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V. Der Wirkungskreis des ersten Herrenmeisters.
Suchen wir uns den geographischen und sachlichen Wirkungskreis Gebhards von Bortfelde als Generalpräceptor zu vergegenwärtigen. Sein Titel lautete: „praeceptor generalis per Saxoniam, Marchiam et Slaviam“, d. h. sein Amt galt für Sachsen, die Mark und Wendland. Vergleichen wir damit das Urkundenmaterial.
Die Anzahl der von ihm selber ausgestellten Schriftstücke ist gering. Vier derselben sind in Braunschweig, zwei in den mecklenburgischen Kommenden Mirow und Nemerow gegeben. In den Jahren 1328, 1329, 1334 und 1335 lässt Gebhard sich in Braunschweig nachweisen, urkundend in Angelegenheiten, welche Einrichtungen dieser Stadt betreffen. Es darf demnach angenommen werden, dass Braunschweig, von wo seine Würde ausging, auch während derselben sein gewöhnlicher Aufenthaltsort geblieben ist. Dies erklärt sich vor allem daraus, dass er zu der braunschweigischen Kommende in einem persönlich nahen Vorgesetztenverhältnisse blieb. Sein Wohnsitz war das Johanniterhaus bei der langen Brücke (Urk. 1329). Goslar scheint dagegen zurückzutreten, wofür freilich auch der Mangel an Belegmaterial in Betracht kommt.
Die zwei mecklenburgischen Urkunden Gebhards tragen ein wesentlich anderes Gepräge als die braunschweigischen; beide sind auf einem Provinzialkapitel in feierlicher Sitzung erfolgt, eine in Mirow 1330, eine in Nemerow 1335 (Riedel XIX, 196). Beide Male urkundete er auf Beirath der Anwesenden, Kommendatoren und Brüder; zu Mirow bekräftigten die Konvente der Häuser von Mirow und Nemerow sogar seinen Erlass mit ihren Siegeln. Freilich auch in Braunschweig urkundete Gebhard wiederholt mit Zustimmung der Brüder. Aber es nimmt sich doch aus, als handle er in Braunschweig zu Hause, ausserhalb Braunschweigs hochofficiell.