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80 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland. d. h. in der hier befindlichen Zusammenstellung „Herrenmeister“ gewesen wäre.
Für die Erklärung dieser Urkunde bleiben drei Möglichkeiten, entweder dieselbe ist unecht, oder sie ist echt und es tritt hier zum erstenmale ein Herrenmeister auf, oder der Bischof nahm es mit seiner Bezeichnung nicht genau und wollte mit Magister nur einen Mann von thatsächlich überragender Würde bezeichnen. Wegen des zuerst erwähnten Falles lässt sich Folgendes sagen: die Urkunde ist nicht im Originale, sondern nur in einem Erlasse Heinrichs von Wesenberg, Kommendators zu Gardow und Lychen des 17. Decembers 1342 erhalten.¹) Er bekundet in demselben die Beilegung eines Streites mit dem Abte von Himmelpfort, auf Grund der von diesem vorgelegten obigen Entscheidung des Bischofs von Brandenburg. Hiermit lässt sich nicht mehr machen, als dass Heinrich von Wesenberg das nahezu vierzig Jahre ältere Schriftstück für echt gehalten hat. Dies ist wichtig, aber nicht entscheidend, weil gerade Urkunden über Besitzverhältnisse zu juristischen Zwecken gefälscht worden sind. Bischof Friedrich nennt sich „executor a sede apostolica datus“, sonst lässt er sich in dieser Eigenschaft zu der betreffenden Zeit nicht nachweisen,²) Zeugen bietet die Urkunde keine, ihre Formulirung ist namentlich gegen Ende etwas ungelenk, ohne darum eigentlich unkanzleimässig zu sein. Nach alledem lässt sich kaum ein sicheres Urtheil fällen. Weitere Stützen nach einer oder anderer Richtung sind gering. Am 3. Juli 1312 erliess Papst Johann XXII. ein Breve (Riedel XVIII, 9) für: „magistro et fratribus hospitalis S. Iohannis Ierosolimitani Caminensis dioecesis.“ Ein Johanniter-Meister des Sprengels Camin ist sonst nicht bekannt, und man könnte deshalb geneigt sein, zunächst an Ulrich Schwabe zu denken, doch passt auf ihn die beschränkende Angabe des Sprengels nicht und päpstlicherseits wird überhaupt gern in Johanniter-Urkunden von einem Magister geredet, ohne dass sich damit immer Bestimmtes machen lässt, wie bereits vorne (S. 27) dargethan ist. Am wahrscheinlichsten dürfte sein: mit dem Meister der Caminer Diöcese ist der Vorstand der Stargardischen Johanniter-Güter gemeint (Riedel VI, 13, 17, 18). In Erwägung zu ziehen bleibt noch die Urkunde des Markgrafen Waldemar vom 28. Februar 1309 (M. U. B. V, 3249), durch die er dem Johanniter-Orden das Patronat zu Armswalde und Freienstien verleiht; er giebt es: „ordini sacre domus hospitalis S. Iohannis Ierosolimitani ac religioso viro fratri Ulrico dicto Suevo et suis fratribus ordinis eiusdem“. Es ist nicht gewöhnlich, dass dem Orden und einer Person ohne Nennung einer
1) Or. im Geh. Staatsarchive. Himmelpfort. 2) Riedel A. VII, 470, X, 227, 456, XXIV, 349, 351; F. W. Gercken, Stiftshistorie von Brandenburg 137; Riedel VIII, 74.