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104 Der Johanniter-Orden im östlichen Nieder-Deutschland. sehen.1) Keine Beziehungen lassen sich zwischen dem ersten Herrenmeister und Werben nachweisen. Er wird eben im Gegensatze zu Werben emporgekommen sein.

Aus den Urkunden erhellt, dass der erste Herrenmeister ein hochangesehener Mann war, der grosses Vertrauen genoss: er besass das der Herzöge von Mecklenburg und Braunschweig, das der Herren von Werle, das des Bischofs von Hildesheim und der Städte Goslar und Braunschweig.

Der Erlass Herzog Heinrichs von Schlesien-Glogau, worin er die Stadt Zielenzig für eine ungenannte Geldsumme dem Vice-Meister Gebhard überweist, trägt noch das gewöhnliche officielle Gepräge, obwohl Gebhard als „der uns liebe“ bezeichnet wird. Wesentlich anders das erste Schriftstück, in welchem er als Generalpräceptor 1327 auftritt. Hier nennt ihn Fürst Heinrich von Mecklenburg einen besonders geliebten Mann, seinen hochgeliebten Gevatter und Rath. Es heisst, man müsse diejenigen würdig belohnen, welche würdig diensteifrig seien, — und demgemäss schenkt er ihm das Gut Deutsch-Kleinen. In der anderen mecklenburgischen Urkunde, dem Vertrage zwischen den Vettern Johann von Werle, erscheint Gebhard mit seinen Ordensbrüdern als Bürge des Junkers Johann, neben den angesehensten Adligen der Gegend.

Haben wir in der ersten Zeit von Gebhards Amtsführung Anzeichen, die auf ein nahes Verhältniss zu den mecklenburgischen Herrschaften deuten, so scheinen in der späteren die zu dem bayerisch-brandenburgischen Hause vorgewogen zu haben. Die ersten Beziehungen zu diesem finden sich in der markgräflichen Urkunde von 1328, welche Gebhard unterzeugte. Immerhin geht hieraus nichts weiter hervor, als dass er damals am markgräflichen Hofe zu Strausberg weilte. Aber bereits im nächsten Jahre erfolgte die Verleihung des Heerschildes an den Herrenmeister durch Kaiser Ludwig. Schwerlich wird sie anders geschehen sein, als durch Fürbitte von dessen Sohn, dem Markgrafen Ludwig, dem es darauf ankam, für die Mark zuverlässige Anhänger in den Johannitern zu finden. Höchste Vertrauensstellung am brandenburgischen Hofe zeigt dann die Sendung Gebhards an den Grafen von Holstein. Er überbrachte diesem, neben Hasso von Wedel, eine Anzahl „Artikel“, auf die der Graf in vollem Umfange einging. In der hierüber ausgestellten Urkunde nennt ihn der Graf in „Getreuen“ und „Rath“ des Markgrafen. Er war also jetzt am brandenburgischen Hofe das, was er vorher am mecklenburgischen gewesen war. Es kann deshalb nicht Wunder nehmen, wenn er in den Verhandlungen, die Johann von Buch

1) Hinten Urkunde No. 10. Von seinem Nachfolger sagt der Pommernherzog hier: di ein ghebider is over sunte Johannis orden in usen landen.