III. Würdenhäufung.
Der unfertige Zustand, das allgemeine Werden des Johanniter-Ordens von der Mitte des 13. bis zum Beginne des 14. Jahrhunderts erhellt aus vielerlei Thatsachen. Noch trat die einzelne Kommende nicht immer als festes und einheitliches Ganzes hervor, sondern stand noch vor dem Begriffe der Gesammtheit zurück. Ein Ort konnte eine zeitlang Kommende sein und dann als solche eingehen, wie z. B. Gartow, oder eine Kommende konnte nach einem anderen Orte verlegt werden, wie Braunschweig nach Supplingenburg; andere hingen in sich eng zusammen, ein Kommendator konnte eine Kommende mit einer zweiten vertauschen, bezw. dorthin versetzt, oder es konnten gar mehrere Kommenden in einer Hand vereinigt werden.
Den stärksten Fall solcher Kommendenhäufung bietet Ulrich Schwabe, der im Jahre 1302 Kommendator von Braunschweig, Nemerow und Gartow war. Aber solche Vereinigung dreier Kommenden blieb eine Ausnahme, wogegen die von zwei in einer Hand sich ziemlich häufig findet; ein Beweis, dass man die Leitung einer Kommende nicht für besonders schwierig ansah.
Im Jahre 1273 haben wir einen gemeinsamen Kommendator für Ueberlingen und Leonegg, 1296 einen solchen für Jungingen und Hemmendorf (Zeitschr. Oberrh. XXIX, 139, 150). Im Jahre 1298 vereinigte der genannte Ulrich Schwabe die Kommenden Braunschweig und Gartow in seiner Hand (M. U. B. IV, 2499), 1318 Gartow und Nemerow (Riedel B. I, 419). In der wichtigen Abmachung von Cremmen 1318 finden sich neben Ulrich Schwabe noch Gebhard von Bortfelde als Kommendator von Braunschweig und Goslar, und Paul von Modena als solcher zu Erfurt und Topsted; 1320 haben wir Konrad von Dorstat als Kommendator von Schlawe und Liebschau. 1321 und 1322 war Heinrich von Wesenberg Kommendator von Mirow (M. U. B. VII, 26; Riedel VI, 25), 1337 solcher von Gartow (M. U. B. IX, 84), also Kommendator einer Kommende, die an Wichtigkeit gegen Mirow zurücktrat, 1342 hiess er dann wieder Kommendator zu Gartow und Lychen in der Ukermark (Riedel XIII, 103). Im Jahre 1330 waren die Kommenden Ueberlingen und Bubicon in einer Hand vereinigt (Fürstenb. Urkb. V, 216) u. s. w.)
Die Häufung konnte sich auch auf andere wie nur die Kommendatorwürde erstrecken. Berthold von Henneberg, der Bruder des Statthalters und königlichen Berathers Berthold, wurde 1228 bezeichnet als Prior der Johanniterhäuser in Böhmen, Mähren, Polen und Oesterreich, Kommendator in Schleusingen und Kündorf und Decan zu Schmalkalden.) Ein andermal nennt er sich ausser Prior und Kommendator von Schleusingen nebst Kündorf noch „und mehrerer anderer Häuser im Fränkischen“. Es wird sich hier um Johanniter-Besitzungen gehandelt haben, in denen die Kommendatorwürde noch nicht klar ausgebildet war. Der erste Herrenmeister Gebhard von Bortfelde behielt die Kommende Goslar und eine Oberleitung über die von Braunschweig. Zu der Zeit, wo Herman von Warberg schon als Statthalter des Grosspriors zeichnete, leitete er kurze Zeit daneben die Häuser von Werben und Nemerow (1341. Riedel VI, 28).
Das Beispiel von Braunschweig zeigt in der Person Gebhards von Bortfelde eine Würdenhäufung zu Ungunsten des eigentlichen Kommendators, doch lässt sich eine solche sonst in der früheren Zeit nicht wieder nachweisen, und hier waltete der besondere Umstand ob, dass das Herrenmeisterthum noch jung und unfertig war. Auch die Einsetzung eines Advocatus, eines Beamten also für die eigentliche Güterverwaltung, konnte unter Umständen die Macht des Kommendators mindern), oder wenn der Pfarrherr die Leitung der Kommende in die Hand bekam, wie es in Werben einmal der Fall gewesen zu sein scheint (hinten S. 57).
Naturgemäss wirkte auch die territoriale Ausbildung auf die Stellung der Kommenden zu einander, die Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern konnte entfremden, die zu gleichen einander näher rücken. So bestand ein Gegensatz zwischen dem Brandenburgischen Werben und den Mecklenburgischen Kommenden Mirow und Nemerow, während umgekehrt die Kommenden Nemerow und Gartow eng zusammenhingen (Riedel B. I, 258). Andererseits begegneten wir vorne bereits Konrad von Dorstat als Kommendator von Schlawe und Liebschau; hiervon liegt Schlawe in Hinterpommern, Liebschau in Westpreussen. Ulrich Schwabe fanden wir als Kommendator von Braunschweig und Gartow, Gebhard von Bortfelde von Braunschweig und Goslar. In der Regel war also nicht die Landesangehörigkeit massgebend, sondern die Verhältnisse, das Interesse des Ordens. Gerade Kommenden im gleichen Gebiete geriethen bisweilen in Widerstreit.