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64 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland.
Gebiet betraf (Riedel XIX, 196). Man sieht, die Zuständigkeit des Kapitels bezog sich nicht auf das Land, in welchem dasselbe tagte, sondern es besass die Befugniss, für den ganzen Amtsbezirk des Herrenmeisters mitzureden. Sachlich nimmt es sich aus, als ob der Herrenmeister seinen Kommandatoren gegenüber weniger selbständig gewesen, als der Grossprior und seine Stellvertreter. Dies kann auch nicht befremden, wenn man erwägt, wie jung die Herrenmeisterwürde noch war. Sie wird deshalb namentlich in Gütersachen abhängig von den Betheiligten gehandelt haben.
Nicht zu übergehen ist auch, dass sowohl der Grossprior wie der Herrenmeister in der ältesten Zeit kein Ordenswappen, sondern ihr eigenes führten. Auf dem Grabmale des Grosspriors Grafen von Henneberg hält dieser sein Wappen mit der Henne in der linken Hand.¹) Das Siegel Gebhards von Bortfelde zeigt zwei schräge gekreuzte Linienstäbe.²) In der Urkunde von 1328 für die Johanniterkapelle von Braunschweig findet sich dieses persönliche Siegel neben dem der Johanniterhäuser von Braunschweig und Goslar.³) Es enthält in der Umschrift auch nichts von dem Amte, sondern lautet nur S(igillum) Gevehardi de Bortfeld. Daneben konnte der Herrenmeister auch mit dem Siegel einer Kommende siegeln, wie es z. B. 1347 Hermann von Warberg mit dem von Nemerow that (Jahrb. IX, 267), doch geschah es hier mit Wissen aller anwesenden Brüder des Stiftes und unter ganz besonderen Umständen. Es galt, Nemerow mit dem Kloster Wanzka in nahe Beziehungen zu setzen.
Da wir keine Kapitelberichte besitzen, es also rein zufällig ist, wenn in einer Johanniterversammlung eine Angelegenheit beurkundet wurde, so dürfen wir vermuthen, dass solche weit häufiger stattgefunden haben, als sich nachweisen lässt. Es wird Reichs-, Provincial- und Lokalzusammenkünfte gegeben haben, ohne dass sie streng von einander gesondert waren; zumal Provincialkapitel im eigentlichen Sinne des Wortes konnten erst und nur da stattfinden wo einzelne Provinzen, wie der Bezirk des Herrenmeisters, abgetheilt waren. Als eine feste, in regelmässigen Zwischenräumen wiederkehrende oder zu einer bestimmten Zeit stattfindende Einrichtung dürfen wir die Kapitel nicht betrachten, sondern es ist anzunehmen, dass sie je nach Bedürfniss zusammentraten. Die Vereinigung zu Mirow war am 20. December 1330, die zu Nemerow am 2. April 1335.
¹) Katalog des K. Bayer. Nationalmuseums VI, No. 277. ²) Ungenau abgebildet C. O. v. Querfurth, kritisches Wörterbuch der Heraldischen Terminologie 82. ³) Vergl. hinten die Urkunden. Sonst findet sich das Siegel noch auf den Urkunden von 1320, 1334 und in einem Abgusse im Geh. Staatsarchive.