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Die Anfänge der hohen Würden in Deutschland. 23 Hospitaliter-Ordens S. Johannis“ aufgeführt werden. Demnach wird zu vermuthen sein, dass Gebhard seines Amtes entkleidet ist, oder dass Umstände eintraten, welche ihn zur Niederlegung oder doch zur Nichtausübung des Amtes und zur Nichtführung von dessen Bezeichnung veranlassten. Hierfür spricht, dass er seit dem Verschwinden des Präceptortitels auch keine eigenen Urkunden mehr ausstellte, überhaupt in persönlicher Antheilnahme an den Geschäften und der Urkundenausfertigung sehr zurücktritt.
Dennoch sind wir 1340 noch nicht am Ende von Gebhards Laufbahn. Vom 9. Juli 1347 liegt ein vereinzeltes, bisher unbekanntes Schriftstück vor,1) welches ihn noch am Leben und in einer unerwarteten Stellung zeigt. Es ist eine Urkunde Herzog Barnims von Pommern, in welcher er dem Komthur von Tempelburg eine Geldebde in Sallenthin verkauft, und dieser Komthur ist niemand anders als Gebhard von Bortfelde. Als erster Zeuge der Urkunde erscheint Gebhards Nachfolger in der Präceptorwürde Hermann von Warburg.
Gebhards Nachfolger im Amte ist der Kommendator des vielbegünstigten Nemerow gewesen. Während seiner Amtsthätigkeit muss der Bortfelder in guten Beziehungen zur Kommende gestanden haben, weil er dort ein Provinzial-Koncil abhielt. Ob die Nachfolge mit Wunsch und Zustimmung des Vorgängers oder gegen dessen Willen erfolgte, ist nicht ersichtlich. Nicht unmöglich ist Letzteres. Die Ueberweisung der Kommende Tempelburg, welche nicht ohne Genehmigung des nunmehrigen Präceptors erfolgen konnte, wäre dann gewissermassen der Ausgleich gewesen. Andererseits bleibt zu erwägen, dass Nemerow die Kommende Ulrich Schwabes gewesen, in dessen Fussstapfen Gebhard trat, dass es also nur im natürlichen Verlauf der Dinge lag, wenn ihr nunmehriger Vorstand das frei gewordene Herrenmeisterthum übernahm.
Bereits vom 6. December 1337 liegt eine Urkunde vor, in der es heisst: „Nos frater Herman de Wertberge, commendator domus Nemerowe, gerens vices honorabilis in Christo viri fratris Bartoldi de Hinnenberghe, magistri domorum ordinis S. Johannis Baptiste in Almania, scilicet [in] Saxonia, Marchia et Slavia“ (Riedel A. XIII, 30, M. U. B. IX, 84). Wie vorher Gebhard, trat auch Herman von Warberg nicht gleich in das Amt ein, sondern zunächst nur als Statthalter des Grosspriors für die Lande Sachsen, Mark und Wenden; wohl bemerkt, nicht als Statthalter eines Generalpräceptors in diesen Gegenden, was zu erwarten gewesen wäre, wenn ein solcher rechtlich noch existirt hätte. Gemeinsam mit dem Kommandator vor Gartow und allen Brüdern des 1) Vergl. Urkunden.