem Jahre 1194 (Delaville I, 607). In demselben sind ausdrücklich als Prager Hospitalbrüder verzeichnet: „Bernardus prior“ und „Meinardus preceptor“. Beide Würden haben zu dieser Zeit also neben einander bestanden. Leider erweist sich das Urkundenmaterial zu lückenhaft, um die vielfach auftauchenden Fragen lösen zu können. Gewöhnlich wird in den böhmischen Johanniter-Urkunden nur von den „fratres hospitalis“ gesprochen, worin dann die Würdenträger mit einbegriffen waren. Soviel ersieht man aber doch, dass das Präceptor-Amt von nun an einging, während das des Priors mehr local geworden und als Landesamt das des Magisters aufgekommen zu sein scheint. 1246 haben wir „prior et fratres hospitalis Ierosolimitani in Praga“ (Delaville II, 650), ebenso 1259: „prior et fratres hospitalis“