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Die Anfänge der hohen Würden in Deutschland. 25

oder „van sunte Johannis orden eyn gehebyder in unsen landen“ (Pomern) (M. U. B. X, 293, Riedel XIII, 329). In eigener Urkunde sagt der Herrenmeister am 24. December 1350: „Wy broder Hermen van Werberch, eyn gemeyne beyder in Saxen, in der Marken, in Wenthlantt und in Pomern“ (Riedel XIX, 136). Die gleiche Angabe enthält eine markgräfliche Urkunde vom 21. December 1350 (XIX, 134). Neben diesen Titulaturen kommt der Herrenmeister als Zeuge vor mit „frater Herman de Werbergh“ (z. B. XXIV, 49); ein Beweis, dass die kurze Angabe als solche keine Rückschlüsse gestattet.

Am Ende der Regierungszeit Hermans von Warberg herrschen durchaus die deutschen Urkunden, und mit ihnen ist die strengere Titulatur weggefallen und dafür die willkürlichere gesetzt. In zwei lateinischen vom Jahre 1370 heisst er „magister ordinis S. Johannis“ (Riedel XII, 504, XXV, 39); in einer deutschen von 1369: „Meister“ (Riedel B. II, 494); das gewöhnliche ist „Gebieter“ oder „gemeyner Gebieter“ (Riedel XIX, 252, VI, 40, 41); als solcher findet er sich zuletzt im Jahre 1375. Einmal wird er auch „Kreuzherr des S. Johannisordens“ genannt (B. II, 523). Das Ansehen seiner Stellung erhellt unter anderem daraus, dass er am 21. December 1371 zum Schiedsrichter zwischen dem Bischofe von Kamin und dem Markgrafen von Brandenburg bestellt wurde (B. II, 523).

Das Herrenmeisterthum war fest begründet; es hatte seine glänzende, jahrhundertlange Geschichte begonnen.