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Die politische Entwicklung. 51

curiae in Zulestorpe“, während der Graf von Schwerin ihn rundweg als Kommendator bezeichnete. Es handelt sich in der Urkunde um die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Johannitern zu Sülstorf und dem Kloster Reinfelden, welche Graf Helmold II. von Schwerin ausgleicht. Von Werben oder sonst einer lokalen Johanniterhoheit ist keine Rede, worin eingeschlossen liegt, dass Sülstorf sich derzeit als selbständig ansah und von seinem Landesherrn so betrachtet wurde.¹) Darauf deutet auch ein anderes Schriftstück vom 2. April 1283, wo es sich um die Schlichtung eines Streites zwischen dem Bischofe von Ratzeburg und dem Johanniter-Orden über Patronat und Pfarrbesetzung in Eixen handelte. Hier bildeten die Gegenpartei des Bischofs der Grossprior und die Brüder des Hospitals von Jerusalem in Deutschland, vertreten für diesen Fall (ad hoc) durch den Kommendator von Werben (M. U. B. III No. 1674). Also dieser handelt nicht mehr kraft eigenen Rechtes, sondern nur auftragsweise im Namen des Ordens deutscher Zunge. Anfang des 14. Jahrhunderts zogen die Ritter nach Kraak, wo sie bis zum Untergange der Komthurei ein Ordenshaus besassen. Der erste Name, welcher hier auftritt, führt wieder blos den Magistertitel, es ist: „magister Wilhelmus de Crack“ 1337. Möglich wäre also, dass der Druck von aussen und die Verlegung des Sitzes eine ungünstige Wirkung geäussert haben, doch war dies 1381 ausgeglichen mit „Ulricus Dosseken, commendator domus Crack“ (Jahrb. I, 14).

Der Vorstand von Mirow scheint anfangs ein einfacher frater gewesen zu sein. Ein Kommendator findet sich 1251 und zwar auf einer Zusammenkunft, die unter dem Viceprior im Johanniter-Hause zu Werben stattfand. Er ist als Zeuge auf einer Urkunde genannt nach dem Kommendator von Steinfurt und dem von Werben. Dies lässt für damals ein leidliches, wenn nicht gutes Verhältniss zwischen Werben und Mirow vermuthen.

Um die Mitte des 13. Jahrhunderts wird man eingesehen haben, der Gedanke eines auf ausgedehntem Grundbesitze beruhenden Gross-Werben lasse sich nicht durchführen. Wohl mit Rücksicht hierauf übertrug 1244 der Komthur Udo von Werben einem Laien einen Theil der lauenburgischen Besitzungen zu Lehn, welcher sie dann 1250 an das Kloster Reinfelden bei Lübeck abtrat. Zwei Jahre später verkaufte der Orden durch den Grossprior auf einem Kapitel zu Köln seine ganze, vom Herzoge verliehene Besitzung ebenfalls an Reinfelden, unter der Bedingung, dass dieses den Brüdern jährlich eine Kornlieferung von drei Wispeln Hafer in Lübeck leiste. Kurze Zeit darauf bestätigten die Herzöge von Sachsen dem Kloster die Privilegien bezüglich dieser

1) Jahrb. I, S. 14, 206; M. U. B. II No. 1358.