Seite 68

II. Die inneren Verhältnisse.

Die Johanniter des Nordostens erscheinen in den Urkunden als geistliche, nicht als ritterliche Bruderschaft. Da sagt der verleihende Fürst, er spende im Hinblicke auf das ehelose Leben der Brüder, auf die Menge ihrer guten Werke, die Heiligkeit ihres Ordens und dass er Hoffnung hege auf deren unterthänige Gebete;¹) oder er giebt, damit die Johanniter in ihren Gebeten seiner und der Seinen gedenken, und es alle bei Gott theilhaftig werden derer Gebete, Fasten, Messen, Almosen, Kasteiungen und sonstiger frommen Werke, die sie ununterbrochen ausüben.²) Da heissen sie: religiöse und in Christo zu verehrende Männer,³) religiöse Männer, Brüder in Mirow.⁴) Es ist die Rede vom Hospitalhause S. Johanns zu Werben (Riedel VI, 14), vom Kloster (cenobium) in Mirow, vom Hospital von Mirow, vom Hospitalhause in Mirow,⁵) für Nemerow vom heiligen Hause des Hospitals von Jerusalem, vom Pflegehause für Arme und Fremde (eleemosina)⁶) u. s. w., demgemäss wird hier auch die Almosenspende als Sache des Vorstandes betont.⁷)

Es zeigt sich in den Kommenden bald mehr bald weniger deutlich der ganze geistliche Apparat mit Diakon, Priester, Pfarrer und Prior. Und dem entspricht es auch, wenn Abt und Konvent des Klosters Lehnin die Brüder von Werben in ihre Bruderschaft aufnehmen und ihnen volle Theilnahme an allen Gebeten, Vigilien, Fasten, Messfeiern und anderen guten Werken gewähren, welche im Kloster nun

1) Jahrb. II, 239, 243, 249 u. a. 2) Jahrb. IX, 256. 3) Jahrb. IX, 252. 4) Jahrb. II, 220, 244 u. a. 5) Jahrb. II, 83, 235; Riedel VI, 18. 6) Jahrb. IX, 252, 259. 7) Jahrb. IX, 259.