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130 Urkunden und Acten der Balci Brandenburg. möglichst zu vereinigen, doch fragt sich, in wie weit dies noch möglich sein wird.
II. Das Archiv der Neumärkischen Regierung. Das Archiv der Neumärkischen Regierung befand sich in Küstrin. Die vielfachen Beziehungen zwischen dieser Behörde und dem nahen Sonnenburg bewirkten die Entstehung zahlreicher auf den Orden bezüglicher Acten, die von besonderer Wichtigkeit während der Selbständigkeit der Neumark unter Johann von Küstrin (1535—1571) waren. Leider ist das Archiv völlig zerstreut und seine Bestände gingen vielfach verloren. Ein Theil gelangte wohl schon früh nach Berlin, ein anderer wurde 1758 bei dem russischen Bombardement der Stadt Küstrin zerstört. Von dem, was übrig blieb, kamen die Landeshoheits- und geistlichen Sachen im Jahre 1810 an die Königliche Regierung, die früheren Kriegs- und Domänen-Kammer, sonstige Schriftstücke 1816 an die Königl. Bibliothek in Berlin, noch andere an das Geh. Staats-Archiv. Das Ober-Landesgericht in Frankfurt a. O. erhielt die Lehnsacten, Kopierbücher über neumärkische Lehen und Acten vermischten Inhaltes. Diese Schriftstücke wurden in der reponirten Registratur des Gerichtes auf dem Boden des Ober-Landesgerichtsgebäudes aufbewahrt, zu welchem der Kastellan den Schlüssel hatte. Im Jahre 1842 bemerkte man, dass von den 80 Bänden der Lehnsregistratur nur noch 33 Bände vorhanden seien; die übrigen waren gestohlen. Ein Theil derselben wurde zerschnitten in einem Frankfurter Materialladen entdeckt, ein anderer, etwa ein Dutzend Konvolute, gelangte als Maculatur in die Hände eines Berliner Papierhändlers Faure. Als derselbe ihren Werth erkannte, bot er sie dem Könige zum Geschenke an. Sie gelangten dadurch in das Geh. Staatsarchiv, wo Raumer sie untersuchte und ihre Herkunft feststellte. Alsdann sandte er sie an das Ober-Landesgericht zurück; nur das älteste, dem 16. Jahrhundert angehörige Packet beliess er im Archive. Es enthielt Lehnsbriefe, Konfirmationen und Innungsbriefe der Johanniter-Ordensmeister von 1527 bis 1592 und eine Lehns-Registratur des Cottbuser Adels von 1548—1560.¹)
III. Das Geheime Staatsarchiv. Die Acten der kurfürstlich und markgräflich brandenburgischen und der königlich preussischen Regierung, welche das Herrenmeisterthum und den Johanniter-Orden betrafen, gelangten von deren Kanzlei zur
¹) Ueber die ganze Angelegenheit vergl. Dienst-Acten. Bestand IV, Vol. 33; hier S. 79 ein summarisches Verzeichniss der von Faure abgelieferten Sachen.