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Die Ueberlieferung des geschichtlichen Materials. 129

Unter letzterem befanden sich auch die an Westfalen überlieferten Acten der Kommenden Werben und Supplingenburg, welche bei der neuen Landesbesetzung aus Magdeburg zurückgekommen waren.

Neben der grösseren Ueberweisung von 1816 erhielt das Geh. Staatsarchiv noch 1820 eine solche von Johanniter-Acten aus dem Finanz-Ministerium, als 1824 die Auflösung des Sonnenburger Archives erfolgte. Die Vertheilung seiner Bestände geschah nach der örtlichen Zugehörigkeit. Die Centralstelle, das Geh. Staats-Archiv, erhielt einen doppelten Zufluss. Einerseits gab damals die General-Ordens-Kommission ihre Acten und Ahnentafeln dorthin ab, andererseits bekam es die reichen Sonnenburger Bestände. Es war am 2. Juli 1824, als die von Raumer unterzeichnete Verfügung an das Geh. Staats-Archiv gelangte, welche diesem den Auftrag ertheilte, die aus dem Archive der vormaligen Johanniter-Ordens-Balci übernommenen Acten, Urkunden, Ahnentafeln und Repertorien mit den im Geh. Staats-Archive bereits befindlichen Johanniter-Ordens-Archivalien zu vereinigen. Es handelte sich namentlich um Schriftstücke, welche allgemeine Angelegenheiten, brandenburgische, mecklenburgische, braunschweigische und die Orte anderer Nachbarländer betrafen.

Ueberblicken wir die Auflösung des Archives im Ganzen, so müssen wir sie vom geschichtlichen Standpunkte bedauern. Die durch den Orden gut aufbewahrten und zusammengehaltenen Bestände wurden auseinandergerissen und weithin verstreut bei Regierungen und Ober-Landesgerichten von Cöslin bis Frankfurt, Magdeburg und Minden. Nur ein Theil, etwa die Hälfte, ist an das Geh. Staatsarchiv nach Berlin gekommen, freilich der wichtigste: die alten Urkunden, die Lehnregister und die Ahnentafeln.

Sie sind noch durch einige spätere Ablieferungen bereichert und vermindert worden; vermindert 1826 durch die Acten der Maierhöfe zu Werla, welche an die braunschweigische, und 1844 durch solche über Gartow und Rhoda, welche an die hannoversche Regierung gelangten.

Als 1849 eine umfangreichere Ueberweisung von Johanniter-Acten aus der Königl. Hofkammer erfolgte, wurden sie meistens an die Regierung in Frankfurt weitergegeben. Ein Theil des nicht archivalischen Bestandes des früheren Ordenseigenthums, die Kapitels-Lade, Herrenmeister-Hüte, Schwert, silberner Pokal und silberne Schale etc. wanderten 1828 in die Königl. Kunstkammer, und 1853 gelangte auch das silberne Kapitels-Siegel des Ordens aus dem Geh. Staatsarchiv an den Minister des Königlichen Hauses.

Der Zukunft bleibt es vorbehalten, das Zerstreute wieder

v. Pflugk-Harttung, Johanniter-Orden. 9