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Die Anfänge der hohen Würden in Deutschland. 13 Ierosolimitani in Praga“ (II, 866). Dagegen begegnet man 1244 „magister et fratres hospitalis Ierosolimitani in Boemia“ (II, 624), in einem päpstlichen Breve von 1257 ebenso: „magister et fratres hospitalis Ierosolimitani de Boemia“ (II, 847). Anders 1254: „magister cruciferorum domus S. Marie Pragensis“ (II, 756). Man darf solche Bezeichnungen nicht zu sehr auf die Goldwaage legen; halten wir uns aber an das, was geschrieben steht, so erscheint für die Mitte des 13. Jahrhunderts am wahrscheinlichsten: in Prag lebten ein Prior und ein Magister neben einander, der Prior war Oberhaupt aller Johanniterpersonen und -Einrichtungen der Hauptstadt, der Magister war Vorstand des Konvents von Prag und der übrigen Brüder in Böhmen. Neben Böhmen bildete Mähren zeitweise eine eigene Johannitergruppe. Im Jahre 1234 nennt Markgraf Premisle von Mähren einen „frater Huco, qui eorum (fratrum hospitalis) possessionibus preest gubernandis in marchionatu nostro“ (Delaville II, 475). Einen „magister et fratres hospitalis Ierosolomitani in Moravia“ bietet eine päpstliche Urkunde des Jahres 1254 (Delaville II, 751). Eine Zeitlang erstreckte sich das Besitzthum der Mährischen Gruppe weit nach Norden, indem es, wenigstens nach päpstlichen Urkunden, auch die in Pommern gelegenen Güter umfasste. Es giebt darüber drei Erlasse Gregors IX. vom Jahre 1238.1) Die Anrede hier ist: „prior et fratres hospitalis Ierusolimitani in Moravia“, womit doch wohl nur ein Prior für Mähren gemeint sein kann. Dieser wäre dann in Wettbewerb mit dem böhmischen getreten, dessen Titulatur, wie wir sahen, zeitweise auch Pommern umfasste. Lange scheint eine mährische Hoheit in Pommern nicht bestanden zu haben, und sie wird auch nicht allgemein anerkannt worden sein. Für Schlesien hat kein umfassendes Amt bestanden, so weit sich aus der ungenügenden Ausdrucksweise der Urkunden folgern lässt. In einem Schriftstücke Herzog Heinrichs II. von Schlesien heisst es: „fratribus domus hospitalis . . . magistro Iohanne, fratre ipsorum, et aliis fratribus, qui ei substituntur, ipsam (villam) regente (1238, Delaville II, 527). Ein Jahr später, 1239, haben wir einen „magister Bogusa in Grobnic“. Es wird sich hier um das lokale Magisteramt handeln, wie es sich auch sonst findet. In Polen zeigt sich 1252 ein „Gelolfus prior Polonie“ in demselben Jahre, wo ein „magister Theodoricus domus hospitalis de Poznam“ vorkommt (Delaville II, 722, 730). Er tagte mit auf dem Johanniter-Konvente in Köln unter Vorsitz des Grosspriors, was besonders deutlich seine Zugehörigkeit beweist. 1) Delaville II, 525, 526; Klempin, Pommersches Urkb. I, S. 264; Perlbach, Pommerell. Urkb. 54; Riedel VI, 14; Ledebur, Archiv XVI, 233.